LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 22

EZ/OZ 1079/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Kontrolle

Betreff:
Entwurf des Landesfinanzreferenten zum Rechnungsabschluss 2015

 

zu:
EZ 1079/1, Entwurf des Landesfinanzreferenten zum Rechnungsabschluss 2015 (Regierungsvorlage)

 

Der Ausschuss "Kontrolle" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 13.09.2016 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Das Landesbudget 2015 wurde mit Landtagsbeschluss 1057 am 2.10.2014 genehmigt. Nunmehr liegt der Entwurf des Landesfinanzreferenten zum Landesrechnungsabschluss 2015 vor.

Allgemeines zum Rechnungsabschluss 2015

Es wird, wie in der nachfolgenden Aufstellung ersichtlich ist, festgestellt, dass die budgetierten Ergebnisse mit dem vorliegenden Abschluss genau eingehalten wurden.

Die Defizitermächtigung gemäß Artikel 3 (2) des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 von EUR 3,1 Mio. wird mit einem Maastricht-Ergebnis von EUR 95,1 Mio. (inkl. Ergebnisse der außerbudgetären Einheiten) um rd. EUR 98,2 Mio. unterschritten. Der Stand der tatsächlich zum 31.12.2015 aufgenommenen Fremdmittel beträgt EUR 3.074,4 Mio.

Vorlage an den Landtag Steiermark

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Regierungssitzungsbeschluss vom 7.6.2016 den Entwurf für den Landesrechnungsabschluss 2015 zur Stellungnahme an den Landesrechnungshof übermittelt. Diese Stellungnahme - welche die Beurteilung zum Gegenstand hat, ob der Rechnungsabschlusses im Einklang mit dem Budget sowie den dazu vom Landtag im Budgetbeschluss erteilten Ermächtigungen und sonstigen budgetwirksamen Beschlüssen des Landtages erstellt wurde - ist im Landesrechnungsabschluss zu berücksichtigen.

Jene Punkte, bei denen eine Abstimmung nicht zu Stande kommt, sind im Landesrechnungsabschluss mit einer Äußerung der Landesregierung auszuweisen. Eine Reihe von Punkten wurde bereits in den vorliegenden Entwurf zum Rechnungsabschluss eingearbeitet, Weiteres wurde an betreffender Stelle erläutert (siehe Band I, Punkt F).

In der Folge hat die Landesregierung den Landesrechnungsabschluss dem Landtag zur Genehmigung vorzulegen (Art. 41 (8) und Art. 57a L-VG).

Für den Landtag wären einzelne Punkte, unabdingbare und nicht budgetierte Auszahlungen, Bindungen sowie das Rücklagenregime betreffend, die mit dem Rechnungsabschluss vorgelegt werden, hervorzuheben:

  • Für die Abrechnung der Sozialhilfeverbände wird die Bedeckung auf Basis der Bedeckungs- und Ermächtigungsregeln gem. Landtagsbeschluss Nr. 1057 vom 16. Dezember 2014 (Abschnitt C, Punkt 4, Ziffer 4) im Zuge dieses Rechnungsabschlusses vorgenommen.

  • Zwischenbedeckungen der Finanzabteilung für Personalkosten, Grundversorgung und sonstige Mehrauszahlungen (Landtagsbeschluss Nr. 74 vom 15.12.2015 sind im Zuge des Rechnungsabschlusses ebenfalls rückgeführt worden.

  • Abweichend von der Bedeckungs- und Ermächtigungsregel hinsichtlich einer Bindung im Sinne des § 9 Abs. 3 StLHGvon 0,5% der für die Auszahlung festgelegten Obergrenzen blieb ein um EUR 499.364,42 geringerer Betrag gebunden.

  • Gemäß § 46 Abs. 1 StLHG wurde den betroffenen Detailbudgets allgemeinen Rücklagen von durchschnittlich 47,26% zugewiesen, wobei dieser Prozentsatz nicht einheitlich über die betroffenen Detailbudgets zur Anwendung gekommen ist.

Weiterleitung an den Rechnungshof

Gemäß Art. 41 (9) L-VG hat die Landesregierung den Landesrechnungsabschluss vor Vorlage an den Landtag auch dem Rechnungshof (Bund) zu übermitteln (Art. 127 Abs. 2 B-VG und § 15 Rechnungshofgesetz 1948).

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der vorliegende Landesrechnungsabschluss 2015 (Band I bis Band III) wird samt

  • den für die Durchführung der haushaltsmäßigen Verrechnungen erforderlichen Um-und Nachbuchungen, sowie

  • den aufgrund der Änderungen der Geschäftsverteilung, den nicht veranschlagten Mittelverwendungen (siehe Band 1 Punkt A.4.3.) und den gemäß VRV 2015 erforderlichen Mittelverwendungen, die die vom Landtag genehmigten Mittelverwendungen überschreiten, sowie

  • den dazugehörigen Nachweisen

genehmigt.

 

 

Der Obmann:
LTAbg. Mario Kunasek