LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3094/1

Befragung eines Mitgliedes der Landesregierung (§ 69 GeoLT)

eingebracht am 07.02.2019, 12:25:49


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner

Betreff:
Weitere Vorgangsweise beim Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

Im Oktober 2018 wurde das Steiermärkische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz in der Steiermark zur Begutachtung vorgelegt. Im Rahmen des (später verlängerten) Begutachtungsverfahrens wurden über 320 Stellungnahmen zu diesem Gesetzesentwurf eingebracht. Als Kritikpunkte wurden vor allem folgende angeführt:

  • Erhöhung der Kinderanzahl in Hortgruppen auf 25 statt 20 Kinder
  • die Aufnahme von unter 3jährigen Kindern im Kindergärten ohne infrastrukturelle Voraussetzungen und bessere Personalausstattung
  • eine Verbringung von Kindern bis 10 Stunden in einer KBE ohne eine sachlich begründete Ausnahme 
  • die Ermöglichung einer gemeinsamen Leitung von mehreren Arten von KBE an drei Standorten mit bis zu 13 Gruppen
  • die Ermöglichung der Schaffung von Großkindergärten und -krippen (keine Beschränkung mehr auf maximal 5 Gruppen je KBE)

Bei der Beantwortung der Dringliche Anfrage der Grünen zu diesen Themen am 15.01.2019 gaben Sie an, dass weitere Gespräche zur geplanten Gesetzesnovelle nach der Begutachtung mit den betroffenen Interessensvertretungen geführt werden.

Es wird daher folgende

Frage

gestellt:

Wie ist die weitere Vorgehensweise betreffend die Novelle des Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes?


Unterschrift(en):
LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne)