LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1069/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 02.09.2016, 09:09:49


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus, Landesrätin Mag. Ursula Lackner

Betreff:
Einführung des Familiensplittings als Steuerentlastung für mittelständische Familien

In Österreich gilt seit 1972 bei der Lohn- und Einkommensteuer das Prinzip der Individualbesteuerung. Dabei hängt die Höhe der Steuer nur vom Einkommen des steuerpflichtigen Individuums ab, nicht vom zusammengerechneten Einkommen eines gesamten Haushaltes. Die Zahl der Personen, die von diesem Einkommen leben müssen, bleibt demnach unberücksichtigt. Die Einkommensteuerlast ist unabhängig davon, ob beide Partner Einkommen erzielen oder nur einer. Es besteht weder ein Unterschied zwischen Personen, die in einem Einpersonenhaushalt oder einer Lebenspartnerschaft leben bzw. verheiratet sind, noch ob und wie viele Kinder im gemeinsamen Haushalt leben. Diese Regelung stellt aufgrund des progressiven Lohn- und Einkommensteuertarifs allerdings eine grobe Ungerechtigkeit gegenüber Familien, insbesondere Mehrkindfamilien mit einem Alleinverdiener, dar. Viele Paare entschließen sich aus finanziellen Gründen dazu, keinen oder wenig Nachwuchs zu bekommen. Die Umverteilung zu Lasten von österreichischen Familien hat dazu geführt, dass eine höhere Kinderanzahl zu drastischen finanziellen Einbußen führt. Dies ist vor allem der ungerechten Besteuerung von mittelständischen Familien geschuldet.

 

Aus diesem Grund muss es bei der Besteuerung natürlicher Personen zu einer Abkehr von der Individualbesteuerung hin zum sogenannten „Familiensplitting“ kommen. Durch Anwendung dieses Modells könnte die Steuergerechtigkeit in Österreich, welche durch die derzeitige Regelung aufgrund der unterschiedlichen und ungerechten fiskalischen Behandlung von Familieneinkünften nicht gegeben ist, wiederhergestellt werden. Grundlage jedes progressiven Steuersystems, wie es auch im österreichischen Steuerrecht – zumindest theoretisch – verwirklicht ist, ist das Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Dieses besagt, dass jede Person zur Finanzierung staatlicher Leistungen nach der eigenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beitragen soll. Das jetzige System der Individualbesteuerung ist allerdings eine grobe Verletzung des Leistungsfähigkeitsprinzips. Die finanzielle Lage eines Steuerzahlers hängt nicht nur von seinem Einkommen, sondern auch von seinen Unterhaltsverpflichtungen ab. Vor allem mittelständische Familien sind vom mangelhaften Leistungsausgleich zwischen Kinderlosen und Mehrkindfamilien betroffen. Gerade dieser Gruppe würde die Einführung des Splittingmodells besonders helfen und österreichischen Familien ermöglichen, sich wieder für mehr Kinder zu entscheiden. Gerechte Steuerpolitik verlangt einen fairen Leistungsausgleich zwischen Eltern und kinderlosen Paaren.

 

Der Grundgedanke beim „Familiensplitting“ ist die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, wobei diese sowohl vom gesamten Einkommen als auch von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen abhängt. Einzelpersonen und Familien verschiedener Größe sollen dann den selben Bruchteil ihres Einkommens als Einkommensteuer zahlen, wenn sie sich annähernd den gleichen Lebensstandard leisten können. Beim Steuersplitting werden neben dem Partner auch die unterhaltsberechtigten, nicht volljährigen und im gleichen Haushalt lebenden Kinder zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage herangezogen. Das kumulierte Einkommen der gesamten Familie wird gewichtet auf die Anzahl der Köpfe im Haushalt verteilt, wobei der Berechnungsfaktor für erwerbstätige Erwachsene 1,0, für nicht erwerbstätige Erwachsene 0,6 und für Kinder 0,5 beträgt. In Frankreich wurde diese „Haushaltsbesteuerung“ nach dem sogenannten gewichteten Pro-Kopf-Einkommen bereits erfolgreich umgesetzt. Das Familiensplitting, welches optional neben die Individualbesteuerung treten soll, würde auch in Österreich – durch die Beseitigung der derzeitigen Diskriminierung von Familien bei der Lohn- und Einkommensteuer sowie durch eine stärkere, steuerrechtliche Berücksichtigung von Kindern – für mehr Steuergerechtigkeit sorgen.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten und sich für die Einführung des „Familiensplittings“ nach dem Vorbild Frankreichs einzusetzen, um eine Steuerentlastung für mittelständische Familien zu erreichen.


Unterschrift(en):
LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)