LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 8

EZ/OZ 1856/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Bildung

Betreff:
Integration von Ausbildungsschwerpunkten des Militärrealgymnasiums in Wiener Neustadt in den Lehrplan einer steirischen Bildungseinrichtung

 

zu:
EZ 1856/1, Integration von Ausbildungsschwerpunkten des Militärrealgymnasiums in Wiener Neustadt in den Lehrplan einer steirischen Bildungseinrichtung (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Bildung" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 09.01.2018 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Beschluss des Ausschusses für Bildung vom 12. September 2017 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht, eine Stellungnahme gemäß § 30 GeoLT zum Antrag des Dritten Landtagspräsidenten Dr. Gerhard Kurzmann und der Abgeordneten Christian Cramer, Dipl.-Ing.  Erich Hafner, Herbert Kober, Anton Kogler, Helga Kügerl, Liane Moitzi, Albert Royer, Andrea Michaela Schartel und Dipl.-Ing. Hedwig Staller betreffend „Integration von Ausbildungsschwerpunkten des Militärgymnasiums in Wiener Neustadt in den Lehrplan einer steirischen Bildungseinrichtung“, Einl. Zahl: 1856/1, abzugeben.

Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Abteilung 6 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung folgende Stellungnahme:

Im gegenständlichen Antrag geht es um Lehrplaninhalte. Dem Land kommt bei Lehrplaninhalten gemäß Art. 14 B-VG keine Zuständigkeit zu.

Der im Antrag vorgebrachten Aufforderung, dass sich die Steiermark auf Bundesebene als Partner bei der Umsetzung der Kooperationspläne des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport mit öffentlichen Bildungseinrichtungen anbieten solle, sodass in weiterer Folge die Ausbildungsschwerpunkte des Militärgymnasiums in Wiener Neustadt in den Lehrplan einer steirischen Bildungseinrichtung in einem noch festzulegenden Ausmaß einfließen, kann nicht näher getreten werden, weil weder beim Land noch beim Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport eine Zuständigkeit für Lehrplaninhalte besteht. Diese liegt ausschließlich beim Bundesministerium für Bildung.

Darüber hinaus wird festgehalten, dass im Zuge der Bildungsreform die Schulautonomie, d.h. auch die individuelle Möglichkeit der Schwerpunktsetzung der Standorte im Bereich der Pädagogik, gestärkt wurde. Dieser wichtige Schritt ermöglicht den Schulen selbst – unabhängig vom Einfluss von Bund oder Land – die für den Standort notwendigen, passenden und besten Schwerpunkte zu setzen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Bildung, Schule, Kinderbetreuung, Jugend, Frauen, Familie und Sport zum Antrag der Abgeordneten der FPÖ, EZ 1856/1, wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Der Obmann:
LTAbg. Mag.Dr. Wolfgang Dolesch