EZ/OZ: 3718/1
Befragung eines Mitgliedes der Landesregierung (§ 69 GeoLT)
eingebracht am 15.11.2019, 08:30:53
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang
Betreff:
Bewahrung der Naturdenkmale an der Schwarzen Sulm
Die Schwarze Sulm zählt zu den letzten 5 % intakter Fließgewässer in Österreich. Sie bildet mit den angrenzenden Hangwaldbereichen eine ökologische Besonderheit von europäischer Bedeutung, daher stellte das Land Steiermark die einzigartige Fließstrecke unter den Schutz von Natura 2000. Im Rahmen der Unterschutzstellung von zwei Teilstrecken der Sulm als Naturdenkmal, die 2007 erfolgte, hielten Gutachter fest, dass die Schwarze Sulm in ihrem Oberlauf die längste zusammenhängend erhalten gebliebene und unbeeinflusste Fließstrecke eines Fließgewässers mit zentralalpinem Einzugsgebiet innerhalb von ganz Österreich darstellt und das Vorhandensein von vielfältigen, abwechslungsreichen gewässermorphologischen Ausprägungen und von zahlreichen schützenswerten Biotopen im Flussumland ein Erscheinungsbild von großer Schönheit bewirkt. So wurden in Folge mit Bescheid vom 24. September 2007 und mit Bescheid vom 2. November 2007 zwei Teilstrecken der Schwarzen Sulm (Teilstrecke der Schwarzen Sulm Masser Robert und Teilstrecke der Schwarzen Sulm Michelitsch/Deutschmann) zum Naturdenkmal erklärt.
Diese Bescheide haben Eingriffsverbote zur Folge. Insbesondere jede Zerstörung, nachteilige Veränderung oder Bestandsgefährdung dieser Naturdenkmale sind daher solange verboten, solange kein anderes überwiegendes öffentliches Interesse höher zu bewerten ist als das öffentliche Interesse an der Bewahrung der Naturdenkmale. Maßnahmen im Rahmen des geplanten Pumpspeicherkraftwerkes inkl. Wasserentnahmen für die Befüllung und Nachbefüllung der Speicherbecken und Speicherreinigungsmaßnahmen hätten massive Auswirkungen auf diese Naturdenkmale an der Schwarzen Sulm und auf die Gewässerökologie aller betroffenen Gebirgsbäche und Flüsse.
Daher hat auch der Gemeinderat der Stadt Deutschlandsberg vor kurzem einstimmig beschlossen, an die Landesregierung und den Landtag auf dem Petitionswege heranzutreten, damit diese mit allen rechtlichen, politischen und verwaltungsbezogenen Möglichkeiten verhindern, dass die Naturdenkmäler an der Schwarzen Sulm aufgehoben werden.
Es wird folgende
Anfrage
gestellt:
Welche Schritte werden Sie setzen, damit die beiden Naturdenkmale an der Schwarzen Sulm bewahrt werden?
Unterschrift(en):
LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne)