LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1130/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 28.09.2016, 09:02:54


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang, Landesrat Mag. Christopher Drexler, Landesrat Johann Seitinger

Betreff:
Abhaltung einer Enquete zum Thema „Schächten – ein Spannungsverhältnis zwischen Tierschutz und Religion“

Die Schächtung stellt nach Ansicht vieler Bürger eine nicht mehr zeitgemäße Tötungsmethode dar und setzt Tiere in den letzten Lebensminuten einem enormen Stress aus.

Das rituelle Schlachten von Tieren wird dabei insbesondere im Judentum und Islam praktiziert. Bezweckt wird das möglichst rückstandslose Ausbluten des Tieres, da der Genuss von Blut in beiden genannten Religionen verboten ist. Die Tötung erfolgt innerhalb des mosaischen Glaubens unbetäubt, im Islam ist eine elektrische Betäubung nach bestimmten Rechtsschulen zulässig. Mittels eines speziellen Messers wird mit einem einzigen großen Schnitt quer durch die Halsunterseite, in dessen Folge die großen Blutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt werden, das Tier getötet.

Gemäß § 32 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TSchG) darf die Schlachtung und Tötung von Tieren nur so erfolgen, dass jedes ungerechtfertigte Zufügen von Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwerer Angst vermieden wird. Laut Abs. 2 leg. cit. ist dies nur durch Personen vorzunehmen, die dazu die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Das Töten von Tieren ohne Betäubung ist generell verboten. Ausnahmen davon bilden Not- und rituelle Schlachtungen.

Es gilt daher zu hinterfragen, ob religiöse Praktiken, die konträr zur gesellschaftlichen Verpflichtung eines ernst gemeinten Tierschutzes stehen, nach wie vor in Österreich praktiziert werden dürfen. Im Fokus dabei steht die Frage, ob Schächten generell verboten werden soll. Zahlreiche europäische Länder wie Norwegen, die Schweiz, die Niederlande, Polen, Dänemark, Island und Liechtenstein haben diesen Schritt bereits gesetzt.

In der Landtagssitzung vom 20. September 2016 entbrannte eine sehr sachlich und breit geführte Debatte zu diesem Thema. Fakten und rechtliche Gegebenheiten wurden dabei ausgetauscht und festgehalten, dass es bei solch diffizilen Vorhaben keine Denkverbote geben darf. Es ist die vordringliche Aufgabe der Politik, unter Einbindung aller Beteiligten, (Religionsgemeinschaften, Rechtskundigen und Zivilgesellschaft) eine breite und vorurteilsfreie Diskussion zu führen, um eine Lösung für das bestehende Spannungsverhältnis von Tierschutz und Religionsausübung zu finden. Die Steiermark könnte damit ein Wegweiser für die Entscheidungsfindung in der bundesrechtlich geregelten Thematik sein und ein klares Bekenntnis zu einem modernen Tierschutz, unter Berücksichtigung und Einbeziehung der betroffenen Religionen, ablegen.

In dasselbe Horn stieß ÖVP-Landesrat Mag. Christopher Drexler, als er im Zuge der Landtagssitzung vom 20. September 2016 sagte:

„Wer Politik ernst nimmt, […], darf sich nicht hinter bestehenden Rechtsnormen verstecken, sondern muss darüber diskutieren, wie soll die Welt, wie soll auch die Normenwelt der Zukunft aussehen. […] Natürlich sind wir hier in einer Gratwanderung in einer abwägenden Geschichte. Es ist unbestreitbar, dass die Religionsfreiheit und alle ihr innewohnenden Nebenrechte zum Grundkern dessen gehören, was eine moderne und rechtsstaatliche Gesellschaft ausmachen. Es ist unbestritten und es muss und soll so bleiben. Auf der anderen Seite ist es eine der ältesten Fragestellungen aller Grundrechtsdebatten, aller Menschenrechtsdebatten und aller Debatten in diesem Zusammenhang sind immer Abwägungsfragen. […] Abwägungsfrage daher auch: Kann religiöse in all ihren archaischen oder möglicherweise archaischen Bestimmungen soweit gehen, andere Dinge, die die Rechtsordnung normiert hat, […] zu überstrahlen. […] Man muss auch über die Weiterentwicklung solcher Rechtsgeflechte diskutieren. Weil Abwägungsprozesse in Grundrechtsfragen beweglich sind. Es gibt Dinge, die absolut gelten und gelten müssen und es gibt Dinge, die zu diskutieren sind und das möchte ich nicht in einem Versteinerungsprozess eingewoben wissen, das möchte ich auch nicht in einem unflexiblen Diskussionsprozess eingewoben wissen, da würde ich schon gerne darüber diskutieren und insofern ist aus meiner Sicht die Frage erlaubt, ob ein Schächtungsverbot kollidiert mit dem verfassungsmäßig garantierten Grundsatz der Religionsfreiheit, ja oder nein. Die Diskussion darüber muss jedenfalls erlaubt sein. […] Es geht um verantwortungsvolle Positionen in diesem Zusammenhang und es geht um alles andere, als auf diesem Feld billige Punkte zu machen und das gilt für alle ideologischen Seiten.“

Um diesem gewünschten Diskussionsprozess auch entsprechen zu können, soll eine parlamentarische Enquete im Steiermärkischen Landtag abgehalten werden. Ziel ist es im Jahr 2017, unter der Teilnahme von Tierschutzorganisationen, Religionsgemeinschaften und Verfassungsexperten, eine solche stattfinden zu lassen.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Im Jahr 2017 wird vom Steiermärkischen Landtag eine Enquete zum Thema „Schächten - ein Spannungsverhältnis zwischen Tierschutz und Religion" abgehalten.

 

 


Unterschrift(en):
LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)