LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1435/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 27.01.2017, 09:54:23


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus

Betreff:
Verpflichtende Rückführungsberatungen für Asylwerber

Im Jahr 2015 wurden um 214,78 Prozent mehr Asylanträge als im Jahr zuvor gestellt. Vom Bundesministerium für Inneres wurden 2015 51.029 rechtskräftige Asylentscheidungen getroffen, davon wurden nur 14.413 rechtskräftig positive Asylbescheide ausgestellt. Im Jahr 2016 wurden in Österreich mit Stichtag 31. Dezember 2016 42.073 Asylanträge gestellt, wobei es auch hier nur 21.628 rechtskräftig positive Asylgewährungen gab. Somit täuscht mehr als jeder zweite Asylwerber entweder seine Bedürftigkeit vor oder wurde über die völkerrechtlichen Grundlagen des Asylrechts falsch informiert. Personen, die unter dem Deckmantel des Asylrechts die soziale Hängematte des österreichischen Sozialstaates anstreben, unter falschen Vorstellungen zu uns gekommen sind oder sich nicht an geltende Gesetze und Regeln halten und nicht freiwillig das Land verlassen, haben konsequent abgeschoben zu werden.

In Anbetracht der erheblich steigenden Zahl Ausreisepflichtiger kommt dem Rückkehrmanagement eine erhebliche Bedeutung zu. Die freiwillige Ausreise – als bevorzugte Option – und Rückführung sind zwei Seiten derselben Medaille. Ohne eine konsequente Durchsetzung der Ausreisepflicht besteht für einen ausreisepflichtigen Ausländer in der Regel keine Veranlassung, sich mit der Rückkehr in sein Herkunftsland auseinanderzusetzen. Ein Konzept zur Stärkung der freiwilligen Rückkehr setzt deshalb eine ganzheitliche Betrachtung auch unter Berücksichtigung der Beseitigung von Vollzugshindernissen (z.B. Rückführungsabkommen) voraus, wie bereits das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge der Bundesrepublik Deutschland festgestellt hatte.

Gemäß einer Veröffentlichung des Innenministeriums haben 2016 insgesamt 10.677 Personen Österreich wieder verlassen. Davon reisten 5.797 Personen freiwillig aus, 4.880 Personen wurden zwangsweise außer Landes gebracht. Diese Zahlen und der kürzlich veröffentlichte Rechnungshofbericht „Reihe Bund 2016/22“ zum Vollzug der Schubhaft mit dem Schwerpunkt „Anhaltezentrum Vordernberg“ belegen eindeutig die dringende Notwendigkeit, die Außerlandesbringungen zu professionalisieren und vor allem zu forcieren. Die völlig unverantwortliche Asyl- und Zuwanderungspolitik der Bundesregierung erfordert eine wesentlich schärfere Abschiebepraxis. Sofern kein Asylgrund mehr besteht, müssen die Betroffenen umgehend ausgewiesen werden, Wirtschaftsflüchtlinge sind ebenfalls rigoros außer Landes zu bringen.

Eine entsprechende fachkundige Beratungsstelle, als zentrale Anlaufstelle zur Informationsvermittlung, kann betroffenen Menschen sicherlich weiterhelfen und sollte möglichst frühzeitig, unabhängig von Status und Aufenthaltsdauer, aufgesucht werden. Asyl als Gewährung von Schutz und Hilfe auf Zeit beinhaltet logischerweise auch die Rückführung in das Herkunftsland. Alles andere ist Migration und wenn dies zig-tausendfach geschieht, kann nur von Massenzuwanderung gesprochen werden. Zusätzlich könnte die geordnete Rückführung in das Heimatland der Betroffenen den sozialen Frieden sichern und wertvolles Steuergeld sparen, das für wichtige Zukunftsbereiche wie Bildung und für die Förderung österreichischer Familien verwendet werden kann.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, sich auf allen politischen Ebenen dafür einzusetzen, dass jeder Asylwerber im Zuge der Antragstellung ein verpflichtendes Rückführungsgespräch über die Ausweisung in sein Herkunftsland und alle damit zusammenhängenden Sachverhalte zu führen hat, wobei ein weiteres Gespräch im Zuge eines erteilten Asylbescheides durchzuführen ist.


Unterschrift(en):
LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)