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EZ/OZ 644/10
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Soziales
Betreff:
Lösungsansätze zum Thema Altersarmut
zu:
EZ 644/1, Lösungsansätze zum Thema Altersarmut (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))
Der Ausschuss "Soziales" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 08.10.2019 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit dem Antrag „Lösungsansätze zum Thema Altersarmut“, eingebracht von allen im Landtag Steiermark vertretenen Fraktionen, wurde im März 2016 der Unterausschuss Altersarmut eingerichtet. Des Weiteren wurde ein Antrag der Abgeordneten der Grünen, EZ 617/1 betreffend "Auf- und Ausbau einer flächendeckenden Erwachsenen-Sozialarbeit" sowie ein Antrag der Abgeordneten der KPÖ, EZ 893/1 betreffend "Maßnahmen gegen Altersarmut von Frauen" im Unterausschuss behandelt. In insgesamt acht Sitzungen wurden Beratungen mit Expertinnen und Experten geführt. Seit der Einrichtung des Unterausschusses wurden zahlreiche der diskutierten Themen und Empfehlungen durch die Landesregierung aufgegriffen und in Umsetzung gebracht, um Unterstützungsstrukturen zur Existenzsicherung, Teilhabe und für ein selbstbestimmtes Leben zu stärken:
Regionale Beratungszentren für Menschen mit Behinderung
Im Jahr 2018 startete das Sozialressort mit dem Pilotbezirk Voitsberg das erste Regionale Beratungszentrum für Inklusion. Im Juni 2019 wurde der Plan, das Angebot auf alle 7 steirischen Regionen auszurollen, in die Tat umgesetzt. Den Auftrag, die Regionalen Beratungszentren zu betreiben, übernahm die steirische Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung.
Die Beratungszentren sollen einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass das Wissen über die Angebotsvielfalt und der Zugang zu Unterstützung für Menschen mit Behinderung steiermarkweit deutlich verbessert wird. Ziel der Regionalen Beratungszentren ist es, möglichst wohnortnah und unbürokratisch im Sinne eines „One-Stop-Shops“ ein fachlich kompetentes, unabhängiges, individuell abgestimmtes, kostenloses und vertrauliches Service für Menschen mit Behinderung sowie ihre Angehörigen anzubieten. Nicht zuletzt sollen durch diese niederschwellige Unterstützung die Chancen auf eine gleichberechtigte Teilhabe gesteigert werden. Auch die Möglichkeit eines aufsuchenden Beratungsangebots wird in das Angebot implementiert. Ebenso zum Einsatz kommen sollen Menschen mit Behinderungen selbst, die als Peer-Beraterinnen und Peer-Berater - und somit als Expertinnen und Experten in eigener Sache - tätig sein werden.
Damit werden nicht nur Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung geschaffen, sondern auch ein österreichweit einzigartiges Service durch und für behinderte Menschen angeboten. Aktuell wird der Aufbau der Beratungszentren in den 7 Regionen durch die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung koordiniert und soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.
Akademische Ausbildung für Peer-Beratung
Im Herbst 2018 wurde an der FH Joanneum der erste akademische Ausbildungslehrgang zur Peer-Beratung für Menschen mit Behinderung gestartet. Die Ausbildung wurde unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung konzipiert, ist berufsbegleitend gestaltet und dauert 3 Semester. Die Ausbildungsziele des Lehrgangs „Akademische Peer-Beraterin / Akademischer Peer-Berater“ umfassen drei zentrale Punkte:
Die beruflichen Tätigkeitsfelder einer Akademischen Peer-Beraterin beziehungsweise eines Peer-Beraters liegen im weitreichenden Feld von Selbstbestimmtheit. Hierbei können Beratungen sowohl Teil institutioneller Organisationen als auch individueller Leistungsangebote sein.
Im Sommer 2020 werden die ersten 17 Teilnehmenden mit körperlicher oder Sinnes-Behinderung ihre Ausbildung abschließen. Die Finanzierung wird je zur Hälfte vom steirischen Sozial- und Wissenschaftsressort getragen.
Inklusion am Arbeitsmarkt von Menschen mit Behinderung
In Zusammenarbeit mit der Partnerschaft Inklusion wurden ab Mitte 2018 Pilotprojekte gestartet, die darauf abzielen, Menschen mit Behinderung in reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu begleiten.
Exemplarisch sei das Projekt „inArbeit“ angeführt. Bei diesem Projekt werden Menschen mit Behinderungen, die eine Bescheid nach dem StBHG nach „§8 – Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt“ haben, dabei unterstützt, eine reguläre Arbeit mit Dienstvertrag in einem Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes aufzunehmen. Statt der Beschäftigung in einer Behindertenwerkstätte wird ein kollektivvertragliches Einkommen sichergestellt.
Damit wird eine Win-Win-Win Situation hergestellt: Der Mensch mit Behinderung hat die Wahlmöglichkeit, anstatt einer Beschäftigung in einer Behindertenwerkstätte einer Arbeit in einem Unternehmen mit kollektivvertraglich gesichertem Einkommen nachzugehen. Das Unternehmen als Beschäftiger für Menschen mit Behinderung erhält einen Lohnkostenzuschuss, um die behindertenbedingte Leistungsminderung ausgeglichen zu bekommen. Für die öffentliche Hand ist diese Form der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen aufkommensneutral.
Auf diese Weise können Menschen mit Behinderungen am Erwerbsleben teilhaben, eigene sozialversicherungsrechtliche Ansprüche und damit auch die Möglichkeit eines Pensionsbezuges erwerben.
Arbeit für Menschen über 50 Jahre
In Anlehnung an die „Aktion 20.000“ wurde in der Steiermark auf Antrag des Sozialressorts im September 2019 ein eigenes Arbeitsmarktintegrationsmodell beschlossen, das arbeitslosen Menschen, die über 50 Jahre alt sind, die Chance auf einen Arbeitsplatz sichert. Ab Oktober 2019 setzen Land Steiermark und AMS gemeinsam ein Lohnkostenförderungsmodell um, das zusätzliche Impulse für diese Zielgruppe setzt und insbesondere Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der sozialen Infrastruktur in der Steiermark (wie zum Beispiel im Bereich der SeniorInnenbetreuung, der Pflege oder im Bereich der Behindertenhilfe) fördert.
Folgende Zielsetzungen sollen dadurch erreicht werden:
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Ältere arbeitslose Menschen kommen in Beschäftigung und bringen ihre Erfahrungen und Kompetenzen verstärkt in gesellschaftlich wichtigen Tätigkeitsfeldern ein
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Die gesellschaftliche Teilhabe wird forciert
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Die Beschäftigung im Rahmen der Aktion fließt in die Berechnungsgrundlage für die Pension ein und beugt potenzieller Altersarmut vor
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Menschen gehen einer sinnvollen Tätigkeit nach und erhalten eine neue Perspektive am Arbeitsmarkt
In den Jahren 2019 und 2020 ist dieses Modell auf bis zu 300 Personen ausgerichtet. Die Kosten für diese Maßnahme werden zwischen AMS und Land Steiermark durchschnittlich im Verhältnis 2 Drittel zu 1 Drittel getragen werden. Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt durch die Regionalstellen des AMS Steiermark.
Qualifizierungs-Fonds für Frauen
Frauen – insbesondere ältere Arbeitnehmerinnen – sind durchschnittlich öfter schlechter qualifiziert als Männer. Sie spüren als erste die Auswirkungen einer sich verändernden Wirtschaftslage und arbeiten öfters als Männer in atypischen bzw. prekären Beschäftigungsverhältnissen mit niedrigem Einkommen und schlechter sozialer Absicherung.
Um die Qualifikation von Frauen zu verbessern, ihre Arbeitsmarktchancen zu heben und ihre soziale Situation besser abzusichern, soll mit Beschluss der Landesregierung vom 26. September 2019 ein Qualifizierungs-Fonds für zunächst 250 Frauen umgesetzt werden. Die Maßnahme richtet sich in erster Linie an erwerbstätige Frauen im Alter zwischen18 und 64 Jahren, die trotz Erwerbstätigkeit armutsgefährdet sind. Zu diesen zählen u.a. Menschen in unsicheren und ungesicherten Beschäftigungsverhältnissen, Teilzeitbeschäftige oder Personen mit qualifikationsbezogenen Problemsituationen. Die Maßnahme setzt bei betroffene Frauen selbst an, in dem sie regional Beratung, Begleitung und Unterstützung bei der Erarbeitung von Lösungsstrategien und unter Berücksichtigung der entsprechenden Voraussetzungen eine Qualifizierungsförderung ermöglicht. Ziel ist es, berufliche Höherqualifizierung, besser bezahlte Jobs und stabile Beschäftigungsverhältnisse abzusichern sowie mit Blick auf die Pensionen Altersarmut vorzubeugen.
Stiftungen leisten einen Beitrag zur Prävention von Frauen- und Altersarmut
Stiftungen zählen schon bisher zu den wirksamsten Instrumenten aktiver Arbeitsmarktpolitik. Über 90 Prozent aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer absolvieren ihre Qualifizierung am bzw. in Vorbereitung auf einen konkreten Arbeitsplatz und stehen den steirischen Unternehmen somit als qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung. Seit 2015 kooperiert das Sozialressort des Landes eng mit dem AMS und steirischen Unternehmen, die diese Stiftungen auch ko-finanzieren. Beinahe 7.500 Menschen konnte gemeinsam geholfen werden, (wieder) einen Arbeitsplatz zu finden. Beispielhaft sei auf die Implacement Zielgruppenstiftung für Frauen, aber auch auf die Unterstützung von überwiegend Frauen durch die Vögele-Insolvenzstiftung hingewiesen.
Stärkung der Schuldnerberatung Steiermark
Die Schuldnerberatung Steiermark begleitet Menschen, die von Armut bedroht oder akut betroffen sind, aus ihrer Notlage.
Nicht zuletzt aufgrund der Privatinsolvenznovelle des Bundes im Jahr 2017, die mehr Menschen einen Weg aus der Schuldenfalle und einen wirtschaftlichen und oft auch sozialen Neustart ermöglicht, sind die Fallzahlen in der Tätigkeit der Schuldnerberatung zuletzt stark gestiegen. Ebenso aber steigt auch die Zahl von betroffenen Frauen, darunter auch ältere Frauen, die unter anderem aufgrund ihrer Erwerbsbiografie und oftmals auch in Verbindung mit familiären Krisensituationen in Not geraten.
Um jenen Menschen die nötige Unterstützung bereitstellen zu können, wurden im August 2019 zusätzliche Fördermittel für die Beratung von Frauen durch die Schuldnerberatung beschlossen.
Erwachsenensozialarbeit - Sozialberatung
Auf Basis des Regierungssitzungsbeschlusses vom 06. Juli 2017 wird seit Jänner bzw. Juli 2018 ein spezielles Beratungs- und Betreuungsangebot im Rahmen eines Pilotprojektes in den Bezirken Bruck- Mürzzuschlag, Deutschlandsberg und Hartberg-Fürstenfeld umgesetzt. Menschen, die Leistungen aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung beziehen bzw. akut von Armut oder einer sozialen Notlage bedroht sind, wurden über Koordination der Sozialreferate in den Bezirkshauptmannschaften beraten und betreut. In dieser Zeit wurden praxisrelevante Erkenntnisse für den Aufbau, die Prozesse, Qualitätsstandards und Wirksamkeit der Beratungs- und Betreuungsleistung gewonnen.
Die Wirkung bzw. der Nutzen der Beratungs- und Betreuungsleistung zeigte sich bei den Klientinnen und Klienten durch zum Teil rasche Behebung der Notsituation und Vermeidung einer Verschlechterung der Lebenssituation, der verbesserten Kommunikation der Bezieherinnen und Bezieher mit den Sozialreferaten, Stabilisierung von Lebensverhältnissen, Verbesserung der Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt, Arbeitsaufnahme und Vermeidung von Mindestsicherungsbezug.
Um diese wichtige Sozialberatung nun in der gesamten Steiermark zu ermöglichen, wird das Projekt von den bisher drei Pilotregionen stufenweise auf die übrigen Regionen ausgeweitet.
Um den fachlichen Ausbau, Koordination und Steuerung der Erwachsenensozialarbeit vornehmen zu können, wird - wie bisher - eine entsprechende personelle Ressource in der Fachabteilung Soziales und Arbeit bereitgestellt.
In den drei Pilotbezirken werden die Beratungs- und Betreuungsleistungen mit 01.01.2020 fortgeführt werden. Die Ausrollung auf die weiteren Bezirke erfolgt in zwei Etappen. Bis zum Ende des ersten Quartals 2020 soll das Angebot in den Bezirken Murtal, Murau, Leoben und Liezen, bis zum Ende des zweiten Quartals 2020 in den Bezirken Leibnitz, Südoststeiermark, Graz- Umgebung, Weiz und Voitsberg ausgebaut sein.
Durch die bereits in Umsetzung befindliche Ausrollung einer Steiermark weiten Erwachsenen-Sozialarbeit, kann der Antrag der Abgeordneten der Grünen, EZ 617/1 betreffend "Auf- und Ausbau einer flächendeckenden Erwachsenen-Sozialarbeit" als erledigt betrachtet werden.
Psychische und physische Gesundheit in der Steiermark
Mit dem RSG-St 2025 wird eine teilweise Umgestaltung der psychiatrischen Versorgung der Bevölkerung in der Steiermark angestoßen (wesentliches Augenmerk auf ambulante Versorgung, behutsame Dezentralisierung der Versorgungsstrukturen). Die stationäre Versorgungsstruktur im Bereich der Psychiatrie wird insofern angepasst, als am LKH Hochsteiermark, Standort Bruck an der Mur, eine allgemeinpsychiatrische Abteilung inkl. Alterspsychiatrie bis 2025 eingerichtet wird. Die Abteilung für Psychiatrie am Krankenhaus Graz-Mitte übernimmt vom Standort Süd des LKH Graz II den Versorgungsauftrag für die psychiatrische Versorgung des alten Menschen. Im Bereich der ambulanten psychosozialen Versorgung erfolgt derzeit die Umsetzung der Ambulatorien in den Regionen sowie eine entsprechende personelle Verstärkung lt. Versorgungskonzept für die ambulante psychiatrische Versorgung in der Steiermark. Eine umfassende psychosoziale Versorgung ist für alle Altersgruppen in der Steiermark vorhanden, die sich strukturell vor allem in den flächendeckend vorhandenen Beratungszentren und zunehmend auch in den Ambulatorien widergespiegelt. Für den Bereich der ambulanten psychosozialen Versorgung wurden bezogen auf 2016 mit € 16, 1. Mio. die Gesamtmittel 2019 auf € 24,1 Mio. aufgestockt. Der höchste Anteil an Zuwendungen entfällt auf die großen Vereine, wie Gesellschaft für Seelische Gesundheit, Hilfswerk Steiermark, Rettet das Kind, PSZ Voitsberg, PSN Judenburg, Steirische Wohnplattform, pro humanis, pro mente, Achterbahn.
Im Jahr 2016/2017 wurden auf Grundlage des beschlossenen Versorgungskonzeptes für die ambulante psychiatrische Versorgung (Projekt „ambulante gerontopsychiatrischen Versorgung“) von Seiten des Gesundheitsfonds erste Umsetzungsschritte zur Implementierung dieser konzeptkonformen Versorgung gesetzt. Damit wurden die Grundlagen für die multiprofessionelle Personalstruktur zur regionalen Behandlung und Betreuung alter Menschen gelegt. Die Ergebnisse des Pilotprojektes (im November 2017 präsentiert) bestätigen eine schon früher durchgeführte wissenschaftliche Untersuchung und belegten nicht nur die positive Entwicklung der subjektiven Lebensqualität, sondern auch die Verbesserung der psychiatrischen Symptomatik und die maßgebliche Verbesserung der sozialen Funktionsfähigkeit. Dies führte zu einer Reduktion stationärer Aufenthalte (Krankenhaus und Pflegeheime) gegenüber der Kontrollgruppe, vor allem aber zu signifikant weniger Arztbesuchen und Medikamentenverschreibungen. Auf Grund der erfolgreichen Projektumsetzung in den Pilotregionen haben die sozialpsychiatrischen Trägerorganisation beantragt, in drei Stufen das vorliegende Projekt in der gesamten Steiermark in den Jahren 2019 bis 2021 umzusetzen. Der Beschluss über die Förderung der Ausrollung einer ambulanten alterspsychiatrischen Versorgung in der Steiermark aufbauend auf dem Konzept „Ambulante Psychiatrie Steiermark“ erfolgte am 21. Nov. 2018. 2020 sollen die entsprechenden Strukturen in den Bezirken Leoben (Schwerpunkteinrichtung), Murtal und Voitsberg (Standardeinrichtungen) gelegt werden. 2021 sollen die entsprechenden Strukturen in den Regionen Liezen, Weiz, Hartberg und Rest Graz geschaffen werden. Danach sollte die Steiermark flächendeckend mit einer basalen alterspsychiatrischen Versorgung für eine qualitätsvolle Abklärung und Betreuung auf dem im Psychiatriekonzept vorgesehenen Basisniveau, versorgt sein.
Ein weiteres Projekt von großer Bedeutung für den alten Menschen ist „GO ON – Suizidprävention“. Die Steiermark liegt gemeinsam mit Kärnten weiter an der Spitze der österreichischen Suizidstatistiken. Das Projekt will der Allgemeinbevölkerung in Form eines „Erste-Hilfe-Kurses für psychische Krisen" Information zu deren Entstehung und Bewältigung vermitteln. Zugleich sollen Schulungen verschiedener helfender Berufsgruppen, aber auch der Medien, dazu beitragen, die Suizidrate zu senken. Um eine nachhaltige Versorgung aufzubauen, ist das Projekt an die psychosozialen Dienste in den Regionen angebunden. Das Projekt wird in sechs Projektregionen umgesetzt. Graz und Graz Umgebung folgen 2020. Die EPIG-GmbH wurde mit der Evaluation beauftragt. Die bisherigen Ergebnisse aus dem aktuellen Arbeitsfortschrittsbericht der Evaluation bestätigen die hohe Relevanz und inhaltliche Qualität.
Gefördert wird auch ein spezielles Projekt für Alzheimerpatienten SALZ (Selbsthilfe – Alzheimer). Das 2016 von 4 Angehörigen von Alzheimerkranken ins Leben gerufene Modell bietet Einzelberatung (telefonisch und in Graz/Feldbach/Leibnitz und Umgebung auch persönlich) sowie Gruppentreffen/Selbsthilfe mit Referaten über Wissenswertes rund Demenz, Vorträge über Erfahrungen/Wissen, Projektarbeit.
Zuletzt ist anzuführen, dass die Steiermark österreichweit im Spitzenfeld der Umsetzung von Angeboten im Palliativ- und Hospizbereich liegt. Weiters ausgebaut wurde die Hospiz- und Palliativversorgung bezogen auf die Anzahl der Teams und der stationären Angebote. Dabei wurden die Mittel für 2016 mit € 6,7 Mio. auf € 9, 13 Mio. im Jahr 2019 aufgestockt. Die Steigerung der Mittel erfolgte auf Grund der Vergrößerung des Hospiz- und Palliativteams Graz, dem Ausbau der telefonischen Rufbereitschaft. Der Einführung der Hospizplätze für Obdachlose (Vinzi-Hospiz) und des St. Elisabeth Hospiz.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Soziales zum Antrag der Abgeordneten der SPÖ, ÖVP, FPÖ, der Grünen und KPÖ, EZ 644/1, betreffend "Lösungsansätze zum Thema Altersarmut" wird zur Kenntnis genommen.
Der Obmann:
LTAbg. Klaus Zenz