LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2037/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 23.11.2017, 14:40:01


Geschäftszahl(en): ABT04-20225/2014-58
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang
Beilagen: Nachtrag zum Landesbudget 2017 Steiermark

Betreff:
Entwurf Nachtragsbudget 2017 des Landes und Übermittlung an den Rechnungshof und an den Landesrechnungshof Einbringung in den Landtag Steiermark

I. Hintergrund

Im genehmigten Landesbudget 2017, Landtagsbeschluss Nr. 373 vom 13.12.2016, sind im Bereich von Landesrat Mag. Christopher Drexler im Globalbudget Gesundheit und Pflegemanagement für die Finanzierung der Sozialhilfeverbände im Aufgabenbereich der stationären Pflege EUR 220,34 Mio. budgetiert.

Im mit Landtagsbeschluss Nr. 622 vom 19.09.2017 genehmigten Bericht über den Budgetvollzug per 30.06.2017 gemäß § 11 der Steiermärkischen Landeshaushaltsverordnung wurde durch die zuständige Abteilung für das Jahr 2017 ein Mehrauszahlungsbedarf aus der stationären Pflege in Höhe von rd. EUR 52,25 Mio. avisiert.

Eine Teilbedeckung konnte durch die mit Regierungssitzungsbeschluss GZ: ABT04-7308/2014-155 vom 25.10.2017 erfolgte Aufhebung der in den Bedeckungs- und Ermächtigungsregeln angeführten vorläufigen Bindungen erreicht werden.

Mit Schreiben GZ: ABT08-3248/2017-169 vom 15.11.2017 wird der zusätzliche Bedarf mit EUR  32,58 Mio. beziffert. Die Verstärkung soll im Globalbudget Gesundheit und Pflegemanagement (SOGL 1628135) beim Budgetkonto 1/411068-7307 erfolgen.

 

II. Änderung des Landesbudgets 2017 sowie des Landesfinanzrahmens für das Jahr 2017

Die einleitend genannte Maßnahme überschreitet die im Landesbudget 2017 bestehenden Mittelverwendungen, wodurch Anpassungen des Budgets 2017 und des Landesfinanzrahmens 2017 erforderlich werden.

Die Auszahlungsobergrenze des Landesfinanzrahmens im Bereich von Landesrat Mag. Christopher Drexler von EUR 3.123,48 Mio. um EUR 32,58 Mio. auf EUR 3.156,06 Mio.

Die Auszahlungsobergrenze des Landesfinanzrahmens 2017 Gesamt von EUR 6.233,60 Mio. erhöht sich um EUR 32,58 Mio. auf EUR 6.271,18 Mio. Damit verändert sich der Nettofinanzierungssaldo des Landesfinanzrahmens 2017 Gesamt von EUR 913,74 Mio. um EUR 37,58 Mio. auf EUR -946,32 Mio.

Die im Landesfinanzrahmen 2017 vorzunehmenden Änderungen bedingen die nachfolgend dargestellten Veränderungen einzelner Positionen im Ergebnis- und Finanzierungshaushalt jeweils im Gesamtbudget, im Bereichsbudget LR Mag. Christopher Drexler und im Globalbudget Gesundheit und Pflegemanagement.

Veränderungen im Ergebnisbudget:

Veränderungen im Finanzierungsbudget:

Die zusätzlichen ergebniswirksamen Aufwendungen in Höhe von EUR 32,58 Mio. wirken sich negativ auf das Nettoergebnis aus. Die zusätzlichen Auszahlungen von EUR 32,58 Mio. verändern den Nettofinanzierungssaldo von EUR -913,74 Mio. auf EUR -946,32 Mio., das Maastricht-Ergebnis von EUR - 815,71 Mio. auf EUR -848,29 Mio. und den geplanten Schuldenstand von EUR 4.909,83 Mio. auf EUR 4.942,40 Mio.

Die Bedeckung erfolgt durch zusätzliche Kreditoperationen im Umfang von EUR 32,58 Mio. Dabei steigen die geplanten Aufnahmen von Finanzschulden von EUR 938.74 Mio. auf EUR 971,32 Mio.

Auf dieser Basis wurden daher der vorliegende Entwurf des Nachtragsbudget 2017, wobei die ziffernmäßigen, die rechtliche Bindungswirkung betreffenden Änderungen in tabellarischer Form beiliegen und die damit notwendige Änderung des Landesfinanzrahmens für das Jahr 2017 sowie eine Regierungsvorlage vorbereitet.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. November 2017.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der von der Landesregierung beschlossene Entwurf des Nachtragsbudgets für das Jahr 2017 und die damit einhergehende Änderung des zuletzt beschlossenen Finanzrahmens werden genehmigt.

Die Landesregierung wird ermächtigt, den im Nachtrag zum Finanzierungsbudget 2017 ausgewiesenen zusätzlichen Nettofinanzierungsbedarf von EUR 32.575.900 durch neue Kreditoperationen zu bedecken.