EZ/OZ: 938/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 06.06.2016, 11:55:11
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Wirtschaft
Regierungsmitglied(er): Landesrat Mag. Christopher Drexler, Landesrätin Mag. Doris Kampus, Landesrat Anton Lang, Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, Landesrat Johann Seitinger, Landesrätin Mag. Ursula Lackner, Landesrätin MMag. Barbara Eibinger-Miedl
Betreff:
Maßnahmenpaket zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
Österreichs Arbeits- und Wirtschaftsmarkt steckt in einer der größten Krisen, die das Land je erlebt hat. In der Steiermark werden monatlich neue Rekordwerte erreicht, die das Land zunehmend an den Rand der Belastbarkeit drängen. So waren in der Steiermark im April 2016 50.990 Personen arbeitslos, 8.381 befanden sich dabei in einer Schulung. In Österreich waren zum selben Zeitpunkt 424.697 Personen arbeitslos gemeldet, wobei sich lediglich 70.823 Schulungsteilnehmer unter ihnen befanden. Damit betrug die steirische Arbeitslosenquote im April 2016 rund acht Prozent. Doch dabei wird es aller Voraussicht nicht bleiben, denn Experten gehen nicht davon aus, dass es zu einer Entspannung am Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit kommen wird. Die Kommission stellte dabei zudem fest, dass die Migrationsbewegung nach Österreich diesen Trend noch verstärken wird. Dabei hatte Österreich noch vor zwei Jahren die geringsten Arbeitslosenzahlen europaweit, mittlerweile ist die Republik weit im Ranking zurückgefallen. Dies ist insofern bemerkenswert, als dass es derzeit lediglich vier EU-Mitgliedsstaaten gibt, die mit einer steigenden Arbeitslosigkeit zu kämpfen haben. (Quelle: http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/4918610/EU-prophezeit-Osterreich-noch-mehr-Arbeitslose)
Die hohen Beschäftigungslosenzahlen haben natürlich einen Grund. Eine derart lang anhaltende Arbeitslosigkeit ist auf den maroden Wirtschaftsstandort zurückzuführen. Als Indikator dafür kann zweifelsohne der Wirtschaftsvergleich mit anderen EU-Mitgliedsstaaten gesehen werden, in dem Österreich zunehmend an Boden verliert. Während Österreich im EU-Vergleich im Jahr 2011 noch den dritten Platz eingenommen hat, findet sich die Alpenrepublik nur noch auf Platz zehn. Slowenien, Estland, Litauen und die Slowakei haben die österreichische Wirtschaft längst hinter sich gelassen. (Quelle: http://derstandard.at/2000036213411/Ranking-Oesterreich-faellt-bei-wirtschaftlicher-Stabilitaet-weiter-zurueck)
Deshalb verwundert es auch nicht, dass die Wirtschaftskammerpräsidenten einen Brief an die Regierung schrieben, in dem zu raschem Handeln aufgefordert wird. Letzten Endes ist es nämlich die Aufgabe der Politik, der Wirtschaft jene Rahmenbedingungen zu geben, die diese benötigt. Selbst die hoch angepriesene Steuerreform zu Beginn des Jahres konnte den Negativtrend keineswegs aufhalten. Nun droht auch noch eine Investitionskrise, weil die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs auf ein Minimum schrumpft. Die stagnierende Konjunktur, gepaart mit der Inflation, würde ein weiteres Zuwarten der Regierung zu einer Katastrophe werden lassen. (Quelle: http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/4972611/WKOSpitze_Extrem-Besorgnis-erregende-Lage-in-Osterreich)
Zweifelsfrei ist Österreichs Wirtschaft enorm von Investoren abhängig. Doch aufgrund der viel zu hohen Lohnnebenkosten und Sozialabgaben geht zunehmend die Investitionsbereitschaft ausländischer Unternehmen verloren (Quelle: http://derstandard.at/2000036235559/Oesterreich-wird-fuer-Auslandinvestoren-unattraktiver). Während Länder wie Schweden darum kämpfen müssen, die heimische Wirtschaft nicht zu überhitzen, verliert Österreich, insbesondere die Steiermark, täglich Unternehmen. Den zweithöchsten Steuersatz europaweit (49,5 Prozent) nach Belgien (55 Prozent) nach wie vor aufrecht zu erhalten, ist wohl keine geeignete Maßnahme, diese Entwicklung aufhalten zu können. Deshalb stellen sich viele Unternehmer auch die Frage, warum sie eigentlich in den Standort Steiermark bzw. Österreich investieren sollten, wenn sie viel höhere Gewinne in anderen Wirtschaftsregionen lukrieren könnten. SPÖ und ÖVP haben es nicht geschafft, jenen Unternehmern diese Frage zu beantworten. Dass ein Unternehmen im Falle eines Wegzugs seine Arbeitnehmer nicht mehr benötigt, liegt auf der Hand. Unweigerlich landen die Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt, im Konkreten beim Arbeitsmarktservice. Dadurch steigen natürlich wiederum die Sozialausgaben (Mindestsicherung, Arbeitslosengeld etc.). Um diese Kostenspirale abfangen zu können, muss der Staat höhere Abgaben einfordern. Deshalb hat sich die Arbeit in Österreich im Jahr 2015 fast doppelt so stark verteuert wie in der gesamten Eurozone. Arbeitgeber müssen im Schnitt 32,50 Euro inkl. Nebenkosten für eine Arbeitsstunde ausgeben, während es dieselbe Leistung im Nachbarland Ungarn um 8,10 Euro gibt (Quelle:http://derstandard.at/2000035754415/Kraeftiger-Anstieg-der-Arbeitskosten-in-Deutschland). Es handelt sich hierbei um einen Teufelskreis, der ohne radikale Reformen nicht zu bewältigen ist. Dabei muss die Politik auch bereit sein, über den Tellerrand zu blicken und tabulos diskussionsbereit sein. Dies muss angesichts des drohenden Zusammenbruchs von einfachen Steuersenkungen bis hin zu drastischen Systemumstellungen a là „Zuger Wirtschaftswunder“ gehen.
Österreich braucht also dringend ein Konzept gegen die Jobmisere – eines das in der Lage ist, die Wirtschaft anzukurbeln und gleichzeitig den Wirtschaftsstandort wieder attraktiv zu machen. Auch die Steiermark ist in der Lage, aktiv ihre wirtschaftliche Lage zu verbessern. Dabei sollen nachfolgende Überlegungen bzw. Vorschläge in ein Maßnahmenpaket einfließen:
Wirtschaftsregion Steiermark:
Die Landesregierung schüttet jährlich einen Betrag von 100 Millionen Euro im Rahmen eines Wirtschaftsfonds-Steiermark an Unternehmen aus. Diese verpflichten sich im Gegenzug zur Erweiterung ihrer Geschäftstätigkeit und schaffen dadurch neue Arbeitsplätze. Diese müssen von Arbeitsuchenden mit einer mindestens drei Jahre lang andauernden Hauptwohnsitzmeldung in der Steiermark besetzt werden. Dabei ist ein Kriterienkatalog auszuarbeiten, der die Rahmenbedingungen für eine Zahlung aus besagtem Fonds festlegen soll. Ziel soll dabei sein, mindestens 500 Arbeitnehmer in der Steiermark jährlich neu zu beschäftigen. Auf zehn Jahre wären dies zumindest 5.000 neue Arbeitsstellen, was einen Rückgang von etwa 10 Prozent der Arbeitslosigkeit bedeuten würde.
Wohnbauoffensive:
Die Ballungszentren der Steiermark, allen voran die Landeshauptstadt Graz, haben einen enormen Wohnungsbedarf. Eine Wohnbauoffensive zur Errichtung von 2.000 geförderten Wohnungen im Großraum Graz ist eine große Chance, die nicht ungenutzt bleiben sollte. Steirische Unternehmen haben dabei die Möglichkeit, sich an der Verwirklichung dieses dringend notwendig gewordenen Projektes zu beteiligen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Auftraggeber (z.B. Stadt Graz, Land Steiermark) ihnen auch den Zuschlag erteilt. Im Sinne der heimischen Wirtschaft und unter Berücksichtigung des Bestbieterprinzips muss es möglich sein, steirischen Bauunternehmen große Aufträge zu erteilen. Die Forcierung des Geschoßwohnbaus erfolgt dabei in Siedlungszentren getreu des Raumordnungsgrundsatzes „von innen nach außen“.
Infrastrukturmaßnahmen:
Die Straßen und Brücken der Steiermark sind großteils in einem desolaten Zustand. Projekte zur Wiederherstellung der einst hervorragenden Infrastruktur würden tausenden Steirern wieder eine Arbeit geben. Welche Kapazität in solchen Unternehmungen steckt, zeigt eindrucksvoll ein Modell des Wifo und des Joanneum Research. Würde die Bundesregierung eine Milliarde Euro jährlich zusätzlich für den Straßen-, Schienen- oder Brückenbau investieren, könnten demnach 13.000 neue Arbeitsplätze österreichweit geschaffen werden. Dies wird aber nur dann schlagend, wenn sich Österreich nicht wieder zum großen Teil an ausländischen Firmen bedient, weil damit die Wertschöpfung nicht im Land bleibt. (Quelle: http://derstandard.at/2000036951243/Oesterreich-sucht-Wundermittel-gegen-Jobmisere)
Lehrlinge beschäftigen:
Die Landesregierung schafft Anreize, damit steirische Unternehmen wieder vermehrt Lehrlinge ausbilden. Das Modell des Blum-Bonus-Neu bietet dafür einen guten Ansatzpunkt. Demnach erhalten Unternehmen für maximal zwei Lehrlinge 2.000 Euro pro Jahr, wenn sie den Lehrlingsstand des Vorjahres aufrechterhalten. 3.000 Euro gibt es zusätzlich, wenn gegenüber des Vorjahres weitere Lehrlinge aufgenommen werden. Kann ein Betrieb aufweisen, dass deren Lehrlinge einen Qualifikationsnachweis erbringen können, gibt es 3.000 Euro als Qualitäts-Bonus obendrauf. Prüfungstaxen sollten künftig für Lehrabschlussprüfungen von der öffentlichen Hand übernommen werden. Das Land Steiermark geht angesichts der angespannten Arbeitsmarktsituation im Lehrlingsbereich außerdem mit gutem Beispiel voran und schafft als Sofortmaßnahmen 100 neue Lehrstellen im Amt der Steiermärkischen Landesregierung. Nicht zuletzt erspart auch die Einführung einer Teilzeitlehre jungen Menschen den Gang zum Arbeitsmarktservice.
Österreich zuerst:
Um den schwierigen Herausforderungen des österreichischen Arbeits- und Wirtschaftsmarktes gerecht werden zu können, müssen eine Vielzahl von Maßnahmen auch auf Bundesebene gesetzt werden. Diese Maßnahmen müssen immer unter der Prämisse geschehen, dass in erster Linie österreichische Staatsbürger am Arbeitsmarkt bevorzugt werden und österreichische Betriebe gegenüber anderen den Vorzug erhalten.
Senkung des Spitzensteuersatz auf Unternehmerseite:
Durch die Senkung des Spitzensteuersatzes auf Unternehmerseite würde es sowohl auf der Arbeitgeber- als auch auf der Arbeitnehmerseite zu einer massiven Entlastung kommen. Durch die zusätzlich freiwerdenden finanziellen Ressourcen auf der Arbeitnehmerseite würde mehr investiert und somit die Wirtschaft angekurbelt werden.
Familiensplitting statt Senkung des Spitzensteuersatzes auf Arbeitnehmerseite:
Durch die bloße Absenkung des Spitzensteuersatzes würden auch Einnahmen aus der Kapitalertragsteuer sinken, da diese mit dem halben Wert des Grenzsteuersatzes der Einkommensteuer fixiert sind. Es kann nicht Sinn und Zweck eines Abgabensystems sein, den Mittelstand im Vergleich zu den Spitzenverdienern unverhältnismäßig hoch zu belasten. Adaptierungen zur Korrektur der Gesamtabgabenbelastung sind dringend erforderlich, wobei das Augenmerk auf einer Entlastung des Mittelstandes liegen muss.
In diesem Zusammenhang muss es bei der Besteuerung natürlicher Personen zu einer Abkehr von der Individualbesteuerung hin zum Familiensplitting kommen. Das Familiensplitting steigert die Kaufkraft von Familien und befreit diese aus der unterschiedlichen und ungerechten fiskalischen Behandlung von Familieneinkünften.
Klein- und Mittelunternehmen unterstützen:
Den heimischen Klein- und Mittelunternehmen (KMU) kommen für den Wirtschaftsstandort Österreich besondere Bedeutung zu, da diese das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft bilden. Mehr als 200.000 Unternehmen beschäftigen über 1,5 Millionen Arbeitnehmer und erwirtschaften einen Gesamtumsatz von über 250 Milliarden Euro. 99,6 Prozent aller Unternehmen zählen laut EU-Definition zu den KMU, diese stellen rund 65 Prozent aller Arbeitsplätze in Österreich. Die Leistungen der KMU sind bemerkenswert, haben diese doch über Jahre hinweg trotz der schwachen Konjunktur stetig ihre Arbeitsplatzzahlen beibehalten. Sollte es künftig nicht zu einer Entlastung der KMU kommen, ist mit einem Rückgang der Anzahl dieser Unternehmen und somit einem weiteren Anstieg der Arbeitslosenzahlen zu rechnen. Mit Punkten wie der Senkung der Abgabenbelastung des Faktors Arbeit auf EU-Schnitt, Steuerfreistellung für reinvestierte Gewinne, der Erhöhung des Freibetrags für unentgeltliche Betriebsübergaben auf 700.000 Euro, der Streichung der Mindestkörperschaftssteuer und einer Vereinfachung und Reduktion von betriebsfeindlichen Vorgaben wäre den heimischen KMU in einem ersten Schritt massiv geholfen.
Sektorale Schließung des Arbeitsmarktes zugunsten österreichischer Arbeitnehmer:
Österreich steht vor der misslichen Lage, dass österreichische Arbeitnehmer verstärkt einem Verdrängungswettbewerb ausgesetzt sind und von Arbeitskräften aus den EU-Oststaaten und auch aus Drittstaaten vom Arbeitsmarkt gedrängt werden. Die hohe Mobilität ausländischer Arbeitskräfte in dieser exzessiven Form ist nicht mehr länger tragbar und erfordert entsprechende Gegenmaßnahmen in Form einer sektoralen Schließung des Arbeitsmarktes zugunsten österreichischer Arbeitnehmer.
Senkung der Lohn- und Lohnnebenkosten:
Die Höhe der Lohnnebenkosten ist ausschlaggebend für Entscheidungen betreffend Betriebsansiedelungen und damit für unseren Arbeitsmarkt. Bleibt der Anstieg der Produktivität hinter den Arbeitskosten - hier spielen die hohen Lohnnebenkosten eine wesentliche Rolle - zurück, kommt es zu einer Erhöhung der Lohnstückkosten, was die internationale Wettbewerbsfähigkeit verschlechtert und die Betriebe zu Rationalisierungen oder bis hin zur Abwanderung zwingt. Hohe Lohnnebenkosten können daher nur durch hohe Produktivität wettgemacht werden. Letztere ist in Österreich rund 20 Prozent höher als in der Bundesrepublik Deutschland. Dies ist ein Mitgrund, weshalb Österreich trotz hoher Lohnnebenkosten als Wirtschaftsstandort gefragt ist. Vorrangiges Ziel muss sein, die Abgabenbelastung des Faktors Arbeit in Österreich zu senken.
Die hohen Lohnnebenkosten in Österreich verteuern die Arbeitskosten enorm, dies schadet sowohl den Arbeitgebern als auch den Arbeitnehmern und letztlich der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft. Österreich hat laut OECD-Studie nach Belgien die höchste Lohnsteuer und die höchsten Sozialversicherungsabgaben in der EU. Um einem weiteren Verlust der Attraktivität unseres Wirtschaftsstandorts entgegenwirken zu können, ist eine ehest mögliche Senkung der Lohn- und Lohnnebenkosten unumgänglich.
Vereinigung der Sozialversicherungen:
Der Freistaat Bayern hat bei annähernd gleicher Fläche wesentlich mehr Einwohner als Österreich. Trotzdem schafft man es dort, mit einer Sozialversicherung auszukommen. Eine zentralisierte Organisation der Sozialversicherungen ist aus Gründen der Kosteneffizienz und „Verwaltungsverschlankung“ unumgänglich. Die einzelnen Versicherungsträger können durchaus rechtlich als individuelle Organisationen existieren, werden jedoch unter eine Verwaltung gestellt. Das aus dieser Effizienzerhöhung resultierende Einsparungspotential ist als eine unabdingbare Säule im Bereich der ausgabenseitigen Sanierung anzusehen.
In Österreich gibt es 22 Sozialversicherungsträger. Diese belasten Jahr für Jahr das Budget enorm. Die hohe Verschuldung der einzelnen Träger wird bei Beibehaltung der gegenwärtigen Situation ungebremst weitergehen. Ein straffes, effizientes System bei einer Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger stellt ein enormes Einsparungspotential dar und muss so schnell wie möglich umgesetzt werden.
Ersatz der Mindestsicherung durch ein neues Konzept
Durch die Mindestsicherung wird Armut nicht bekämpft, sondern verwaltet und verfestigt, da sie für zahlreiche Betroffene weder einen Anreiz noch eine Notwendigkeit vorsieht, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Die Mindestsicherung untergräbt das Leistungsprinzip, propagiert indirekt ein System der „sozialen Hängematte“ und gibt Beziehern oftmals die Möglichkeit, in Untätigkeit zu verharren. Die Differenz zwischen einem wirklich erarbeiteten Gehalt und der für das Nichtstun zugeschobenen Mindestsicherung ist viel zu gering. Umfassende Maßnahmen sind zu erarbeiten, mit denen durch arbeitsmarktfördernde Vorkehrungen die Zahl der Anspruchsberechtigten der Mindestsicherung reduziert, österreichische Staatsbürger bevorzugt behandelt, die Höhe der Auszahlungsbeträge für EU-Bürger sich am Durchschnittseinkommen in deren Heimatländern (Herkunftslandprinzip) orientiert und Drittstaatsangehörige nicht als Bezugsberechtigte anerkannt werden.
Insbesondere ausländische EU-Bürger nehmen überproportional oft die Mindestsicherung in Anspruch. Obgleich die Anzahl von Personen mit ausländischer Herkunft in der Steiermark „nur“ zwölf Prozent beträgt, liegt deren Anteil bei den vollunterstützten Mindestsicherungsbeziehern mit September 2015 bei rund 50 Prozent. Dabei handelt es sich um Personen, die bereits über einen derart langen Zeitraum arbeitslos sind, dass sie vom AMS keine finanzielle Unterstützung mehr bekommen. Im Gegenzug dafür erhalten sie, ohne eine nennenswerte Gegenleistung zu erbringen, die volle Höhe der Mindestsicherung im Ausmaß von 827 Euro pro Monat. Sozialleistungen sollen daher nur nach dem Herkunftslandprinzip gewährt werden – jeder Nicht-Staatsbürger soll nur das erhalten, was ihm in seinem Heimatland zustehen würde.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
- im Wirkungsbereich des Landes sicherzustellen, dass
- die steirische Wirtschaft durch die Schaffung eines Wirtschaftsfonds (unter Einbeziehung eines Kriterienkatalogs) die notwendigen pekuniären Anreize zur Wiedererlangung der Wettbewerbsfähigkeit erhält,
- durch eine Wohnbauoffensive die heimische Bauwirtschaft einen massiven Aufschwung erhält,
- der Straßen-, Schienen- und Brückenbau massiv forciert wird,
- ein Lehrlingspaket geschnürt wird, um die vorherrschende Jugendarbeitslosigkeit einzudämmen,
dabei alle politischen Kräfte in die Überlegungen für ein solches Maßnahmenpaket einzubinden sowie
- an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, einen Maßnahmenkatalog umzusetzen, der die
- Senkung des Spitzensteuersatz auf Unternehmerseite,
- Familiensplitting statt Senkung des Spitzensteuersatzes auf Arbeitnehmerseite,
- verstärkte Unterstützung von Klein- und Mittelunternehmen,
- sektorale Schließung des Arbeitsmarktes zugunsten österreichischer Arbeitnehmer,
- Senkung der Lohn- und Lohnnebenkosten,
- Fusionierung der Sozialversicherungsträger sowie
- den Ersatz der Mindestsicherung durch ein neues Konzept
vorsieht und dem Landtag Bericht darüber zu erstatten.
Unterschrift(en):
LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)