LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 18

EZ/OZ 267/9

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Infrastruktur

Betreff:
Bettelei im Landes-Sicherheitsgesetz

 

zu:
EZ 267/1, Sektorales Bettelverbot für Gemeinden ermöglichen (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Infrastruktur" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 04.12.2018 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Der Antrag von Abgeordneten der FPÖ betreffend „Sektorales Bettelverbot für Gemeinden ermöglichen“ mit der EZ 267/1 wurde im Unterausschuss „Landes-Sicherheitsgesetz“  in den Sitzungen am 15.11.2017 und am 21.11.2018 umfassend beraten.

Im Rahmen der UA-Sitzungen wurde ua. nach Information durch die zuständige Abteilung von den Verhandlern festgehalten, dass die bestehende Gesetzeslage für den thematisierten Sachverhalt der Bettelei als ausreichend erachtet wird. Auch von den steirischen Gemeinden wurde weder beim Gemeinde-/Städtebund noch bei der zuständigen Abteilung Änderungsbedarf an den derzeitigen landesgesetzlichen Bestimmungen eingefordert. Der Vollzug der Bestimmungen sei nach Rückmeldung durch die Landespolizeidirektion gut durchführbar und in der Praxis ausreichend gewährleistet.

Darüberhinaus wurde festgehalten, dass ausserhalb der Bestimmungen des StLSG die Gemeinden im Rahmen des eigenen Wirkungsbereichs auch die Möglichkeit hätten, bei Vorliegen von Missständen eine entsprechen Ortspolizeiliche Verordnung mittels Gemeinderatsbeschluss zu erlassen.

Dementsprechend wurde im UA „Landes-Sicherheitsgesetze“ mehrheitlich beschlossen, dass die bestehenden Bestimmungen betreffend den Tatbestand der Bettelei im StLSG ausreichend sind und eine Änderung nicht notwendig erscheint.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Infrastruktur zum Antrag von Abgeordneten der FPÖ betreffend „Sektorales Bettelverbot für Gemeinden ermöglichen“ EZ 267/1 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Obfrau:
LTAbg. Helga Ahrer