EZ/OZ: 2658/1
Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT)
eingebracht am 13.09.2018, 11:34:15
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus
Betreff:
Fachinformationssystem Bedarfsorientierte Mindestsicherung – aktuelle Zahlen über Asylberechtigte in der Mindestsicherung
Im Dezember 2010 wurde mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP im Landtag die Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) beschlossen. Hauptziel dieses arbeitsfreien Einkommens in der Höhe von damals 837 Euro – im Jahr 2018 stieg der Betrag auf 863 Euro – war die rasche Integration arbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt sowie die Sicherung des Lebensunterhaltes und des Unterkunftsbedarfs. Schnell zeigte sich die totale Fehlkonstruktion dieses sozialromantischen Konzepts, denn anstatt als Überbrückung für Personen in schwierigen Situationen wird es teilweise als bedingungsloses Grundeinkommen oder als Anreizsystem für die Zuwanderung von nichtösterreichischen Staatsbürgern in den Sozialstaat verstanden.
Schon im Jahr 2011 waren 15.242 Personen als Bezieher ausgewiesen. Anhand einer Anfragebeantwortung von Landesrätin Doris Kampus ließ sich der rasante Anstieg der Begünstigten deutlich erkennen, denn im Jahr 2017 lag deren Anzahl bereits bei unglaublichen 27.784 Personen. Parallel dazu explodierten die Kosten in einem völlig unverantwortlichen Ausmaß. Fielen für die Steiermark im Jahr 2013 noch Gesamtkosten in der Höhe von 53,6 Millionen Euro an, so stiegen diese innerhalb von nur zwei Jahren auf 75,6 Millionen Euro und lagen 2017 immer noch bei 69,1 Millionen Euro. Besonders alarmierend war die Entwicklung in Graz. Hier erhöhten sich die Kosten von 2013 bis 2017 von 28,1 auf 38,12 Millionen Euro, was einem Anteil an den steirischen Gesamtkosten von 55 Prozent entsprach. Zudem schlug sich hier der Ausländeranteil an den Gesamtbeziehern mit rund 51,5 Prozent zu Buche, während er im Steiermark-Durchschnitt bei etwa 40,1 Prozent lag.
Insgesamt ging die Anzahl der Bezieher im Jahr 2017 gegenüber 2016 um 912 Personen zurück, aber die genauen Zahlen zeigen, dass 3.709 Österreicher weniger, dafür um 2.797 Ausländer mehr eine finanzielle Leistung erhielten. Vor allem bei vielen jugendlichen asylberechtigten Beziehern, die eigentlich im arbeitsfähigen Alter wären, zeichnet sich offenbar bereits in jungen Jahren der Weg in das Sozialsystem ab. So stieg die Zahl der Bezieher im Jahr 2017 um fast 225 Prozent gegenüber 2016. (Quelle: Schriftl. Anfragebeantwortung vom 13. April 2018, EZ/OZ: 2218/2)
Insbesondere Ausländer nehmen überproportional oft die volle Mindestsicherung in Anspruch. Im Dezember 2017 gab es 4.628 vollunterstützte Bezieher (monatlich 863 Euro). Davon waren 2.687 Personen, also 58 Prozent, Ausländer. Allein für dieses eine Monat entstanden Kosten von 2,32 Millionen Euro, was eine unfassbare Summe von rund 77.300 Euro pro Tag ergab. Obwohl die Anzahl von Einwohnern mit ausländischer Herkunft in der Steiermark „nur“ 12,5 Prozent beträgt, lag deren Anteil bei den vollunterstützten Mindestsicherungsbeziehern bei 58 Prozent.
Darüber hinaus traten erschreckende Mängel fachlicher Natur im Sozialressort auf. So wurde zwar im Zuge der Antragstellung der Aufenthaltsstatus geprüft, doch ließ sich dieser anschließend nicht mehr auswerten. Es war damit völlig offen, welche finanziellen Mittel aus der Mindestsicherung für Asylberechtigte aufgewandt wurden: „Zum Merkmal ‚Aufenthaltsstatus‘ darf folgendes angemerkt werden: Vor Einleitung des Verwaltungsverfahrens werden die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 4 StMSG (u.a. Aufenthaltsstatus) überprüft. Erst wenn diese gegeben sind, werden das Ermittlungsverfahren und die entsprechende Dokumentation im EDV-gestützten Anwendungssystem eingeleitet. Die Erfassung des Aufenthaltsstatus ist nach der erfolgten Prüfung im Rahmen der Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr relevant. Daher ist eine dementsprechende Auswertung nicht möglich.“
Dieselbe Situation zeigte sich bei Aufzeichnungen über vorgenommene Rückforderungen bei zu Unrecht bezogener Mindestsicherung und deren Aufschlüsselung nach Staatsbürgerschaften: „Eine entsprechende Auswertung über vorgenommene Rückforderungen aufgrund eines unberechtigten Leistungsbezugs aufgeschlüsselt nach Personen mit österreichischer und nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft ist auf Basis der aktuellen Datenlage nicht möglich.“ (Quelle: Schriftl. Anfragebeantwortung vom 22. Mai 2017, EZ/OZ: 1536/2)
Die Freiheitlichen forderten deshalb, dass der Aufenthaltsstatus der Mindestsicherungsbezieher, bei vorgenommenen Rückforderungen die Staatsbürgerschaft bzw. der Aufenthaltsstatus der betreffenden Personen sowie zukünftig auch jene Daten über die Vermögensverhältnisse der Antragsteller mittels der automationsunterstützten Anwendung, die den Bezirksverwaltungsbehörden zur Eingabe der berechnungsrelevanten Einkommensdaten zur Verfügung steht, erfasst, dokumentiert und statistisch auswertbar gemacht werden.
Die zuständige Landesrätin Doris Kampus verlautbarte in einer Stellungnahme (EZ/OZ: 1770/3), dass bis zum 30. Juni 2018 an einer neuen Schnittstelle gearbeitet werden würde. „Mit dieser Neuentwicklung bzw. der technischen Umsetzung ist die Abteilung 1 - Organisation und IT im Rahmen des Projektes ‚Fachinformationssystem Bedarfsorientierte Mindestsicherung (ISOM_BMS)‘ beauftragt. Geplantes Projektende ist der 30. Juni 2018. Das ISOMAS - Systems wird den zukünftig nutzenden Organisationseinheiten eine umfassende Anwendung zur Verfügung stellen, die unter anderem auch eine systematische und einheitliche Controlling- und Monitoringfunktion ermöglichen wird. Damit wird eine automatisierte Abfrage von Aufenthaltsstatus, Rückforderungsansprüchen sowie Vermögensverhältnissen (wie sie im Antragsformular abgefragt werden) möglich sein.“
Angesichts des geplanten Projektendes kann davon ausgegangen werden, dass nunmehr endlich aktuelles und vor allem vollständiges Datenmaterial zur Mindestsicherung vorliegt. Es ist nicht hinzunehmen, dass Jahr für Jahr Millionenbeträge budgetiert und ausgeschüttet werden, das Sozialressort jedoch jahrelang nicht Bescheid wusste, wie viele Asylberechtigte Nutznießer oder wie hoch offene Rückforderungen überhaupt waren beziehungsweise sind.
Es wird daher folgende
Dringliche Anfrage
gestellt:
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Wie viele Personen in der Steiermark erhalten aktuell Leistungen aufgrund des Steirischen Mindestsicherungsgesetzes (StMSG), unterteilt in die Kategorien Österreicher, EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger?
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Wie viele der in Frage 1 genannten Personen sind Asylberechtigte bzw. welchen Aufenthaltsstatus haben diese konkret?
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Wie viele vollunterstützte Mindestsicherungsbezieher gibt es momentan in der Steiermark, unterteilt in die Kategorien Österreicher, EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger?
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Wie viele der in Frage 3 genannten Personen sind Asylberechtigte bzw. welchen Aufenthaltsstatus haben diese konkret?
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Wie viele Bezieher der Mindestsicherung sind momentan minderjährige Asylberechtigte, aufgeschlüsselt nach Geschlecht?
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Wie hoch sind die bisher im Jahr 2018 für die Mindestsicherung angefallenen Kosten?
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Wie hoch sind die bisher im Jahr 2018 für asylberechtigte Personen angefallenen Kosten der Mindestsicherung?
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Wie viele Personen erhalten eine Pensionsleistung und beziehen aktuell gleichzeitig Leistungen der Mindestsicherung, unterteilt in die Kategorien Österreicher, EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger?
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Wie viele der in Frage 8 genannten Personen sind Asylberechtigte bzw. welchen Aufenthaltsstatus haben diese konkret?
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Wie viele Fälle von Arbeitsunwilligkeit oder anderweitigem sanktionswürdigen Verhalten gab es bisher im Jahr 2018, aufgeschlüsselt auf Österreicher, EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger?
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Wie viele der in Frage 10 genannten Personen sind Asylberechtigte bzw. welchen Aufenthaltsstatus haben diese konkret?
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Wie hoch sind die bisher im Jahr 2018 angefallenen Rückforderungen aufgrund eines unberechtigten Bezuges von Leistungen aus dem StMSG bzw. aufgrund einer Sanktionierung, unterteilt in die Kategorien Österreicher, EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger?
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Wie hoch waren die finanziellen Mittel, die 2018 von Asylberechtigten zurückgefordert wurden und wie hoch die Außenstände?
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Wie hoch sind die derzeit insgesamt angefallenen Rückforderungen seit Einführung der Mindestsicherung und welcher Betrag musste als uneinbringlich insgesamt abgeschrieben werden?
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Bei wie vielen Antragstellern wurden bisher im Jahr 2018 Einkommen und verwertbares Vermögen bei der Bemessung berücksichtigt, unterteilt in die Kategorien Österreicher, EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger?
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Wie viele der in Frage 15 genannten Personen sind Asylberechtigte bzw. welchen Aufenthaltsstatus haben diese konkret?
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Wie hoch ist bisher im Jahr 2018 die Gesamtsumme der Einkommen und des verwertbaren Vermögens, unterteilt in die Kategorien Österreicher, EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger?
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Wie viele der in Frage 17 genannten Personen sind Asylberechtigte bzw. welchen Aufenthaltsstatus haben diese konkret und welche Summe entfiel auf sie?
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Bei wie vielen Personen wurde bisher im Jahr 2018 aus Härtegründen („Auslösen einer Notlage“, „Überwinden einer Notlage“, „Deckung des unmittelbaren Wohnbedarfes“ usw.) von der Berücksichtigung von Einkommen und verwertbarem Vermögen Abstand genommen, unterteilt in die Kategorien Österreicher, EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger?
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Wie viele der in Frage 19 genannten Personen sind Asylberechtigte bzw. welchen Aufenthaltsstatus haben diese konkret?
Unterschrift(en):
LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)