Der Ausschuss "Finanzen" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 10.09.2019 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Nach § 52 des Steiermärkischen Landeshaushaltsgesetzes 2014 (StLHG) iVm. §§ 10 ff. der der Steiermärkischen Landeshaushaltsverordnung (StLHVO) ist zu Erreichung der Ziele der Haushaltsführung und der Einhaltung des jeweiligen Landesfinanzrahmens und des Landesbudgets ein Budgetcontrolling zur unterstützenden Steuerung der Mittelverwendung einzurichten und durchzuführen.
Nach § 40 Abs. 2 StLHG hat die Landesregierung dem Landtag Steiermark jährlich per Stichtag zum 30. Juni einen Bericht über den laufenden Budgetvollzug zu legen. Ziel ist neben der grundsätzlichen Darstellung der Entwicklung der Haushaltsführung insbesondere auch wesentliche Änderungen gegenüber den budgetierten Werten auszuweisen und zu erläutern. Damit soll sichergestellt werden, dass möglichst frühzeitig die finanziellen Auswirkungen von Planungs-, Entscheidungs- und Vollzugsprozessen erkannt und Vorschläge für eventuell erforderliche Steuerungsmaßnahmen ausgearbeitet werden können.
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend den Budgetvollzug per 30.06.2019 wird zur Kenntnis genommen.
LTAbg. Johannes Schwarz