EZ/OZ: 1202/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 25.10.2016, 15:52:37
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
Betreff:
Neuregelung des Vorschlagsrechts für den Prüfungsausschuss von „Einmannfraktionen“, die dem Gemeindevorstand angehören
Gemäß § 86 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung (GemO) hat der Gemeinderat aus seiner Mitte einen Prüfungsausschuss zu bestellen. Die Anzahl der Mitglieder des Prüfungsausschusses bestimmt laut § 86a Abs. 1 der Gemeinderat. Jeder im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei steht mindestens ein Mitglied zu. Weitere Mitglieder sind nach dem Verhältniswahlrecht (D‘Hondtsches Verfahren) zu wählen. Der Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstandes und jene Mitglieder des Gemeinderates, die Bedienstete der Gemeinde sind und mit Dienstverfügung zur Anordnung von Zahlungen gemäß § 84 GemO oder für den Kassen- und Buchhaltungsdienst gemäß § 85 Abs. 1 leg. cit. ermächtigt wurden, dürfen nicht dem Prüfungsausschuss angehören.
Im Bad Gleichenberger Gemeinderat würden gemäß der oben genannten Aufteilung drei Mandate auf die ÖVP, zwei auf die SPÖ sowie jeweils ein Mandat auf die FPÖ und Grünen entfallen. Da die „Grünen Bad Gleichenberg“ aufgrund ihres Vorstandsmandates jedoch nicht im Prüfungsausschuss vertreten sein dürfen, wurde dieser wie folgt zusammengesetzt: Vier Mitglieder der ÖVP, zwei Mitglieder der SPÖ und ein Mitglied der FPÖ, was bedeutet, dass das Mandat der Grünen zur ÖVP gewandert ist.
Laut einer schriftlichen Anfragebeantwortung der Landesregierung (EZ: 918/2) wäre über die Fraktionswahl, einhergehend mit dem Vorschlagsrecht der Grünen, eine solche Zusammensetzung möglich und rechtlich abgesichert: „Der Wahlpartei ‚Die Grünen Bad Gleichenberg‘ steht jedoch gemäß § 86a Abs 1 GemO das Vorschlagsrecht für ein Mitglied des Prüfungsausschusses zu. Wenn zB angenommen wird, dass diese Wahlpartei ‚Die Grünen Bad Gleichenberg‘ einen Wahlvorschlag lautend auf ein Gemeinderatsmitglied der Wahlpartei ÖVP eingebracht hat, wäre über § 24 GemO (Fraktionswahl) eine Zusammensetzung mit 2 Mitgliedern SPÖ, 4 Mitgliedern ÖVP und 1 Mitglied FPÖ denkmöglich und ordnungsgemäß, wobei anzumerken bleibt, dass diesfalls ein Gemeinderat aus der Wahlpartei der ÖVP auf dem Prüfungsausschuss-Sitz der Wahlpartei der Grünen Bad Gleichenberg sitzen würde.“
Es ist jedenfalls anzuzweifeln, dass es im Sinne der Kontrolltätigkeiten des Prüfungsausschusses ist, wenn eine Einmannfraktion als Koalitionspartner seinen Sitz in ebenjenem Ausschuss über das Vorschlagsrecht und die Fraktionswahl der Bürgermeisterpartei überträgt. Somit entstehen Mehrheitsverhältnisse, mittels derer man jegliche angedachte Prüfvorgänge von der Tagesordnung nehmen kann und Prüfvorhaben massiv erschwert.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, die Steiermärkische Gemeindeordnung zu novellieren, um sicherzustellen, dass das Prüfungsausschussmandat von „Einmannfraktionen“ bei Eintritt in den Gemeindevorstand ex lege an die nächstgrößere Fraktion fällt.
Unterschrift(en):
LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)