LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2106/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 22.12.2017, 12:33:20


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden
Regierungsmitglied(er): Landesrat Johann Seitinger

Betreff:
Adaptierung der Bauphysikprüfung zur Qualitätssicherung im Wohnbau

Jede Phase der Bauabwicklung sollte laufend überprüft und einer Qualitätskontrolle unterzogen werden. Ein wesentlicher Eckpfeiler der Qualitätssicherung im Wohnbau ist die Bauphysik, welche sich mit den physikalischen Eigenschaften von Bauwerken befasst. „Die klassischen Arbeitsfelder der Bauphysik sind der Wärme-, Feuchtigkeits-, Schall- sowie Brandschutz von Gebäuden. Die moderne Bauphysik beschreibt in komplexer Weise die Wechselwirkungs-prozesse eines Gebäudes in seiner Gesamtheit von Bauwerk, Bewohner und Umwelt. Sie definiert dadurch die Funktionstüchtigkeit, Behaglichkeit, Dauerhaftigkeit und Ökologie eines Gebäudes.“ (Quelle: https://www.wohnnet.at/bauen/bauvorbereitung/bauphysik-40804)

Damit stellt die Bauphysik einen bedeutenden Teil der Planung und Ausführung von Bauprojekten dar. Wie etwa die Statik sowie die Bau- und Haustechnik müssen auch bauphysikalische Aspekte regelmäßig einer Prüfung unterzogen werden, um die Qualität im Wohnbau gewährleisten zu können. Die Bedeutung der Bauphysik hat in den letzten Jahrzehnten erheblich zugenommen. Heutzutage wird das Bauen grundsätzlich immer mehr von den Erfordernissen nach Umweltschutz, Energieeinsparungen und Behaglichkeit geprägt. Es werden verstärkt bauphysikalische Überlegungen in die Gebäudeplanung miteinbezogen, um insbesondere den Wärme- und Schallschutz in Wohnungen und Gebäuden sicherzustellen. Neue und moderne Baustoffe, der Gebäudeentwurf und die Dimensionierung zeitgemäßer Bauteilkonstruktionen verlangen genaue Kenntnisse von bauphysikalischen Vorgängen und somit nach qualifizierten Baupyhsikern.

Ursprünglich war die Überprüfung der Bauphysik von Gebäuden eine der Hauptaufgaben der Abteilung 15 – Energie, Wohnbau und Technik des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, die von fachkundigen Technikern durchgeführt wurde. Aufgrund der zunehmenden Komplexität und des Umfanges an Prüfungen wurde diese ureigene Landesaufgabe an externe Prüfer delegiert.

Grund für die hohe Komplexität ist die enorme Grundlagen- und Normenflut im Bereich der Bauphysik. Eine profunde Kenntnis der Prüfer in dieser umfassenden Materie darf, insbesondere im Hinblick auf das mangelnde Ausbildungsangebot, angezweifelt werden. Hier fehlt es jedenfalls an entsprechenden Ausbildungsmöglichkeiten. Dabei würden fundierte Kenntnisse der Bauphysik bereits in der Planungs- und Ausführungsphase gravierende Baumängel und Bauschäden im Wohnbau verhindern. Die derzeitigen Qualitätskontrollen werden den Erfordernissen des qualitativ hochwertigen Wohnbaus in keiner Weise gerecht, folglich entspricht die Qualität der Bauwerke häufig nicht den Anforderungen. Aufgrund der hohen Komplexität und der fehlenden Ausbildung werden, wie die Praxis zeigt, Mängel bei zu prüfenden Projekten oftmals nicht erkannt. Hier spielt auch die Frage der Haftung eine wesentliche Rolle. Obwohl das Land Steiermark die Aufgabe der Bauphysikprüfung an externe Prüfer auslagert, liegt die Verantwortung und Haftungspflicht dennoch beim Land. Nicht nachvollziehbar ist der Umstand, dass nach der derzeitigen Regelung das Land Steiermark die Haftung für Fehler seitens externer Bauphysikprüfer übernehmen muss, bei versteckten Mängeln beläuft sich die Gewährleistungsfrist immerhin auf 30 Jahre. Nachdem die bauphysikalischen Parameter und die entsprechenden Unterlagen von den jeweiligen Projektverfassern zu erstellen sind, sollte diesen auch die Verantwortung und folglich die Haftungspflicht zukommen.

Ein weiterer Punkt, der den Einsatz von externen Prüfern infrage stellt, ist die geltende europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. Datenschutzrechtlich ist es mehr als bedenklich, dass ein externer Prüfer das Bauprojekt eines Dritten prüft und diesem personenbezogene Daten des Bauträgers zur Verfügung gestellt werden.

Bauphysikalische Aspekte spielen schon in der Planungsphase von Gebäuden eine essenzielle Rolle und tragen damit zu einem wesentlichen Teil zur Qualität im Wohnbau bei. Darum ist es mehr als unverständlich, dass diese bedeutende Aufgabe an Dritte vergeben wird. Aufgrund der vorangegangenen Ausführungen muss die Vergabe der bauphysikalischen Prüfung an externe Unternehmer künftig unterbleiben.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. externe Bauphysikprüfungen im Sinne der oben angeführten Begründung umgehend einzustellen und

  2. Überlegungen dahingehend anzustellen, die Verantwortung und Haftungspflicht den jeweiligen Projektverfassern zu übertragen sowie

  3. dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.


Unterschrift(en):
LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)