LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 351/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 29.10.2015, 15:52:41


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Ing. Sabine Jungwirth (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Bildung
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner

Betreff:
Pflichtschulbesuch minderjähriger Flüchtlinge

In der Steiermark wurden erfreulicherweise minderjährige Flüchtlinge in den Pflichtschulen aufgenommen. Für ca. 150 Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren konnte somit die Möglichkeit geschaffen werden, nach Erfüllung der Schulpflicht in das Bildungssystem integriert zu werden.

Dies stellte ein nachhaltiges Integrationsangebot für die Jugendlichen dar. Bildung ist ein wichtiger Schlüssel für die Integration junger Menschen. Nur dadurch hatten diese jungen Menschen die Möglichkeit, einen Abschluss zu machen und damit eine gute Chance, in den Arbeitsmarkt einzutreten.

Es ist daher sehr bedauerlich, dass das Bundesministerium für Bildung und Frauen im Oktober 2015 den Landesschulräten mitgeteilt hat, dass "die Aufnahme von nicht-schulpflichtigen Jugendlichen als außerordentliche SchülerInnen an allgemein bildenden Pflichtschulen (und damit auch an eine Polytechnische Schule) nicht zulässig ist." (Wien, 14. Oktober 2015)

Das Bildungsangebot für junge Flüchtlinge braucht mehr als das reine Erlernen der Sprache: die professionelle Begleitung durch Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen eines schulischen Umfeldes. Teilhabe an der Gesellschaft ist ein Grundstein für Integration. Wenn minderjährige Flüchtlinge zur Schule gehen, erleben sie dieselbe Tagesstruktur wie hier aufgewachsene Jugendliche, erfahren viel über das Leben in Österreich und bekommen Kontakt mit Gleichaltrigen. Bei in Österreich aufgewachsenen Kindern und Jugendlichen übernehmen in der Regel Schule und Familie die Wertevermittlung. Nach Österreich geflüchteten Jugendlichen fehlt das familiäre Netzwerk, umso wichtiger ist in dieser Funktion die Schule für sie.

Der Erlass des Bildungsminsteriums ist kontraproduktiv und steht einer erfolgreichen Integration junger Flüchtlinge im Wege.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag bekennt sich dazu, dass der Schulbesuch minderjähriger Flüchtlinge eine äußerst wichtige Maßnahme für die Integration ist.

Die Landesregierung wird daher aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten und von dieser zu fordern, dass die Aufnahme von nicht-schulpflichtigen Jugendlichen als außerordentliche SchülerInnen an allgemein bildenden Pflichtschulen ermöglicht wird.


Unterschrift(en):
LTAbg. Ing. Sabine Jungwirth (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne)