LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 338/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 29.10.2015, 10:23:37


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann-Stv. Mag. Michael Schickhofer

Betreff:
Nahverkehrsabgabe


Vor über 40 Jahren wurde im Bundesland Wien das Gesetz über die Einhebung der Dienstgeberabgabe, besser bekannt als Wiener U-Bahn-Steuer, beschlossen. Diese ist als Dienstgeberabgabe konzipiert und wird somit von den dort ansässigen Unternehmungen geleistet. Sie hat erheblich zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wien beigetragen. Sie beträgt zwei Euro pro DienstnehmerIn pro angefangender Arbeitswoche. Alle DienstgeberInnen, die mindestens einen Dienstnehmer/eine Dienstnehmerin in Wien beschäftigen, sind zur Abgabe verpflichtet.
In Ansehung der Erfolge des Wiener Wirtschaftsraums lässt sich nicht erkennen, dass diese Abgabe der Wiener Wirtschaft Schaden zugefügt hätte. Das Gegenteil ist der Fall; die Vorteile für Wirtschaft und Bevölkerung liegen auf der Hand:
 

  • Investitionen in den Öffentlichen Verkehr bringen Beschäftigung.
  • Gut funktionierende öffentliche Verkehrsmittel bedeuten eine höhere Attraktivität als Wirtschaftsstandort.
  • Weniger Staukosten und Unfall-Folgekosten.
  • Entlastung der Umwelt durch Reduzierung des Feinstaubes


Das Bundesland Steiermark weist in Bezug auf den öffentlichen Personennahverkehr vielfältige Defizite auf. Das Feinstaubproblem in einzelnen steirischen Regionen resultiert nicht zuletzt auch aus der mangelnden Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs. Für eine Verbesserung des öffentlichen Verkehrsangebots sowie zur Absicherung des Wirtschaftsstandortes Steiermark ist es aus wirtschaftspolitischer Sicht und in Anbetracht der leeren Kassen der Gebietskörperschaften angezeigt, eine zweckgebundene Nahverkehrsabgabe einzuheben.
Mit einem Monatsbetrag von 8,67 Euro pro ArbeitnehmerIn wird die steirische Wirtschaft ihre internationale Konkurrenzfähigkeit nicht verlieren. Die einzelnen ArbeitnehmerInnen werden durch eine solche Abgabe nicht zusätzlich belastet.  
Legt man die von der Steiermärkischen Wirtschaftskammer für das Jahr 2014 veröffentlichten Zahlen zur Unternehmens- und Beschäftigtenstatistik zugrunde, wären bei einer Nahverkehrsabgabe, die ähnlich ausgestaltet ist wie die Wiener Dienstgeberabgabe, in der Steiermark 26.981 Dienstgeber mit 360.319 unselbständig Beschäftigten grundsätzlich abgabepflichtig (Ausnahmen für DienstnehmerInnen über 55 Jahren, etc. nicht eingerechnet). Auf dieser Basis ist (unter überschlagsmäßiger Veranschlagung der Befreiungen mit etwa 20 Prozent der DienstnehmerInnen) mit einem Abgabenertrag in der Größenordnung von 30 Millionen Euro zu rechnen.
 


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend eine Regierungsvorlage zur Einführung einer Nahverkehrsabgabe nach dem Vorbild des Wiener "Gesetzes über die Einhebung einer Dienstgeberabgabe" auszuarbeiten, welche von den steirischen Unternehmen eingehoben wird und für Mittel des öffentlichen Personennahverkehrs in der Steiermark zweckgebunden ist, und diese Vorlage dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.
 


Unterschrift(en):
LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)