EZ/OZ: 2346/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 26.03.2018, 08:52:12
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Regionen
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang, Landesrat Mag. Christopher Drexler
Betreff:
Gewerberechtliches Verfahren für Krematorien
Krematorien bewirken bei der umliegenden Bevölkerung Ängste und Sorgen hinsichtlich einer Gesundheitsgefährdung und Beeinträchtigung der Lebensqualität. So hat jüngst ein geplantes Krematorium in Niklasdorf eine BürgerInneninitiative auf den Plan gerufen. Geplant sind in Niklasdorf etwa 1.000 Verbrennungen pro Jahr, weshalb erhebliche Belastungen für die Bevölkerung befürchtet werden.
Wie aus einer Stellungnahme der Landesregierung (EZ 2043/3) sind für die Errichtung und den Betrieb von Krematorien Bewilligungen nach dem Stmk. Baugesetz und dem Stmk. Leichenbestattungsgesetz nötig, wobei sich aber aus diesen Emissions- und/oder Immissionsbeurteilungen nicht ableiten lassen.
Im Baubewilligungsverfahren können NachbarInnen zwar Einwendungen vorbringen, allerdings nur in Bezug auf Abstände, Vorschriften über die Gebäudehöhe, Bestimmungen über die Bauplatzgestaltung, Vorschriften über die widmungsgemäße Verwendung von Grundflächen nach dem Flächenwidmungsplan.oder eingeschränkt auch Schall- und Brandschutz.
Krematorien unterliegen keiner gewerberechtlichen Bewilligung. Im ordentlichen gewerberechtlichen Verfahren haben NachbarInnen das Recht, Einwendungen gegen das Vorhaben (Gefährdung, Belästigung oder nachteilige Einwirkung durch Geruch, Lärm, Rauch, Staub, Erschütterung o.ä.) zu erheben. Kommt es nach Betriebsaufnahme zu Beeinträchtigungen der Nachbarschaft, so ist auf Antrag von NachbarInnen durch die Behörde ein Verfahren zur Vorschreibung anderer oder zusätzlicher Auflagen für den Betrieb einzuleiten. Durch die Einbringung eines solchen Antrages erlangen NachbarInnen Parteistellung.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Anliegen heranzutreten, die Errichtung und den Betrieb von Krematorien dem Gewerberecht zu unterstellen.
Unterschrift(en):
LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)