TOP N1
EZ/OZ 3549/2
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Verfassung
Betreff:
Auflösung des Landtages
zu:
EZ 3549/1, Auflösung des Landtages (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))
Der Ausschuss "Verfassung" hat in seiner Sitzung am Donnerstag, dem 05.09.2019 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Die Fortsetzung der Reformpartnerschaft nach der Landtagswahl 2015 unter dem Titel „Kräfte bündeln – Steiermark stärken; Koaltion.Zukunft.Steiermark“ versprach auf die großen Herausforderungen eine Lösung zu finden. In Verantwortung für kommende Generationen wollten SPÖ und ÖVP den Weg tiefgreifender Reformen im Interesse der Zukunftstauglichkeit der Steiermark entschlossen fortsetzen. Während die Reformpartnerschaft teilweise kontrovers diskutierte Leuchtturmprojekte vorzuweisen hatte, wie etwa die Gemeindestrukturreform, Bezirkszusammenlegungen, Abschaffung des Proporzes oder die Verkleinerung des Landtages, fokussierte sich die Landesregierung seit 2015 primär auf das Großprojekt Gesundheitsinfrastruktur im Bezirk Liezen.
Die steirische Bevölkerung braucht eine Landesregierung, die sich mit der notwendigen Entschlossenheit den politischen Herausforderungen der Zukunft stellt. Um einen Dauerwahlkampf zu verhindern und einen möglichst kurzen Landtagswahlkampf zu ermöglichen, macht der Landtag von der Möglichkeit seiner Auflösung gemäß Art. 12 Abs. 2 L-VG 2010 Gebrauch. Die parlamentarische Arbeit soll jedoch uneingeschränkt fortgesetzt werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
1. Der Landtag Steiermark beschließt gemäß Art. 12 Abs. 2 L-VG 2010 seine Auflösung.
2. Die Steiermärkische Landesregierung wird ersucht, für eine Ausschreibung der Landtagswahl gemäß Art. 12 Abs. 4 L-VG 2010 Sorge zu tragen, um so rasch wie möglich einen Urnengang zu ermöglichen.
3. Der Landtag Steiermark führt seine bis zum Wahltag geplanten Landtags- und Ausschusssitzungen auch nach seinem Auflösungsbeschluss durch.
Die Obfrau:
LTAbg. Barbara Riener