LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1160/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 06.10.2016, 14:09:15


Geschäftszahl(en): ABT04-20225/2014-20; ABT04-20225/2014-24
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann-Stv. Mag. Michael Schickhofer, Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, LTAbg. Mag. Christian Buchmann (ÖVP), Landesrat Mag. Christopher Drexler, Landesrätin Mag. Doris Kampus, Landesrätin Mag. Ursula Lackner, Landesrat Anton Lang, Landesrat Johann Seitinger
Beilagen: Landesbudget Steiermark 2017, Landesbudget Steiermark 2017 - Teilhefte

Betreff:
Entwurf des Landesfinanzreferenten zum Landesbudget 2017 und Übermittlung an den Rechnungshof und an den Landesrechnungshof Einbringung in den Landtag Steiermark

Gemäß Artikel 19 Abs. 5 des Landesverfassungsgesetzes hat die Landesregierung dem Landtag den Entwurf eines Landesbudgets für das folgende Finanzjahr spätestens zehn Wochen vor dessen Beginn vorzulegen.

Die wesentlichsten Eckpunkte des Budgets 2017 in Zahlen:

1)Das ESVG-Ergebnis 2016 ist um die Liquiditätsreserve, die nicht Maastricht-verbessernd anerkannt wird, um rd. EUR 197 Mio. verschlechtert dargestellt.

Nettoergebnis und Nettofinanzierungssaldo enthalten im Jahr 2017 EUR 500 Mio. aus der Rückführung der KIG-Anleihe.

Das strukturelle Defizit in Höhe von EUR - 295,21 Mio., welches 2017 erstmals zur Anwendung kommt, belastet das Kontrollkonto für das Land Steiermark mit EUR 254,14 Mio. Die Schuldenquote erhöht sich entgegen der vorgegebenen Schuldenquotenreduktion um 0,13%.

Gemäß § 35 Abs. 1 des Steiermärkischen Landeshaushaltsgesetzes 2014 sind dem Landtag ein Entwurf des Landesbudgets einschließlich der in Abs. 4 aufgelisteten Übersichten, der Anlagen gemäß § 18 sowie der Budgetbericht (§ 35 Abs. 3), die Teilhefte (§ 36) und als weitere Anlage der Entwurf des Stellenplans (§ 37) vorzulegen, wobei nach § 36 Abs. 2 die Teilhefte zur Erläuterung dienen.

Auf dieser Basis wurden daher der beiliegende Entwurf des Landesbudgets 2017 samt erforderlichen Unterlagen, die damit notwendige Änderung des Landesfinanzrahmens sowie eine Regierungsvorlage vorbereitet.

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 06. Oktober 2016.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

- Der Entwurf der Landesregierung zum Landesbudget für das Jahr 2017, bestehend aus den Ergebnis- und Finanzierungsbudgets auf Ebene des Gesamthaushaltes, der Bereichs- und Globalbudgets, den Angaben zur Wirkungsorientierung (Abschnitt C) einschließlich Übersichten (Abschnitt B), Budgetbericht (Abschnitt A) und Stellenplan (Abschnitt E) und den Bedeckungs- und Ermächtigungsregeln (Abschnitt F) wird nach Maßgabe der Bestimmungen des Landes- Verfassungsgesetzes 2010 und des Steiermärkischen Landeshaushaltsgesetzes 2014 - StLHG genehmigt.

- Die Budgetstruktur gemäß Punkt A. 6. wird genehmigt.

- Die Änderung gemäß Punkt A. 5. des zuletzt beschlossenen Finanzrahmens 2017 wird genehmigt.