LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3383/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 06.06.2019, 11:40:00


Geschäftszahl(en): LAD-65140/2018-29
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer

Betreff:
Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom 16. Mai 2019 in Kärnten

Der Landtag Steiermark hat am 19.11.2002 folgenden Beschluss gefasst:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz zu berichten.

Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung über die bei der Landeshauptleutekonferenz am 16. Mai 2019 gefassten Beschlüsse wie folgt:

Schutz und Sicherung des Trinkwassers

Beschluss:

  1. Die Landeshauptleutekonferenz bekennt sich zum Schutz und zur Sicherung der heimischen Trinkwasservorräte sowie zum Prinzip der öffentlichen Daseinsvorsorge bei der Trinkwasserversorgung.
  2. Die Landeshauptleutekonferenz verwehrt sich gegen alle Bestrebungen der EU, die eine Verteuerung des Allgemeingutes Trinkwasser für die Bevölkerung zur Folge haben könnten.
  3. Die Landeshauptleutekonferenz bekennt sich im Rahmen der entsprechenden landesrechtlichen Möglichkeiten zur Sicherung der Qualität der Trinkwasserbewirtschaftung auf Länder- und Gemeindeebene sowie den Ausbau und, wo notwendig, die Modernisierung der damit zusammenhängenden Infrastruktur.
  4. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich in vollem Umfang zum Schutz und der Sicherung der Trinkwasservorräte Österreichs zu bekennen.
  5. Die Bundesregierung möge auf EU-Ebene dafür Sorge tragen, dass Schutz, Sicherung, Pflege und Verteilung der Trinkwasservorräte Österreichs als nationales Anliegen in der autonomen Verwaltung Österreichs, seiner Bundesländer und Gemeinden verbleiben.
  6. Die Bundesregierung soll dafür Sorge tragen, dass die entsprechenden Förderungen der Trinkwasserversorgung (Siedlungswasserwirtschaft) aufrecht bleiben.

ORF-Reform

Beschluss:

  • Die Unabhängigkeit des ORF ist ohne Einschränkung sicherzustellen. Eine Finanzierung ausschließlich aus dem Bundesbudget ist daher klar abzulehnen.
  • Die im Regierungsprogramm angekündigte „aktive Standortpolitik für österreichische Inhalte“ sowie die „Stärkung des ländlichen Raumes“ soll unter Einbindung der Bundesländer definiert und umgesetzt werden.
  • Die angedachte Verkleinerung des Stiftungsrates kann nicht zu Lasten der Länder erfolgen. Die Entsendung je eines Vertreters der Bundesländer in den Stiftungsrat oder ein Nachfolgeorgan muss garantiert bleiben.
  • Die Landeshauptleute sprechen sich ausdrücklich für die Stärkung der Landesstudios aus und sehen dies als zentralen Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Auftrages.
  • Die Landeshauptleutekonferenz verweist zum wiederholten Male auf die Notwendigkeit, die finanzielle und technische Ausstattung der Landesstudios sicherzustellen.
  • Um der Konkurrenz von deutschen oder anderen internationalen TV/Internet-Konzernen in diesem Sinne erfolgreich begegnen zu können, muss das bewährte Instrument der Gebührenfinanzierung beibehalten werden.
  • Die Landeshauptleutekonferenz hält fest, dass die eingehobene Landesabgabe zur Deckung wichtiger Aufgaben aus den Landesbudgets besonders im Kulturbereich, für die musische Erziehung und auch im Sport unverzichtbar ist.

Rechtliches Vorgehen gegen Hass, sexuelle Belästigung sowie Social Bots im Internet

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz spricht sich dafür aus, in der eingerichteten Bund/Länder-Arbeitsgruppe – unter Einbeziehung der Wissenschaft (zB der JKU Linz) – die Grundlagen für ein abgestimmtes, wirkungsvolles und einheitliches Gesamtsystem zu erarbeiten. Dabei ist insbesondere zu klären, in welchen Rechtsmaterien (Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungsstrafrecht, Medienrecht, Wahlrecht etc.) die verschiedenen Gesichtspunkte am effektivsten zu verankern wären und wie (auch) eine allfällige landesgesetzliche Regelung aussehen könnte.

Zustellung ausländischer Verkehrsstrafen in Österreich;

Rechtmäßigkeit der Stellung von Zustellersuchen

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz ersucht das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres und das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, bei den ausländischen Behörden darauf hinzuwirken, in erster Linie Direktzustellungen per Post vorzunehmen. Dies auf Grund des bedeutenden Einsparpotentials von Kosten für gegenständliche Zustellungen für die einzelnen österreichischen Bundesländer.

Weiters wird ersucht, eine Änderung der Verträge in Richtung von elektronischen Zustellungen im Sinne einer Digitalisierung zu prüfen und gegebenenfalls zu erwirken.

Breitbandstrategie 2030

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt die Gemeinsame Länderstellungnahme zur Breitbandstrategie 2030 des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (VSt-7144/16 vom 28.3.2019) und fordert den zuständigen Bundesminister auf, die Inhalte dieser Stellungnahme bestmöglich zu berücksichtigen und in die „Breitbandstrategie 2030“ aufzunehmen.

Amtliche Fachassistenten zur Unterstützung der Lebensmittelaufsichtsorgane

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz ersucht den Bund, im Rahmen der Novellierung des LMSVG die rechtliche Möglichkeit zu schaffen, gemäß § 24 Abs. 3 LMSVG amtliche Fachassistenten zur Unterstützung der amtlichen Lebensmittelaufsichtsorgane (zB für die Ziehung von Handelsproben) einsetzen zu können.

Novelle zum Eisenbahngesetz;

Zuständigkeitsübertragung vom Land auf den Bund

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz lehnt die vorgeschlagene Änderung der Behördenzuständigkeit und die diesbezügliche Kompetenzverschiebung von den Landeshauptleuten hin zum Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie auch wegen des damit verbundenen administrativen Mehraufwands ab und fordert, die Kompetenz für vernetzte Nebenbahnen bei den Landeshauptleuten zu belassen.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 06. Juni 2019.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend die Information über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom 16. Mai 2019 wird zur Kenntnis genommen.