LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 507/1

Besprechung der Antwort eines Regierungsmitgliedes (§ 67 GeoLT)

eingebracht am 30.12.2015, 08:16:04


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer

Betreff:
Bedarfszuweisungen vom 26.11.2015

Gemäß Art 21 der Steiermärkischen Landesverfassung ist der Landtag befugt, die Geschäftsführung der Landesregierung zu überprüfen und deren Mitglieder über sämtliche Gegenstände zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Es handelt sich dabei um die politische Kontrolle der Landesregierung durch den Landtag und stellt eine ureigene Aufgabe der Landtagsmandatare dar. Die Geschäftsordnung des Landtages Steiermark führt diese Regelungen in ihrem § 65 genauer aus, wonach der Landtag unbeschadet der Verantwortlichkeit des Landeshauptmannes gegenüber der Bundesregierung befugt ist, die Geschäftsführung der Landesregierung zu überprüfen und alle ihre Mitglieder über sämtliche Gegenstände befragen sowie alle einschlägigen Auskünfte verlangen darf. Dieser Regelung unterliegen insbesondere Regierungsakte sowie Angelegenheiten der selbständigen behördlichen Verwaltung der Länder oder der Verwaltung des Landes als Träger von Privatrechten.

Es handelt sich hierbei um das Interpellationsrecht, das als klassisches parlamentarisches Kontrollrecht gilt. Damit soll gewährleistet werden, dass der Landtag die Möglichkeit hat, die erforderlichen Informationen über den Bereich der Vollziehung als Grundlage für Beschlüsse in Ausübung der politischen Kontrolle zu erlangen. Durch die schriftliche Anfragebeantwortung von Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (Einlagezahl 448/2), „Ausgewählte Regierungssitzungsbeschlüsse vom 26.11.2015“ wurde offensichtlich gegen die zuvor erläuterten gesetzlichen Bestimmungen verstoßen und der Landtag in seinem Interpellationsrecht beeinträchtigt.  Einerseits wird Frage Drei mit ihrem Inhalt beantwortet, obwohl eindeutig die Intention der Fragesteller erkennbar ist. Andererseits wird Frage Vier mit dem Wortlaut („Welchen Gemeinden wurden Bedarfszuweisungen in welcher Höhe ausgeschüttet?“) gar nicht beantwortet. Besonders brisant erscheint in diesem Zusammenhang die Bedarfszuweisung an die Gemeinde Hart bei Graz, die im Zuge des gegenständlichen Regierungssitzungsantrages in kolportierter Höhe von rund 250.000 Euro ausgeschüttet worden wäre.

Gerade die Bedarfszuweisungen in der Steiermark bedürfen einer verstärkten politischen Kontrolle. Diese werden nämlich in Millionenhöhe an steirische Gemeinden ausbezahlt, ohne dass es eines Beschlusses des Landtages benötigt. Dass der Opposition die Antwort auf die Frage, welchen Gemeinden Bedarfszuweisungen von rund drei Millionen Euro in welcher Höhe ausbezahlt wurden verweigert wird, ist nach demokratie- und rechtsstaatlichen Prinzipien äußerst bedenklich und darf nicht ohne Weiteres zur Kenntnis genommen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher gemäß § 67 Abs 2 GeoLT das Verlangen der Besprechung der Anfragebeantwortung von Landeshauptmann Herman Schützenhöfer zur schriftlichen Anfrage (Einlagezahl 448/2), „Ausgewählte Regierungssitzungsbeschlüsse vom 26.11.2015“.


Unterschrift(en):
LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)