LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 2527/3

Landtagsbeschluss Nr. 870

41. Landtagssitzung, XVII. Gesetzgebungsperiode,
Dienstag, 18.09.2018

 

Der Landtag Steiermark bestätigt auf der Basis des Berichtes der Steiermärkischen Landesregierung sowie des Berichtes des Landesrechnungshofes Steiermark betreffend die risikoaverse Finanzgebarung des Landes Steiermark die Einhaltung der Grundsätze gemäß § 2a Bundesfinanzierungsgesetz in der Fassung BGBl.Nr.53/2017.

 

Der Beschluss wurde mehrheitlich (mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grüne und KPÖ) angenommen.

 

 

Die Übereinstimmung der Beschlussausfertigung mit der amtlichen Verhandlungsschrift wird bestätigt.

Landtagsbeschluss Nr. 870

Übermittlung zur gefälligen Kenntnisnahme an:

  • Landesrat Anton Lang
  • Landesamtsdirektion

Graz, am 18.09.2018