EZ/OZ: 3555/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 30.08.2019, 09:05:20
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Bildung
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner
Betreff:
Kinderbildung und -betreuung: Der große Wurf lässt auf sich warten
Nachdem im Rahmen des (verlängerten) Begutachtungsverfahrens, das mit 10. Dezember 2018 befristet war, eine enorme Anzahl an Stellungnahmen eingelangt ist, wurde die Novelle zurück an den Start geschickt, und einige der Änderungen wurden wieder zurückgenommen. Zu den wesentlichsten zählen hier einerseits das Beibehalten der Gruppengröße bei 20 Kindern in Horten und andererseits das Abgehen von der Möglichkeit der Aufnahme von unter 3-jährigen Kindern in Kindergärten. Beides ist erfreulich.
Die vorliegende Novelle des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes berücksichtigt jedoch vordergründig die Interessen der Wirtschaft (12 Stunden Arbeitstag) nach flexibleren und längeren täglichen Betreuungszeiten (10 Stunden als Regel statt Ausnahme) und der Gemeinden. Es steht außer Frage, dass es wichtig ist, sich an die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen anzupassen, und auch die Budgets der Gemeinden sollen nicht über die Maßen strapaziert werden. Jedoch geht es auch immer um eine Frage der Verhältnismäßigkeit und Priorisierung. Und die Priorität sollte auf den Arbeitsbedingungen für Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen sowie Betreuerinnen und Betreuern liegen, da diese unmittelbar auf die Betreuungs- und Bildungsqualität wirkt und damit direkt auf das Kindswohl.
So ist es weiterhin dringend notwendig, an Standards der Elementarpädagogik und am Kindeswohl orientierte Verbesserungen zu schaffen. Wesentlich sind hier folgende Punkte: Zum einen ist eine Reduktion der Gruppengröße in Kindergärten auf 20 Kinder je Gruppe anzustreben. Die Statistiken zeigen, dass es gerade in ländlichen Gemeinden oft gar nicht zur Ausnutzung der maximalen Gruppengröße kommt. So lag 2017 die durchschnittliche Gruppengröße in der Steiermark bei 20,76 Kindern pro Gruppe und in immerhin 137 Gemeinden liegt die durchschnittliche Gruppengröße bei 20 Kindern bzw. darunter. Alternativ zur Reduktion der Anzahl der Kinder je Gruppe kann auch die Anzahl der Betreuungspersonen je Gruppe erhöht werden. Anzustreben wären hier jedenfalls drei Personen je Gruppe bzw. ein Betreuungsschlüssel von höchstens 8:1. Weiters wird es als absolut wichtig erachtet, die Gehaltssituation von Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen sowie von Kinderbetreuerinnen und Kinderbetreuern zu evaluieren und ein steiermarkweit einheitliches Gehaltsschema zu schaffen, mittels dem die Wichtigkeit und Wertschätzung der Berufsgruppe Berücksichtigung findet.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. eine Novelle zum Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – StKBBG im Landtag einzubringen, die eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Kindergärten auf 8:1 vorsieht und
2. mit den Interessensvertretungen der KindergartenpädagogInnen und -betreuerInnen, dem Städte- und Gemeindebund sowie den Trägern von KBE unverzüglich Gespräche mit dem Ziel aufzunehmen, die Gehälter im elementarpädagogischen Bereich deutlich zu erhöhen und ein steiermarkweit einheitliches Gehaltsschema zu schaffen.
Unterschrift(en):
LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne)