LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 12

EZ/OZ 366/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Soziales

Betreff:
Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit

 

zu:
EZ 366/1, Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit (Selbständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Soziales" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 10.11.2015 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

In der derzeitigen Flüchtlingskrise sind ehrenamtlich Helfende eine wichtige Säule in der Versorgung und Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen. Seit Wochen setzen sich viele Menschen, die in der Steiermark leben, dafür ein, dass die Versorgung der ankommenden und weiterreisenden Menschen funktioniert.

Diese Menschen machen das, weil sie die Not der Ankommenden erkennen und helfen wollen. Damit erfüllen sie eine grundlegende gesellschaftliche Aufgabe und fördern den sozialen Zusammenhalt. Das ist ihnen ein Herzensanliegen und es würde ihnen nicht einfallen, dafür eine Gegenleistung zu erwarten.

Doch auch ehrenamtliche Arbeit ist eben Arbeit, und zwar eine Arbeit, an der man in besonderem Maße wächst, neue Qualifikationen gewinnt und vorhandene Fähigkeiten ausbaut. Diese Fähigkeiten nehmen diese Menschen wieder mit in ihre Alltagsberufe und in ihr gesellschaftliches Leben und verändern damit auch im Kleinen die gesellschaftliche Realität in der Steiermark zum Besseren.

Dieses nicht selbstverständliche Engagement sollte gewürdigt werden. Natürlich ist hier keine finanzielle Vergütung gemeint, sondern vielmehr eine Bestätigung des Landes über die ehrenamtlicheTätigkeit, mit welcher die Steiermark ihre Anerkennung ausdrückt und mit der HelferInnen beispielsweise ihren Lebenslauf ergänzen können.

 

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, anlässlich der Flüchtlingskrise die Tätigkeit ehrenamtlicher Helfer und Helferinnen dadurch zu würdigen, dass diesen auf ihren Wunsch eine Bestätigung für ihre Tätigkeit überreicht wird.

 

 

Der Obmann:
LTAbg. Klaus Zenz

 

Die Berichterstatterin:
LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler