LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1208/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 27.10.2016, 13:51:23


Geschäftszahl(en): ABT04-4481/2016-62
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann-Stv. Mag. Michael Schickhofer
Beilagen: Beteiligungs- und Evaluierungsbericht per 31.12.2015

Betreff:
Beteiligungsbericht und Evaluierungsbericht des Landes Steiermark per 31.12.2015

Mit Beschluss vom 10. Juli 2014 hat die Steiermärkische Landesregierung die Richtlinie über das Eingehen, Halten und Verwalten von Beteiligungen des Landes Steiermark (Beteiligungs-Richtlinie – Bet-RL) beschlossen, die mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten ist.

Ziel dieser Richtlinie ist es, mittels Vorgaben für ein einheitliches Beteiligungsmanagement die Qualität des Beteiligungsmanagements und der daraus abzuleitenden Entscheidungsgrundlagen für die Politik insgesamt zu verbessern. Weiters sollen damit Führung, Controlling und Reporting landeseigener Unternehmen einheitlicher, transparenter und nachvollziehbarer gestaltet werden.

In den Anwendungsbereich der Beteiligungs-Richtlinie fallen alle Beteiligungen des Landes Steiermark an Kapitalgesellschaften, an Personengesellschaften und an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, sowohl in direkter als auch indirekter Form.

Gemäß § 13 Abs. 1 der Bet-RL hat eine Abteilung als beteiligungsverwaltende Stelle einmal pro Jahr über den Stand und die Entwicklung der von ihr verwalteten Beteiligungen zu berichten. Diese Berichte werden jährlich zu einem einheitlichen Gesamtbericht zusammengefasst, der über den Stand und die Entwicklung der Beteiligungen informiert.

Zumindest in einem 5-jährigen Abstand ist ein Evaluierungsbericht über den Stand und die Entwicklung aller vom Land Steiermark eingegangenen Beteiligungen vorzulegen (§ 13 Abs. 2 der Bet-RL). Dieser soll darlegen, inwieweit der Beteiligungszweck innerhalb des Betrachtungszeitraums erreicht wurde und inwieweit eine Beteiligung weiter beibehalten oder möglicherweise beendet werden soll. Der hiermit vorliegende Evaluierungsbericht wird erstmals der Steiermärkischen Landesregierung vorgelegt.

Der vorliegende Gesamtbericht (Beteiligungs- und Evaluierungsbericht) über die Beteiligungen des Landes Steiermark per 31.12.2015 wird somit dem Landtag Steiermark vorgelegt.

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Oktober 2016.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend Beteiligungen des Landes Steiermark per 31.12.2015 wird zur Kenntnis genommen.