LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


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EZ/OZ 3519/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Finanzen

Betreff:
Bericht über den Budgetvollzug per 30.06.2019

 

zu:
EZ 3519/1, Bericht über den Budgetvollzug per 30.06.2019 (Regierungsvorlage)

 

Der Ausschuss "Finanzen" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 10.09.2019 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Nach § 52 des Steiermärkischen Landeshaushaltsgesetzes 2014 (StLHG) iVm. §§ 10 ff. der der Steiermärkischen Landeshaushaltsverordnung (StLHVO) ist zu Erreichung der Ziele der Haushaltsführung und der Einhaltung des jeweiligen Landesfinanzrahmens und des Landesbudgets ein Budgetcontrolling zur unterstützenden Steuerung der Mittelverwendung einzurichten und durchzuführen.

Nach § 40 Abs. 2 StLHG hat die Landesregierung dem Landtag Steiermark jährlich per Stichtag zum 30. Juni einen Bericht über den laufenden Budgetvollzug zu legen. Ziel ist neben der grundsätzlichen Darstellung der Entwicklung der Haushaltsführung insbesondere auch wesentliche Änderungen gegenüber den budgetierten Werten auszuweisen und zu erläutern. Damit soll sichergestellt werden, dass möglichst frühzeitig die finanziellen Auswirkungen von Planungs-, Entscheidungs- und Vollzugsprozessen erkannt und Vorschläge für eventuell erforderliche Steuerungsmaßnahmen ausgearbeitet werden können.

Zum Stichtag per 30.06.2019 gestaltet sich der Budgetvollzug zusammengefasst wie folgt:

  • Die Einzahlungen aus der operativen und investiven Gebarung lagen bei EUR 3.037,18 Mio. und die Auszahlungen bei EUR 2.675,17 Mio. Dies ergibt einen Nettofinanzierungssaldo von EUR 362,01 Mio. welcher dem budgetierten Nettofinanzierungssaldo zum 30.06.2019 von EUR -223,79 Mio. gegenübersteht und zu einer positiven Abweichung von EUR 585,80 Mio. führt. Die Ein- und Auszahlungen verteilen sich nicht linear über die Monate, vor allem in der investiven Gebarung wird ein überproportionaler Anteil erst in der zweiten Jahreshälfte getätigt, wodurch aus derzeitiger Sicht mit Blick zum Jahresende nicht von einem Minderbedarf ausgegangen werden kann.

  • Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit beträgt EUR -410,28 Mio. und setzt sich zusammen aus der Aufnahme von ÖBFA-Darlehen iHv. EUR 569,75 Mio. und der Tilgung von Bankdarlehen und Umschuldungsmaßnahmen iHv. EUR -980,03 Mio.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend den Budgetvollzug per 30.06.2019 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Der Obmann:
LTAbg. Johannes Schwarz