LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1139/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 28.09.2016, 11:02:12


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Ing. Sabine Jungwirth (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Umwelt
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang
Beilagen: Weber_Art9Abs3AK_VbgGNL 032016-final.pdf

Betreff:
Umsetzung der Aarhus-Konvention

Die Aarhus-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der allen BürgerInnen Rechte im Umweltschutz sichern soll. Er besteht aus drei Säulen: freier Zugang zu Umweltinformationen, Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren sowie die gerichtliche Durchsetzung von Umweltrecht im Falle der Verletzung desselben durch Behörden oder Dritte.

Dem Antrag der Grünen (3256/1, XVI. Gesetzesperiode), die vollständige Anwendung der Aarhus-Konvention in der Steiermark sicherzustellen und dem Landtag entsprechende Gesetzesvorschläge zu übermitteln, wurde nicht entsprochen, mit der Begründung, da „keine unionsrechtliche Verpflichtung der Republik Österreich zur Erlassung von Verfahrensregelungen in Umsetzung von Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens von Aarhus besteht.“

In der Stellungnahme zu einem neuerlichen Grünen Antrag (546/1, XVII. GP) teilte die Landesregierung mit: „An der Umsetzung der 3. Säule der Aarhus Konvention wird seit dem letzten Jahr auf Beamtenebene gearbeitet. …… Derzeit finden nach wie vor Sitzungen zwischen Vertretern des Bundes und der Bundesländer auf Fachbeamten- und Expertenebene statt, dies mit dem Ziel, die weitere Vorgangsweise in Bezug auf die Umsetzung der 3. Säule der Aarhus Konvention auch weiterhin abzustimmen – auch im Hinblick auf die Berücksichtigung der aktuellen EuGH Judikatur. Sobald diese Beratungen abgeschlossen sind, wird dem Landtag Steiermark ehestmöglich der diesbezügliche Gesetzesvorschlag unterbreitet werden.“

Der Umsetzungsbedarf ist unbestritten, und jeder Gesetzgeber, der säumig ist, verzichtet selbst auf Gestaltungsmöglichkeiten. Das Land Vorarlberg hat bereits 2015 eine Studie zur Umsetzung  des Art 9 Abs 3 Aarhus-Konvention im Vorarlberger Naturschutzrecht in Auftrag gegeben, inzwischen ist sie auch fertig gestellt (siehe Anlage).

Nach mehreren gescheiterten Anläufen, ein neues Naturschutzgesetz zu beschließen - das steirische Naturschutzgesetz aus dem Jahre 1976 ist überaltet und in vielen Bereichen nicht mehr zeitgemäß - wurde im Unterausschuss „Naturschutzgesetz“ im Jänner 2016 vereinbart, dass die zuständige Abteilung einen neuen Entwurf erarbeiten wird. Es ist sinnvoll, im Zuge der Erarbeitung des neuen Naturschutzgesetzes bereits die Umsetzung der Aarhus-Konvention mitzuberücksichtigen.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die vollständige Anwendung der Aarhus-Konvention in der Steiermark im in Ausarbeitung befindlichen Naturschutzgesetz sicherzustellen.


Unterschrift(en):
LTAbg. Ing. Sabine Jungwirth (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne)