LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3182/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 21.03.2019, 12:40:02


Geschäftszahl(en): ABT04-158666/2017-58
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang
Beilagen: Beilage 1, Beilage 2, Beilage 3

Betreff:
Ergebnisneutrale Budgetänderung für die Jahre 2019 und 2020; Anpassung des Landesfinanzrahmens und der Angaben zur Wirkungsorientierung

Per 1. Jänner 2019 wurde das Österreichische Freilichtmuseum in den Gesamtbetrieb der gemeinnützigen Universalmuseum Joanneum GmbH mit allen Rechten und Pflichten eingegliedert. Die Steirischen Landesgedenkstätten Krieglach/Alpl werden ebenso vom Universalmuseum Joanneum GmbH betrieben.

War bisher Landeshauptmann Schützenhöfer für die Steirischen Landesgedenkstätten und für das Österreichische Freilichtmuseum Stübing zuständig, liegt ab 2019 die Zuständigkeit für Angelegenheiten der Universalmuseum Joanneum GmbH ausschließlich bei Landesrat Mag. Drexler. Mit 6.12.2018 wurden mit GZ: LAD-53589/2014-114 und LAD-158943/2017-19 die dahingehenden Änderungen der Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung und der Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt sind die Entwürfe zu den Landesbudgets 2019 und 2020 im Finanzausschuss des Landtag Steiermark, dieser hat am 4.12.2018 stattgefunden, verhandelt gewesen.

Es wären daher, im Rahmen der vom Landtag Steiermark mit Landtagsbeschluss Nr. 941 vom 11.12.2018 beschlossenen Landesbudgets 2019 und 2020 die beiliegenden, ergebnisneutral geänderten Budgets auf Bereichs- und Globalebene (Beilage 1) und die damit verbundene Änderung des Landesfinanzrahmens (Beilage 2) zu genehmigen. Während sich im Bereich von Landeshauptmann Schützenhöfer die Auszahlungsobergrenze reduziert, erhöht sich diese im Gegenzug im Bereich von Landesrat Mag. Drexler. Die Auszahlungsobergrenze des Landes Gesamt bleibt durch die Umschichtung unverändert. Im Globalbudget Volkskultur entfällt das das Wirkungsziel „Die Landesgedenkstätten Krieglach/Alpl sind im Bewusstsein der steirischen Bevölkerung nachhaltig verankert.“ zur Gänze (d.h. Entfall von Ziel und Indikator). Beim Wirkungsziel „Die Bewahrung und nachhaltige Weiterentwicklung des kulturellen Erbes ist sichergestellt.entfällt der Satz „Der Bestand der Stiftung Österreichisches Freilichtmuseum Stübing soll gesichert sein.“. Diese Anpassungen der Wirkungsziele (Beilage 3) wären zu genehmigen.

Bei den Wirkungszielen im GB Kultur tritt keine Änderung ein.

Gemäß Artikel 19 a Absatz 6 des Landes-Verfassungsgesetz 2010 sind, soweit eine Änderung der Geschäftsverteilung der Landesregierung während des Finanzjahres eine Anpassung der Bereichs- und/oder Globalbudgets erfordert, die zuständigen Organe ermächtigt, termingebundene Auszahlungen aus den dafür bisher gewidmeten Mitteln vorzunehmen, bis der Landtag die Anpassung beschlossen hat. Der Budgetvollzug wird bis zur Genehmigung durch den Landtag nach dieser Regelung erfolgen.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. März 2019.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1. Die für den Budgetvollzug 2019 und 2020 ergebnisneutral angepassten Bereichs- und Globalbudgets (Beilage 1) werden genehmigt.

2. Die für die Jahre 2019 und 2020 angepassten Auszahlungsobergrenzen in den Bereichsbudgets Landeshauptmann Schützenhöfer und Landesrat Mag. Drexler (Beilage 2), wobei durch die vorzunehmenden Anpassungen die Auszahlungsobergrenze des Landes Gesamt unverändert bleibt, werden genehmigt.

3. Die adaptierten Angaben zur Wirkungsorientierung im Globalbudget Volkskultur (Beilage 3) werden genehmigt.