LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1337/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 21.12.2016, 13:34:03


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Regionen
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang

Betreff:
Ausweitung der Nachbarrechte im Baurecht

Die steirische Landeshauptstadt Graz wächst pro Jahr um rund 3.000 Hauptwohnsitze. Dies führt in weiterer Folge auch dazu, dass in Graz ein regelrechter „Bauboom“ zu verzeichnen ist. Im Zuge der Errichtung von Neubauten erfährt allerdings das Stadtbild nach und nach eine grundlegende Veränderung, aufgrund der Tatsache, dass auf gewachsene städtebauliche Strukturen zu wenig Rücksicht genommen wird.

Hand in Hand damit geht eine zunehmende Unzufriedenheit derjenigen Steirerinnen und Steirer, die in Graz, aber auch in anderen Städten, mit Bauvorhaben in ihrer Umgebung konfrontiert sind. Konkret ist für viele nicht nachvollziehbar, dass Nachbarrechte im Sinne des Steiermärkischen Baugesetzes sehr beschränkt sind. So können keine Einwendungen gegen Gebäudehöhen und -dichten, zu Fragen der Bauplatzeignung sowie des Orts- und Landschaftsbildes gemacht werden.

 


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit der das Steiermärkische Baugesetz insofern abgeändert wird, als die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit dem Flächenwidmungsplan und einem Bebauungsplan ohne die derzeitige Einschränkung auf den Immissionsschutz sowie die Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes Nachbarrechte gemäß § 26 Steiermärkisches Baugesetz werden.

 


Unterschrift(en):
LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)