LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 1748/3

Landtagsbeschluss Nr. 542

28. Landtagssitzung, XVII. Gesetzgebungsperiode,
Dienstag, 04.07.2017

 

Die folgenden Ergänzungen der Bedeckungs- und Ermächtigungsregeln im Budget 2017 werden genehmigt:

Der bestehenden Formulierung in Abschnitt F. Ziffer 8. wird ergänzt durch:

„Ergebnisneutrale Umschichtungen sind auf Antrag im Wege des Finanzressorts bis zu einem Höchstbetrag von EUR 200.000,- zulässig. Dem Landtag ist die Summe der tatsächlich umgeschichteten Mittel im Zuge des Rechnungsabschlusses zur Kenntnis zu bringen.“

Die bestehende Formulierung in Abschnitt F. Ziffer 9. wird präzisiert durch:

„Die Landesregierung wird ermächtigt, unterjährig Mittelumschichtungen gem. § 44 (4) StLHG aus Rücklagen, welche aus verwaltungsökonomischen Gründen der Finanzabteilung zB. für Katastrophenschutz zugeteilt sind bis zu einem Auszahlungsbetrag von höchstens 1,5% der Gesamtauszahlungen des Finanzierungsbudgets durchzuführen und dem Landtag im Zuge des Rechnungsabschlusses gebündelt zum Beschluss vorzulegen.“

 

Der Beschluss wurde mehrheitlich (mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP) angenommen.

 

Die Übereinstimmung der Beschlussausfertigung mit der amtlichen Verhandlungsschrift wird bestätigt.

Landtagsbeschluss Nr. 542

Übermittlung zur gefälligen Kenntnisnahme an:

  • Landeshauptmann-Stv. Mag. Michael Schickhofer
  • Landesamtsdirektion

Graz, am 04.07.2017