LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1825/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 13.07.2017, 12:00:02


Geschäftszahl(en): ABT09-1305/2011-113; ABT03-2.0-18869/2016-1; ABT03VD-1966/2014-20; ABT11-V02-16/2017-377; ABT12-744/2017-81; ABT14-90Eu1-2004/1237; ABT15-OP-FG.10-7/2012-1558; ABT16-11334/2017-29
Zuständiger Ausschuss: Europa
Regierungsmitglied(er): Landesrätin MMag. Barbara Eibinger-Miedl, Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, Landesrätin Mag. Doris Kampus, Landesrat Anton Lang, Landesrat Johann Seitinger
Beilagen: Europäisches Arbeitsprogramm

Betreff:
Europäisches Arbeitsprogramm der Landesregierung 2017

1.            Der Landtag Steiermark hat in seiner Sitzung vom 20. September 2016 die Europastrategie des Landes Steiermark „Europavision 2025“ beschlossen. Darin wird als ein Schwerpunkt ein „Jährliches europäisches Arbeitsprogramm der Landesregierung“ definiert.

Dabei wird das jeweils im Spätherbst erscheinende Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das folgende Kalenderjahr bzw. allenfalls ergänzend das alle 18 Monate erscheinende Arbeitsprogramm des Rates von allen betroffenen Ressorts der Landesregierung analysiert. Zu den Dossiers mit besonderer Relevanz, nimmt die Landesregierung Stellung und nennt allfällige bereits geplante Maßnahmen in Verbindung mit dem jeweiligen Dossier. Schließlich besteht die Möglichkeit für die einzelnen Ressorts, auch unabhängig vom aktuellen Arbeitsprogramm der Kommission bestehende europapolitische Arbeitsschwerpunkte zu erläutern.

Dieses „Europäische Arbeitsprogramm der Landesregierung“ ist jährlich dem Landtag vorzulegen.

2.            Mit dem vorliegenden “Europäischen Arbeitsprogramm der Landesregierung 2017“ wurde nun erstmals ein solches Dokument erarbeitet. Dazu fanden mehrere Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Dienststellen statt; überdies wurde ein dreitägiges Seminar in Brüssel organisiert, bei dem die verschiedenen Dossiers des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern der europäischen Institutionen diskutiert und zu den einzelnen Inhalten Gespräche mit europäischen Stakeholdern geführt werden konnten.

Gleichzeitig wurde durch diese ressortübergreifende Arbeit das in der Landesverwaltung verankerte Netzwerk der EU-Expertinnen und Experten in den Abteilungen und Fachabteilungen und Büros der Regierungsmitglieder nachhaltig gestärkt. Dieses Netzwerk trifft sich regelmäßig zu Besprechungen, um sich über aktuelle EU-Vorgänge und Aktivitäten zu informieren und mögliche Synergien nutzen zu können.

Aufgrund des Pilotprojekts „Europäisches Arbeitsprogramm der Landesregierung 2017“ hat sich nun auch ein geeigneter Modus für dessen Erarbeitung etabliert, sodass ab dem Arbeitsprogramm 2018 eine Fertigstellung des Dokuments jeweils im ersten Quartal vorgesehen ist.

 3.           Das – der Analyse zugrundeliegende – Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2017 ist das dritte Programm der aktuellen Kommission unter Präsident Juncker. Anders als in der vorangegangenen Kommission 2009-2014, in der jährlich rund 130 Maßnahmen vorgeschlagen wurden, sieht die aktuelle Kommission eine Konzentration auf wichtige Themenbereiche vor, die den politischen Prioritäten der Kommission entsprechen. So enthält das gegenwärtige Arbeitsprogramm lediglich 21 neue Initiativen.

Das 18-Monats-Arbeitsprogramm des Rates wird im vorliegenden Dokument nicht berücksichtigt, da bereits ab Juli 2017 ein neues Programm von Estland, Bulgarien und Österreich gelten wird. Dieses wird im „Europäischen Arbeitsprogramm der Landesregierung 2018“ analysiert werden.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juli 2017.

 


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend Europäisches Arbeitsprogramm der Landesregierung 2017 wird zur Kenntnis genommen.