LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 34

EZ/OZ 3687/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Infrastruktur

Betreff:
Bus Verkehrsbündel Mürztal 2021-2031; Sommerferienbeginn Juli 2021 bis Sommerferienbeginn Juli 2031; Kosten des Landes: maximal rund € 17.975.000,00

 

zu:
EZ 3687/1, Bus Verkehrsbündel Mürztal 2021-2031; Sommerferienbeginn Juli 2021 bis Sommerferienbeginn Juli 2031; Kosten des Landes: maximal rund € 17.975.000,00 (Regierungsvorlage)

 

Der Ausschuss "Infrastruktur" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 12.11.2019 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Ausgangslage

Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Mai 2015, GZ: ABT16-1539/2015-127, wurde die Abteilung 16 beauftragt, gemeinsam mit der Verkehrsverbund Steiermark GmbH die Leistungsbestellungen für Kraftfahrlinien bei den Verkehrsunternehmungen entsprechend EU-VO 1370/2007 und den im Jahr 2015 erfolgten Novellen von KflG und ÖPNRVG vorzubereiten.

Auf Basis dieses Auftrages befindet sich die entsprechende Planung für das betroffene Konzessionsbündel Mürztal zwischenzeitlich in der Umsetzung. Die betroffenen Gemeinden wurden darüber informiert und allfällige Wünsche abgefragt. Die Vergabe und Beauftragung der Verkehrsdienstleistungen wird durch die Verkehrsverbund Steiermark GmbH erfolgen.

Leistungen

Im gegenständlichen Bündel Mürztal ist vorgesehen, die bisher von der ÖBB-Postbus GmbH auf den Verbundlinien 180, 70 und 75 sowie von der Mürztaler VerkehrsgesmbH auf den Verbundlinien 188, 195, 70, 75 sowie 85 erbrachten Verkehrsdienstleistungen in einem wettbewerblichen Verfahren an den Bestbieter neu zu vergeben.

Durch die ÖV-Planung aus einer Hand, die Nutzung von Synergieeffekten sowie durch die finanzielle Beteiligung von Gemeinden kommt es zu einer Systematisierung des Angebots und zu einer Verbesserung in der Anbindung zur S-Bahn. Der „Citybus Kindberg“ sowie der „Nachtbus Hochsteiermark“ werden in der vorgesehenen Ausschreibung als Option mitberücksichtigt, für diese Leistungen entstehen jedoch keine finanziellen Verpflichtungen für das Land Steiermark.

Nach der erfolgten Leistungsvergabe an den Bestbieter entfallen die bisher pauschalen Zahlungen an die ÖBB-Postbus GmbH sowie an die Mürztaler VerkehrsgesmbH für diesen Bereich.

Die Betriebsaufnahme soll mit Sommerferienbeginn 2021 erfolgen. Die Leistungserbringung ist bis zum geplanten Bündelende mit Sommerferienbeginn 2031 vorgesehen.

Kosten und Finanzierung

Die Kosten für die Verkehrsdienstleistungen im Bündel Mürztal werden überwiegend vom Land Steiermark sowie gegebenenfalls von den Gemeinden getragen.

Gemäß Kostenschätzung - unter Beachtung der zu erwartenden Einnahmen - belaufen sich die verbleibenden jährlichen Kosten inklusive rund 15% für Unvorhergesehenes auf maximal rund € 1.545.000,00.

Jährliche Kosten für das Land Steiermark in € (inklusive 3% Valorisierung und rund 15% für Unvorhergesehenes):

 

 

jährliche Kosten für das Land Steiermark

 

2021 (ab Juli 2021)

€ 772.000

 

Summe: €4.002.000

2022

€ 1.591.000

2023

€ 1.639.000

2024

€ 1.688.000

 

 

 

 

Summe: €13.973.000

2025

€ 1.739.000

2026

€ 1.791.000

2027

€ 1.844.000

2028

€ 1.900.000

2029

€ 1.957.000

2030

€ 2.016.000

2031 (bis Juli)

€ 1.038.000

Gesamtsumme

€ 17.975.000

 

 

Unter dem Ansatz von 3 % Valorisierung, einschließlich der rund 15 % für Unvorhergesehenes, betragen die maximalen Gesamtkosten für den Zeitraum Juli 2021 bis Juli 2031 demnach rund € 17.975.000,00.

Es handelt sich hier um einen Maximalrahmen. Es wird jedoch ein deutlich besseres Ausschreibungsergebnis erwartet.

Für die Zahlungen des Landes in den Jahren 2021 bis 2023 in der Höhe von bis zu € 4.002.000,00 wurde innerhalb des genehmigten Finanzrahmens (LT-Beschluss Nr. 1110 vom 2. Juli 2019) innerhalb des Globalbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlung aus Transfers“ Vorsorge getroffen.

Für den darüberhinausgehenden Zeitraum vom 01.01.2024 bis 05.07.2031 sind die erforderlichen Mittel von bis zu € 13.973.000,00 in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget Verkehr entsprechend der oben dargestellten Aufstellung über die jährlichen Kosten des Landes Steiermark zu berücksichtigen.

Der Abschluss der erforderlichen Finanzierungs- und Verkehrsdienstverträge ist als Vorhaben gemäß § 47 Landeshaushaltsgesetz zu werten. Das Einvernehmen mit dem Landesfinanzreferenten wurde hergestellt.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1. Der vorstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen.

2. Für die Zahlungen des Landes in der Höhe von bis zu € 4.002.000,00 in den Jahren 2021, 2022 und 2023 wurde innerhalb des genehmigten Finanzrahmens (LT-Beschluss Nr. 1110 vom 2. Juli 2019) innerhalb des Globalbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlung aus Transfers“ Vorsorge getroffen.

Für den darüberhinausgehenden Zeitraum vom 01.01.2024 bis 05.07.2031 sind die erforderlichen Mittel von bis zu € 13.973.000,00 in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget Verkehr entsprechend der im obig angeführten Amtsvortrag dargestellten Aufstellung über die jährlichen Kosten des Landes Steiermark zu berücksichtigen.

 

Der Obfraustellvertreter:
LTAbg. Armin Forstner, MPA