LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 11

EZ/OZ 734/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gesundheit

Betreff:
Sicherstellung der Hospiz- und Palliativversorgung

 

zu:
EZ 734/1, Sicherstellung der Hospiz- und Palliativversorgung (Selbständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Gesundheit" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 12.04.2016 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Infolge des demographischen Wandels steigt in Österreich die Nachfrage im Bereich der Altenpflege kontinuierlich an. Ein wesentlicher Teilaspekt dieser Entwicklung wird zunehmend die Lösung der Frage sein, wie man für alle Bürger eine menschenwürdige Betreuung auch am unmittelbaren Lebensende sicherstellen kann. Im österreichischen Gesundheitssystem widmet sich die Palliativmedizin bzw. die Hospizversorgung diesem wichtigen Aufgabenfeld. Ziel dieser Wissenschaft ist es, unheilbar Kranken und sterbenden Menschen in einem fortgeschrittenen Erkrankungsstadium mit starken Schmerzen, psychischen Beschwerden und anderen die Lebensqualität beeinträchtigenden Symptomen durch entsprechende Maßnahmen eine weitgehende Linderung zu verschaffen. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob es sich um junge oder um betagtere Patienten handelt. Laut dem „Österreichischen Strukturplan Gesundheit 2012“ erhalten Betroffene eine adäquate Betreuung idealerweise in einem System abgestufter Versorgung. „Während die Grundversorgung durch die bestehenden Einrichtungen und Anbieter der Regelversorgung erfolgt, sollen für komplexe Situationen und bei schwierigen Fragestellungen spezialisierte Hospiz- und Palliativeinrichtungen zur Verfügung stehen.“ Diesen Grundsätzen und Zielen wurde in der Steiermark durch deren Implementierung im „Regionalen Strukturplan Gesundheit – Steiermark 2011“ Rechnung getragen.

Wie einem Bericht des Onlineportals von „ORF Steiermark“ zu entnehmen ist, besteht jedoch im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung, trotz aller Vorsätze der Bundes- und Landespolitik, Handlungsbedarf. Das Medium beruft sich dabei auf die Aussagen des neugegründeten Hospiz- und Palliativforums, wonach es im Bereich der Betreuung von unheilbar Erkrankten massive Versorgungslücken gibt. Forumspräsidentin Waltraud Klasnic, ehemaliger Landeshauptmann der Steiermark, fordert, dass diese geschlossen werden und ein entsprechendes Angebot für alle Menschen erreichbar, zugänglich und leistbar sein muss. Schließlich haben laut Klasnic 80 Prozent der Bevölkerung den Wunsch, zu Hause sterben zu können. Dies sei aber beim derzeitigen Versorgungsstand nicht für alle möglich. Der bei der Pressekonferenz des Hospiz- und Palliativforums ebenfalls anwesende Caritas-Präsident Michael Landau verwies zudem darauf, dass „zur Bedarfsdeckung im Jahr 2020 […] allein im Erwachsenenbereich 129 Palliativ- und 186 stationäre Hospizbetten, sechs Tageshospize und eine große Zahl an Personal“ fehlen würden. Laut Landau dürfe die Begleitung Sterbender nicht von Spenden abhängen und müsse daher beim Finanzausgleich entsprechende Berücksichtigung finden.

Die Thematik der Betreuung unheilbar Erkrankter gehört zweifelsohne zu den sensibelsten Bereichen in der österreichischen Gesundheitsversorgung. Dementsprechend hat die Politik eine besondere Verantwortung, potentielle Lücken in der Hospiz- und Palliativbetreuung mit der nötigen Konsequenz aufzuspüren und umgehend zu schließen. Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Leben in Würde – das schließt das Sterben mit ein.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, das Angebot im Bereich der Palliativ- und Hospizversorgung in der Steiermark in Hinblick auf potentielle Versorgungslücken zu prüfen, diese gegebenenfalls zu schließen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.

 

 

Die Obfrau:
LTAbg. Sandra Krautwaschl