LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 4

EZ/OZ 733/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Bildung

Betreff:
Einheitliche Schulbekleidung an steirischen Schulen

 

zu:
EZ 733/1, Einheitliche Schulbekleidung an steirischen Schulen (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Bildung" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 13.09.2016 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Beschluss des Ausschusses für Bildung vom 12.04.2016 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht, eine Stellungnahme gemäß § 30 GeoLT zum Antrag des Dritten Landtagspräsidenten Dr. Gerhard Kurzmann und der Abgeordneten Christian Cramer, Erich Hafner, Herbert Kober, Anton Kogler, Helga Kügerl, Mario Kunasek, Liane Moitzi, Albert Royer, Andrea Michaela Schartel, Dipl.-Ing. Hedwig Staller und Marco Triller, BA, betreffend „Einheitliche Schulbekleidung an steirischen Schulen“, Einl.Zahl 733/1, abzugeben.

Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Abteilung 6 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung folgende Stellungnahme:

Gemäß § 44 Abs. 1 Schulunterrichtsgesetz besteht für das Schulforum bzw. den Schulgemeinschaftsausschuss die Möglichkeit eine Hausordnung zu erlassen. In dieser können von den Schulpartnern gewünschte schuleigene Verhaltensvereinbarungen (wie z.B. das Tragen einer einheitlichen Schulbekleidung) festgelegt werden. Bei der Frage, ob eine einheitliche Schulbekleidung getragen werden soll, handelt es sich somit um eine Angelegenheit des inneren Schulbetriebes, welche gemäß § 44 iVm § 63a und § 64 Schulunterrichtsgesetz nur schulautonom mit Zwei-Drittel-Mehrheit (in jeder Schulpartnergruppe) entschieden werden kann. 

Gemäß Art. 14 Bundes-Verfassungsgesetz fällt die Vollziehung des Schulunterrichtsgesetzes in die ausschließliche Bundeskompetenz. Die „Sicherstellung“ (gemeint ist vermutlich die Veranlassung) einer Befragung über die Akzeptanz von einheitlicher Schulbekleidung bei steirischen Schülern (und trotz fehlender Anführung im Antrag wohl auch Schülerinnen) kann daher nicht vom Land Steiermark umgesetzt werden. Ein derartiges Anliegen wäre zuständigkeitshalber im Nationalrat vorzubringen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Bildung zum Antrag der FPÖ, EZ 733/1 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Der Obmann:
LTAbg. Mag.Dr. Wolfgang Dolesch