LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 1

EZ/OZ 270/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gesundheit

Betreff:
Einführung eines Lehrberufes „Betriebsdienstleistung und Pflegehilfe“

 

zu:
EZ 270/1, Einführung eines Lehrberufes „Betriebsdienstleistung und Pflegehilfe“ (Selbständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Gesundheit" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 12.01.2016 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Beschluss des Ausschusses für Gesundheit vom 13.10.2015 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 270/1, abzugeben.

Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:

„Durch die Auswirkungen der demographischen Entwicklung wird es künftig wichtig sein, ausreichend Pflegekräfte auszubilden. Die geplante GuKG-Novelle sieht künftig drei Pflegeberufe vor. Die Pflegeassistenz, die Pflegefachassistenz und die Bachelorausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege. Damit wird für am Pflegeberuf interessierte Personen ein breiter Zugang zu den Ausbildungen geschaffen, die durch die modulare Ausbildung eine Durchlässigkeit von der Pflegeassistenz zum Bachelor in Gesundheits- und Krankenpflege ermöglichen.

Der Ausbildung von Angehörigen für Pflegeberufe als Lehrberuf kann aus fachlich-pädagogischen Gründen nicht zugestimmt werden. Es handelt sich bei den Pflegeberufen bereits um eine duale Ausbildung, da die praktische Ausbildung vom Umfang her die der theoretischen gleichwertig ist. Gerade für die Ausbildung zu einem Pflegeberuf wie  beispielsweise die Pflegehilfe ist die Vielfalt an Praktikumsstellen – derzeit 320 Stunden im stationären Langzeitbereich, 320 Stunden im chirurgischen und internen Akutbereich und 160 Stunden in extramuralen Einrichtungen – von großer Bedeutung, da der Einsatz in der Praxis sehr vielfältig ist und eine große Herausforderung für junge Menschen darstellt.

Wesentlich ist, dass die Ausbildung zur/zum Pflegehelfer/in erst mit 17 Jahren begonnen werden darf, da die Auszubildenden mit schwer kranken, alten, multimorbiden und sterbenden Menschen konfrontiert sind und daher diese gesetzlich geregelte Altersgrenze einen Schutz für die Auszubildenden darstellt.

Die Angehörigen der Pflegehilfe, in Zukunft der Pflegeassistenz haben einen großen Kompetenzbereich in der Gesundheits- und Krankenpflege zu übernehmen und daher ist es nicht sinnvoll, dass die Personen zusätzlich u.a. für kaufmännische und administrative Tätigkeiten wie Bestellen von Nahrungsmittel, Getränke, Wäsche- und Gebrauchsmittel zuständig sind. Durch den erwarteten kräftigen Anstieg von alten und multimorbiden Menschen ist es umso wichtiger, Personen für die Ausbildung der gesetzlich geregelten Pflegeberufe gewinnen zu können, die professionell in der Gesundheits- und Krankenpflege arbeiten.

Zum Modell in Vorarlberg wird festgehalten, dass es sich dabei nicht wirklich um eine duale Ausbildung handelt, es scheint sich eher um eine Aneinanderreihung von zwei Ausbildungen zu handeln; die Lehre zum/zur Betriebsdienstleister/in und im Anschluss die Ausbildung zur Pflegehilfe, was wiederum bedeutet, dass die Auszubildenden vier (4) Jahre Ausbildungszeit benötigen, bevor sie der Praxis zur Verfügung stehen!

Die Kombination der zwei Ausbildungen ist für die Praxis in Pflegeheimen, Krankenanstalten bzw. im extramuralen Bereich nicht sinnvoll, außerdem wäre es auch in wirtschaftlicher Hinsicht nicht sinnvoll, wenn Personen bevor sie in der Pflege arbeiten dürfen, eine dreijährige Lehrausbildung „Betriebsdienstleistung“ absolvieren müssen. Derzeit schließen Personen die eine Ausbildung in der Pflegehilfe absolvieren ihre Ausbildung nach einem (1) Jahr ab und sind voll einsatzfähig für die Praxis.

Auch in Hinblick auf die beabsichtigte Novelle des GuKG ist die Implementierung einer zusätzlichen „Ausbildungsschiene“ nicht sinnvoll, daher wird

Aus pädagogisch-fachlicher und ökonomischer Sicht kann der Umsetzung eines Lehrberufes „Betriebsdienstleistung und Pflegehilfe“ für die Steiermark nicht zugestimmt werden.“

Es wird daher der

 

Antrag

 

gestellt:

 

Der Landtag wolle beschließen:

 

Der Bericht des Ausschusses für Gesundheit zum Antrag, Einl.Zahl 270/1, der Abgeordneten Andrea Michaela Schartel, Hannes Amesbauer, BA, Christian Cramer, Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann, Erich Hafner, Herbert Kober, Anton Kogler, Helga Kügerl, Mario Kunasek, Dr. Gerhard Kurzmann, Liane Moitzi, Dipl.-Ing. Hedwig Staller und Marco Triller, BA betreffend Einführung eines Lehrberufes „Betriebsdienstleistung und Pflegehilfe" wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Obfrau:

LTAbg. Sandra Krautwaschl