LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1994/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 08.11.2017, 07:14:04


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang

Betreff:
Mehrfachförderungen abstellen – Transparenzdatenbank mit Daten befüllen!

Die Einführung einer einheitlichen Transparenzdatenbank auf Bundesebene stellte zweifelsohne eine gute Idee dar. Schließlich sollte die Einrichtung gemäß den Beteuerungen der damaligen rot-schwarzen Bundesregierung insbesondere dazu beitragen, den in Österreich wuchernden Förderdschungel zu lichten und eventuellen Missbrauch von Subventionen und Sozialleistungen zu bekämpfen. Entgegen den großmündigen Ankündigungen legten die ehemaligen Großparteien SPÖ und ÖVP im Herbst 2010 jedoch einen gänzlich zahnlosen Gesetzesentwurf vor. So verwundert die im Rahmen eines Berichts geäußerte Kritik des Rechnungshofs an der tatsächlichen Umsetzung der Transparenzdatenbank wenig.

Dabei missfiel dem Prüforgan insbesondere die mangelhafte Befüllung durch die Länder bzw. die gänzlich fehlende Dateneinspeisung seitens der Gemeinden innerhalb der letzten sieben Jahre. Angesichts der hohen Kosten des Projekts ist dieser Umstand umso bedenklicher. Der Rechnungshof gibt der Politik allerdings einige Vorschläge mit auf den Weg, wie man das Potential der Transparenzdatenbank doch noch ausschöpfen könnte. Beispielsweise empfiehlt er eine kompetenzrechtliche Absicherung des Vorhabens, die Definition der zu erfassenden Leistungen durch eine Expertenrunde oder auch ein Konzept für eine Ausarbeitung der eingespeisten Daten. Der Bericht betont zudem, dass viele der Schwächen und Problemfelder der Transparenzdatenbank „nur mit einer gemeinsamen Willensbildung von Bund und Ländern lösbar“ sind.

Das Land Steiermark muss ein erhöhtes Interesse an einer raschen Umsetzung der vom Rechnungshof genannten Verbesserungsvorschläge haben. Schließlich fließt in der Grünen Mark seit Jahren konstant etwa jeder fünfte Euro des Landesbudgets in Subventionen und Förderungen. An dieser Stelle soll nicht näher auf die inhaltlichen Aspekte der unterstützten Projekte eingegangen werden, sehr wohl jedoch auf den Umstand, dass einige der Förderungsempfänger nicht nur vom Land Steiermark, sondern auch von den Gemeinden oder vom Bund finanzielle Unterstützung für dieselben Projekte erhalten. Durch ein Abstellen dieser Mehrfachförderungen könnten zweifelsohne auf allen politischen Ebenen massive Einsparungen erzielt werden. Die Regierungsverhandlungsteams von ÖVP und FPÖ scheinen dieses Potential offensichtlich erkannt zu haben. So findet sich in dem am 3. November 2017 präsentierten gemeinsamen Fahrplan für die Regierungsverhandlungen auch das Vorhaben „Volle Transparenz über staatliche Förderleistungen schaffen und Transparenzdatenbank effektiv umsetzen.

In Anbetracht der angespannten Budgetsituation sowie in Hinblick auf das Abstellen von Ungerechtigkeiten im Bereich staatlicher Subventionen bedarf es umgehender Maßnahmen zur Behebung der gegenständlichen Probleme. Das Land Steiermark hat seinen Teil beizutragen, indem sich die Politik ganz klar zu einer Stärkung der Transparenz im Bereich der Landesförderungen und -subventionen bekennt. Dazu muss die Landesregierung jedoch endlich damit beginnen, sowohl die Leistungsdaten als auch die personenbezogenen Zahlungsdaten von Landesförderungsempfängern in die Transparenzdatenbank einzuspielen. Alles andere würde einem sorgsamen Umgang mit Steuergeldern widersprechen und kann folglich nicht im Sinne einer verantwortungsvollen Politik sein.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich für eine Stärkung der Transparenz im Bereich der Landesförderungen und -subventionen einzusetzen und Mehrfachförderungen zu bekämpfen, indem ab 1. Jänner 2018 sowohl die Leistungsdaten als auch die personenbezogenen Zahlungsdaten von Landesförderungsempfängern in die Transparenzdatenbank eingespielt werden.


Unterschrift(en):
LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)