LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1789/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 23.06.2017, 11:10:00


Geschäftszahl(en): ABT06GD-49211/2017-5
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner
Beilagen: Vereinbarung, Erläuterungen

Betreff:
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2018 bis 2021

Das erklärte (Wirkungs-)Ziel des Bildungsressorts ist, allen Menschen in der Steiermark aufgrund der persönlichen Potenziale, unabhängig von Einkommens- und Vermögensverhältnissen, die gleichen Bildungschancen zu ermöglichen.

Aufgrund der gesellschaftlichen und damit zusammenhängenden wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen und Veränderungen entstehen für immer mehr Menschen zunehmend Herausforderungen, ihr gesellschaftliches Umfeld aktiv mitzugestalten, Zugang zu neuen Technologien zu erlangen, am Arbeitsmarkt teilzuhaben sowie den Zugang zu den Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildungen zu nutzen. Dies hat oftmals soziale Ausgrenzung, prekäre Lebensumstände sowie eingeschränkte Möglichkeiten der aktiven eigenen Lebensgestaltung zur Folge.  Auch sind für die meisten beruflichen Tätigkeiten je nach Beschäftigungsfeld zunehmend komplexe Kompetenzen notwendig, gerade für geringqualifizierte Menschen stehen vor diesem Hintergrund immer weniger Beschäftigungsmöglichkeiten offen.

Wie entscheidend weiter(führend)es Lernen und berufliche Entwicklung ist, verdeutlicht die Zahl der zwischen 300.000 und 600.000 Menschen in Österreich lebenden Menschen, die laut Schätzungen der UNESCO-Kommission über keine ausreichenden Kompetenzen in den Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen verfügen, ihnen ist die angemessene Teilnahme am sozialen Leben ebenso wie das Bestehen am Arbeitsmarkt langfristig erschwert bis verwehrt.

Die seit 2012 bestehende Bund-Länder-Initiative zur Förderung grundlegender Bildungsabschlüsse für Erwachsene zielt darauf ab, in Österreich lebende Jugendliche und Erwachsene auch nach Beendigung der schulischen Ausbildungsphase den Erwerb grundlegender Kompetenzen und Bildungsabschlüsse unentgeltlich zu ermöglichen. Durch die Möglichkeit der Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen im Rahmen dieser Bund-Länder-Initiative werden insbesondere Jugendliche ohne positiven Pflichtschulabschluss sowie gering qualifizierten Erwachsene gefördert und nachhaltig an weiterführende Bildungswege und bessere Beschäftigungsmöglichkeiten herangeführt. Zudem richten sich Bildungsprogramme, wie das gegenständliche, in der Regel an einkommensschwache oder armutsgefährdete TeilnehmerInnen.

Grundlage der Initiative Erwachsenenbildung ist die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses (BGBl. I Nr. 30/2015). Das Bund-Länder-Förderprogramm wurde bereits in den Programmphasen 2012-2014 sowie 2015-2017 erfolgreich umgesetzt und soll nun 2018-2021 weitergeführt werden.

Das Land Steiermark stellt jährlich € 150.000,-- für den Programbereich „Basisbildung“ und € 400.000,-- für den Programmbereich „Nachholen des Pflichtschulabschlusses“ zur Verfügung.

Für den Programmbereich „Basisbildung“ erfolgt eine Verdoppelung der Landesmittel durch den Bund. Durch die Inanspruchnahme von Mitteln des Europäischen Sozialfonds seitens des Bundes können die Mittel von Bund und Land erhöht werden.

Für den Programmbereich „Nachholen des Pflichtschulabschlusses“ verdoppelt der Bund die Fördermittel des Landes.

Die Bedeckung und Verrechnung in der Höhe von € 2,200.000,-- für die Jahre 2018-2021 erfolgt im DB 2 Gesellschaft Allgemein zulasten der Auszahlungsgruppe Transferaufwand (Konto 1/279144-7670).

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Juni 2017.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2018 bis 2021 wird genehmigt.