LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2738/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 27.09.2018, 12:00:02


Geschäftszahl(en): ABT16-84115/2018-3; ABT09-3795/2013-42
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang, Landesrat Mag. Christopher Drexler

Betreff:
Verkauf der landeseigenen Liegenschaft, KG 63277 Stattegg – St. Veit ob Graz, EZ 438, bei gleichzeitiger Übergabe der L338 Statteggerstraße von km 4,5 bis 6,5; Gesamtkosten inkl. Nebenkosten € 720.000,00

Im Finanzierungsvertrag, abgeschlossen zwischen Land Steiermark und Universalmuseum Joanneum GmbH, ist festgehalten, dass der „Alpengarten Rannach“, welcher sich im Eigentum des Landes Steiermark befindet, von der Universalmuseum Joanneum GmbH genutzt werden kann. Aufgrund der Tatsache, dass die gegenständliche Liegenschaft nicht mehr betriebsnotwendig für das Universalmuseum ist, soll das Universalmuseum Joanneum den „Alpengarten Rannach“ nicht weiter in seiner Verwaltung behalten.

Entsprechend eines Pachtvertrages vom 24.5.2005 bzw. eines Nachtrages zum Pachtvertrag vom 13.10.2009 ist diese Liegenschaft bis 31.12.2025 an die Gemeinde Stattegg verpachtet. Seit 22.3.2007 besteht auch ein Unterpachtvertrag mit der Betreiberin der Gastronomie im Alpengarten Rannach, Frau Angelika Moser, welcher ebenso im Jahr 2009 bis zum 31.12.2025 verlängert wurde.

Aus der Sicht des Universalmuseum Joanneum wäre ein sofortiger Verkauf der Liegenschaft an die Gemeinde Stattegg ideal, da diese für den Fortbetrieb dieser touristisch genutzten Liegenschaft sorgen würde.

Entsprechend eines Gutachtens eines gerichtlich beeideten Sachverständigen beträgt der aktuelle Verkehrswert der Liegenschaft € 160.000,00.

Mit der Gemeinde Stattegg konnte eine Einigung über den Kaufpreis in der Höhe von € 160.000,00 unter der Einhaltung nachstehender Vereinbarungen erzielt werden:

  • Die Gemeinde Stattegg verpflichtet sich zur Übernahme des bestehenden Unter-Pachtvertrages mit der derzeitigen Mieterin, Frau Angelika Moser bis zum Ende der Vertragslaufzeit (31.12.2025).

  • Die Gemeinde Stattegg als zukünftiger Eigentümer der Liegenschaft verpflichtet sich zur Sanierung der desolaten Fenster des Objektes bis spätestens 31.12.2020.

  • Seitens der Gemeinde Stattegg wird der Fortbetrieb der Jausenstation „Alpengarten Rannach“ zugesichert.

Als Übergabezeitpunkt des „Alpengarten Rannach“ vom Land Steiermark an die Gemeinde Stattegg wird der 01.01.2019 festgelegt.

Übergabe der L338 Statteggerstraße

Die L338 Statteggerstraße beginnt in Graz-Andritz bei der Abzweigung der B67a Grazer Ringstraße (Wiener Straße), hat eine Länge von 6,57 km und endet am Fuß der Leber. Die Straße hat bis zum neuen Ortszentrum bei km 4,5 den Charakter einer Landesstraße. Ab dieser Stelle ist das Gemeindegebiet von Stattegg sehr dünn besiedelt weshalb die L338 auch sehr schwach befahren ist.

Aus diesem Grund wurde Seitens des Landes Steiermark, Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau der Gemeinde der Vorschlag gemacht, diesen Landesstraßenabschnitt nach der geplanten Umsetzung des Umbaus ihres Ortsplatzes an die Gemeinde zu übergeben. In diesem Fall wurde die Straße genau untersucht und eine letztmalige Instandsetzungsempfehlung durch unser Referat Bauwerkserhaltung und Geotechnik erstellt. Der Gegenwert dieser erforderlichen Maßnahmen wurde mit € 860.000,00 ermittelt und könnte im Falle einer Übernahme durch die Gemeinde an diese ausbezahlt werden.

Da sowohl die Übertragung des Alpengarten Rannach als auch die Übergabe der L338 von km 4,5 bis km 6,5 im öffentlichen Interesse des Landes Steiermark ist, könnten diese beiden Übertragungen an die Gemeinde Stattegg in einem erfolgen. Dabei könnte der ermittelte Verkehrswert des Alpengarten Rannach in der Höhe von € 160.000,00 von der Summe für die letztmalige Instandsetzung der L338 Statteggerstraße in Abzug gebracht werden und eine Ausgleichszahlung in der Höhe von € 700.000,00 vom Land Steiermark an die Gemeinde Stattegg erfolgen.

Als Übergabezeitpunkt der L338 Statteggerstraße von km 4,5 bis 6,5 vom Land Steiermark an die Gemeinde Stattegg wird der 1.1.2019 festgelegt.

Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung und Verbücherung des Kaufvertrages für den „Alpengarten Rannach“, sowie die Übergabe der L338, Statteggerstraße von km 4,5 bis 6,5 anfallen, belaufen sich auf ca. € 20.000,00.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. September 2018.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Verkauf der landeseigenen Liegenschaft, KG 63277 Stattegg – St. Veit ob Graz bei gleichzeitiger Übergabe der Landesstraße L338 Statteggerstraße von km 4,5 bis km 6,5 in Höhe von € 720.000,00 wird genehmigt.