EZ/OZ: 232/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 11.09.2015, 08:22:52
Geschäftszahl(en): ABT09-3647/2013-66
Zuständiger Ausschuss: Wirtschaft
Regierungsmitglied(er): LTAbg. Mag. Christian Buchmann (ÖVP)
Beilagen: Kulturförderungsbericht_2014
Betreff:
Kulturförderungsbericht 2014
Mit 7. Februar 2013 trat die Novellierung des Gesetzes vom 24. Mai 2005 über die Förderung der Kultur und der Kunst in der Steiermark (Steiermärkisches Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005) in Kraft. Das Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 i.d.g.F. normiert in § 14, dass die Landesregierung dem Landtag Steiermark jährlich bis Ende September des Folgejahres einen Kulturbericht vorzulegen hat. Alle Maßnahmen der steirischen Kultur- und Kunstförderung sind darin in ihrer Gesamtheit und in ihrem Zusammenhang darzustellen. Aus diesem Grund wird nunmehr der Kulturförderungsbericht für das Jahr 2014 vorgelegt.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. September 2015.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der beiliegende Bericht über die Förderungen im Kulturbereich für das Jahr 2014 wird gemäß § 14 des Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetzes 2005 i.d.g.F. zur Kenntnis genommen.