LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 29

EZ/OZ 3521/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Infrastruktur

Betreff:
Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030; Aktionsplan 2019-2021

 

zu:
EZ 3521/1, Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030; Aktionsplan 2019-2021 (Regierungsvorlage)

 

Der Ausschuss "Infrastruktur" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 10.09.2019 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Regierungssitzungsbeschluss (GZ: ABT15EW-2236/2014-296) vom 18.09.2014 und dem Landtagsbeschluss Nr. 1152 aus der 55. Sitzung der XVI. Gesetzgebungsperiode vom 21. April 2015 wurde festgelegt, dass der Klimaschutzplan Steiermark und die Energiestrategie 2025 zu einem strategischen Dokument - Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030 (KESS 2030) - zu überführen sind. Diese Beschlüsse wurden mit Landtagsbeschluss Nr. 536 aus der 27. Landtagssitzung, XVII. Gesetzgebungsperiode vom 20. Juni 2017 bekräftigt. In der Regierungssitzung am 16.11.2017 (GZ: ABT15-129399/2017-2) wurde die Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030 beschlossen und dabei festgelegt, basierend auf dieser Landesstrategie Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030, einen eigenständigen Klima- und Energieaktionsplan zu erstellen.

Die Erarbeitung des nun vorliegenden Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030 - Aktionsplans 2019-2021 (KESS 2030 Aktionsplan 2019-2021) erfolgte federführend durch die Abteilung 15 - Fachabteilung Energie und Wohnbau in einem abgestimmten Prozess mit allen betroffenen Abteilungen des Landes Steiermark und ausgewählten Stakeholdern, wie den Sozialpartnern, Forschungseinrichtungen sowie externe FachexpertInnen. Der KESS 2030 Aktionsplan 2019-2021 ist somit Ergebnis eines breiten Konsultations- und Begutachtungsprozesses.

Der KESS 2030 Aktionsplan 2019-2021 soll dazu beitragen, die in der Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030 vorgesehenen Ziele bis 2030 zu erreichen, nämlich die Treibhausgasemissionen um 36% gegenüber 2005 im Nicht-Emissionshandelsbereich zu reduzieren, den Anteil der Erneuerbaren Energieträger auf 40% anzuheben, die Energieeffizienz um 30% zu steigern und dabei leistbare Energie und Versorgungssicherheit für die Steiermark zu unterstützen. Im KESS 2030 Aktionsplan 2019-2021 sind die konkreten Maßnahmen anlog zur Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030 in den 8 Schwerpunktbereichen

(A) Abfall- und Ressourcenwirtschaft

(B) Bildung und Lebensstil

(E) Energieaufbringung und -verteilung

(G) Gebäude und Siedlungsstrukturen

(L) Land- und Forstwirtschaft

(M) Mobilität

(V) Vorbildfunktion öffentlicher Bereich

(W) Wirtschaft und Innovationen

festgelegt. Des Weiteren sind die Ziele und Wirkung der jeweiligen Maßnahme dargestellt, erste Umsetzungsschritte definiert und die Verantwortung der dafür zuständigen Abteilungen des Landes Steiermark aufgeführt. Insgesamt sind 109 Maßnahmen für diese 3-Jahresperiode 2019-2021 zur Umsetzung vorgesehen.

Die Koordination und Berichtslegung für den KESS 2030 Aktionsplan 2019-2021 erfolgt federführend durch die Abteilung 15 - Fachabteilung Energie und Wohnbau. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen obliegen der laut KESS 2030 Aktionsplan 2019-2021 ausgewiesenen, hauptverantwortlichen Abteilung, die durch die jeweils zusätzlich Genannten mitverantwortlich unterstützt wird.

Der Landesregierung wird jährlich bis spätestens 31. Oktober des Folgejahres über den Umsetzungsstand des KESS 2030 Aktionsplan 2019-2021 in einem eigenständigen Monitoringreport berichtet. Basierend auf den Ergebnissen des Monitoringreports werden die Maßnahmen des KESS 2030 Aktionsplans 2019-2021 zur Zielerreichung angepasst und spätestens am Jahresende der jeweiligen Programmperiode ein überarbeiteter Aktionsplan für die folgenden 3 Jahre von der Abteilung 15 Fachabteilung Energie und Wohnbau der Steiermärkischen Landesregierung vorgelegt.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030 Aktionsplan 2019-2021 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Obfrau:
LTAbg. Helga Ahrer