LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1767/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 16.06.2017, 08:00:31


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gesundheit
Regierungsmitglied(er): Landesrat Mag. Christopher Drexler

Betreff:
Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung

Das heimische Gesundheitswesen zählt nach wie vor zu den besten der Welt. Der Dank dafür gilt den im System tätigen Menschen, also jenen aufopfernden Ärzten, Pflegern, Therapeuten, Psychologen, Apothekern, Sanitätern etc., die tagtäglich weit über das hinaus leisten, wofür sie eigentlich entlohnt werden. Ohne ihre hervorragende Arbeit wäre eine Versorgung der Bevölkerung auf gewohnt hohem Niveau wohl schon lange nicht mehr möglich. So weist das österreichische Gesundheitssystem aufgrund der Versäumnisse und Fehlentscheidungen der derzeitigen bzw. vergangener rot-schwarzer Bundes- und Landesregierungen mittlerweile derart viele Baustellen auf, dass ein reibungsloser Betrieb immer schwieriger wird. Ein wesentlicher Grund für diese negative Entwicklung sind die unzähligen Finanzierungsströme sowohl im niedergelassenen als auch im Spitalsbereich, die eine massive Systemintransparenz und -ineffektivität zur Folge haben. Doch anstatt endlich eine Veränderung hin zu einer Finanzierung aus einem Topf in Angriff zu nehmen, wird an bestehenden Unzulänglichkeiten festgehalten, wodurch jedes Jahr Milliarden an Steuergeld zum Fenster hinausgeworfen werden.

Ein Musterbeispiel für die Ineffizienz des Gesundheitssystems stellt die „Art. 15a-Vereinbarung über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten“ dar. In der Übereinkunft werden jene Pauschalbeträge festgelegt, die die Länder jährlich an den Bund als Beitrag für die stationäre Behandlung sowie Betreuung von Insassen von Justizanstalten durch öffentliche Krankenanstalten einschließlich der Pflegeabteilungen bezahlen müssen. Derzeit sind nämlich nur jene Insassen bzw. elektronisch überwachten Personen krankenversichert, die einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Für alle anderen Inhaftierten bzw. unter Hausarrest gestellten Straftäter muss das Justizministerium aufkommen. Von den Krankenanstalten wird dem Ressort dabei für die Inanspruchnahme medizinischer Spitalsleistungen der Tarif unversicherter Privatpatienten verrechnet, welcher deutlich über den von den Sozialversicherungsträgern eingehobenen Beiträgen liegt.

Der Rechnungshof hat diesen Umstand bereits im Jahr 2012 kritisiert. So fielen im Jahr 2009 pro Häftling durchschnittlich 8.418 Euro an Kosten für die Republik Österreich an, also rund dreimal so viel wie für die laufenden Gesundheitsausgaben pro Kopf in Österreich aufgewendet wurden. Dass dieses Ungleichgewicht wohl nicht kleiner geworden ist, belegt die Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage der FPÖ durch ÖVP-Gesundheitslandesrat Christopher Drexler (EZ 1532/2). Demnach wurden den drei Justizanstalten Graz-Karlau, Graz Jakomini und Leoben von der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. im Jahr 2013 für die Behandlung von 720 Fällen insgesamt 5.320.453,24 Euro verrechnet. Bemerkenswert ist, dass im Jahr 2016 die Anzahl der behandelten Fälle im Vergleich zu 2013 zwar nur um knapp 8 Prozent gestiegen ist, sich die verrechneten Kosten jedoch auf 6.969.860,70 Euro und damit um 31 Prozent erhöht haben.

Aufgrund dieser Kostenexplosion für das Justizministerium innerhalb von nur drei Jahren verwundert die Erhöhung des von der Steiermark zu zahlenden Pauschalbetrages wenig. Allerdings irritiert die Tatsache, dass weder die Bundes- noch die Steiermärkische Landesregierung die bereits 2012 vom Rechnungshof ausgesprochene Empfehlung, eine teilweise Einbeziehung von Gefängnisinsassen in das Krankenversicherungssystem durchzuführen, bisher nicht in Angriff genommen wurde. Dies würde nicht nur die Justizanstalten bzw. die Länder finanziell entlasten, sondern auch den intransparenten und mehrgleisigen Finanzierungsstrukturen entgegenwirken.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, welche die Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung vorsieht.


Unterschrift(en):
LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)