TOP 10
EZ/OZ 1498/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Soziales
Betreff:
Anpassung der steirischen PendlerInnenbeihilfe
zu:
EZ 1498/1, Anpassung der steirischen PendlerInnenbeihilfe (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))
Der Ausschuss "Soziales" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 12.09.2017 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Soziales vom 04.04.2017 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 1498/1, abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
Die zur Anwendung gelangenden Bemessungsgrundlagen der PendlerInnenbeihilfe wurden zuletzt für das Jahr 2013 wertangepasst. Das derzeit als Obergrenze maßgebende maximale Jahresbruttoeinkommen ohne Familienbeihilfe beträgt Euro 29.715,--.
Der Tariflohnindex hat sich von 2013-2016 um 6,3 % erhöht, die nunmehrige Anhebung würde erst für das Beantragungsjahr 2017 wirksam. Eine weitere Valorisierung von 2016 auf 2017 berücksichtigend wird eine Anhebung um 7 Prozent vorgeschlagen, woraus sich für die Festlegung der Obergrenze das neue Jahresbruttoeinkommen ohne Familienbeihilfe mit EUR 31.800,-- ergäbe.
Die Höhe der Beihilfe bliebe unverändert.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Soziales zum Antrag der Abgeordneten der KPÖ, EZ 1498/1 betreffend "Anpassung der steirischen PendlerInnenbeihilfe" wird zur Kenntnis genommen.
Der Obmann:
LTAbg. Klaus Zenz