TOP 7
EZ/OZ 2598/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Umwelt
Betreff:
Daten über die Luftschadstoffe Feinstaub und NO2 für den Großraum Graz
zu:
EZ 2598/1, Aktualisierung der Daten über die Luftschadstoffe Feinstaub und NO2 für den Großraum Graz (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))
Der Ausschuss "Umwelt" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 04.12.2018 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Umwelt vom 11. September 2018 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag Einl.Zahl 2598/1 abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Landesregierung folgende Stellungnahme:
Eine Aktualisierung von Emissionskatastern erfolgt nach Maßgabe neuer verfügbarer Daten. Die letzte Aktualisierung des Emissionskatasters Graz stammt aus dem Jahr 2001. Seither wurde dieser mit beträchtlichem Aufwand erstellte Kataster nicht mehr aktualisiert und waren sich die Experten der Stadt/Land Arbeitsgruppe in der Sitzung am 24. Jänner 2018 einig, dass die Erstellung eines neuen Emissionskatasters im klassischen Sinn nicht zielführend ist.
Emissionen werden mittlerweile steiermarkweit über das System emikat.at erfasst. Hier ist der letzte zusammenfassende Bericht im Jahr 2015 erschienen (http://www.umwelt.steiermark.at/cms/beitrag/12345118/19222537/). Allerdings sind einige der Datengrundlagen bereits sehr alt, aktuellere Daten sind nicht vorhanden (z.B. Häuser- und Wohnungszählung 2001, keine Weiterentwicklung bei Emissionsfaktoren für den Hausbrand). Es handelt sich hierbei um einen Bottom-up-Kataster. Das bedeutet, dass einzelne Emissionsquellen erfasst, quantifiziert und summiert werden. Ein seriöser Vergleich von Katastern, die zu unterschiedlichen Zeiten erstellt worden sind, ist praktisch unmöglich, da die Methoden zur Erstellung der Kataster einer laufenden Änderung unterzogen sind – ebenso verhält es sich mit Nachrechnungen alter Kataster mit neuen Methoden.
Da seitens der Statistik Austria keine Aktualisierungen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) geplant sind, auf deren Basis bisher (Letztstand 2001) die Berechnungen der Hausbrandemissionen erfolgten, wurde in der Steiermark mit dem Aufbau einer Heizungsdatenbank begonnen. Momentan kann noch nicht genau abgeschätzt werden, bis wann ausreichend Daten in verwertbarem Format vorhanden sein werden (es fehlen z.B. derzeit meist noch Angaben zu den Jahresmengen an eingesetzten Energieträgern oder auch die benötigten Messergebnisse an Luftschadstoffen wie CO oder NOx). Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird mit einer Aktualisierung des Hausbrandkatasters frühestens Ende 2019 zu rechnen sein.
Ähnliche Hürden gibt es derzeit auch bei der Aktualisierung der Verkehrsemissionen. Hier ist der Letztstand des Emissionskatasters das Jahr 2010. Auch hier ist es, aufgrund grundsätzlicher technischer Herausforderungen (derzeit keine netzweite Verkehrsbelastung im ASFINAG- und Gemeindestraßennetz) schwierig, aktualisierte Verkehrszahlen für die gesamte (Autobahnen bis Gemeindestraßen) Steiermark zu erhalten bzw. selbst zu generieren. Es besteht zudem das Problem, dass die Zuständigkeiten für die Verkehrserfassung auf verschiedene Organisationen (ASFINAG, Land, Gemeinden) aufgeteilt sind, wodurch der Datenaustausch erschwert wird. Trotz intensiver Bemühungen ist es daher bisher nicht gelungen, valideVerkehrsdaten für die gesamte Steiermark zu erstellen bzw. zu erhalten.
Auf Bundesebene wird die Bundesländerluftschadstoffinventur (BLI) durchgeführt. Diese basiert auf genau festgelegten Berechnungsmodellen und dient der Dokumentation der Emissionen im Zuge von Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission. Eine örtliche Zuordnung ist nicht möglich, dafür werden hier Zeitreihen generiert, die bei einer Änderung der Methodik auch im Nachhinein nachgerechnet werden können. Doch auch hier ist es so, dass Maßnahmen, wie sie im Rahmen von Luftreinhalteprogrammen umgesetzt werden, in dieser Inventur nicht fallbezogen abgebildet werden.
Ein wesentlicher Output von Emissionskatastern ist die Berechnung der flächenhaften Immissionsbelastung. Dazu sind lagetreu erfasste Emissionen erforderlich. Die Ergebnisse dieser Berechnungen sind in der „Statuserhebung NO2 in Graz, 2003 – 2009 gemäß § 8 Immissionsschutzgesetz Luft BGBl. I Nr. 115/1997 i.d.g.F.“, Bericht: Lu-02-2010 (http://www.umwelt.steiermark.at/cms/beitrag/11353295/30597368/) sowie in der „Statuserhebung Stickstoffdioxid entlang des steirischen Autobahnnetzes Ergänzung zur NO2-Statuserhebung in Graz gemäß § 8 Immissionsschutzgesetz Luft BGBl. I Nr. 115/1997 i.d.g.F.“. Bericht: Lu-11-2013 (http://www.umwelt.steiermark.at/cms/beitrag/11966078/30597368/) publiziert.
Für NOx ist davon auszugehen, dass Emissionsinventuren die Emissionsmengen dieses Schadstoffs weitgehend vollständig erfassen. Dementsprechend ist die Übereinstimmung von berechneten und gemessenen NOx-Konzentrationen gut.
NOx-Emissionsfaktoren aus dem Verkehr werden laufend aktualisiert. Eine Neuberechnung der NOx-Emissionen und NO2-Immissionen ist allerdings erst dann vorgesehen, wenn alle Aktivitätsdaten des Verkehrs zur Verfügung stehen.
Für PM10 hingegen sind Emissionskataster nicht gut geeignet, die Immissionsbelastung zu prognostizieren. Das soll folgendes Beispiel veranschaulichen:
Aus der BLI ist zu entnehmen, dass in der Steiermark (für Graz sind keine gesonderten Zahlen ausgewiesen) im Jahr 2016 3.000 t/a an PM10 und 24.900 t/a an NOx-Emissionen freigesetzt werden (http://www.umweltbundesamt.at/aktuell/publikationen/publikationssuche/publikationsdetail/?pub_id=2267). Es werden also auf Basis der quantifizierten Emissionen etwa 8-mal mehr an NOx als an PM10 freigesetzt.
Dem gegenüber zeigen Immissionsmessungen in der Steiermark ein NOx : PM10 – Verhältnis von knapp unter 2. Dieses Verhältnis errechnet sich aus allen steirischen Immissionsmessstationen, an denen beide Komponenten gemessen werden. Es ist davon auszugehen, dass die NOx-Emissionen weitgehend vollständig und richtig erfasst sind. Daraus kann geschlossen werden, dass wesentliche Teile der PM10-Immissionen nicht in der Emissionsinventur ersichtlich sind. Damit können auch Emissionsreduktionen nur für jene Anteile quantifiziert werden, die in der Emissionsinventur enthalten sind. Nicht erfasst werden neben den sekundär gebildeten Partikeln, die ja bis zur Hälfte der Immissionskonzentration ausmachen können, auch diffuse Emissionen aus dem Winterdienst und aus Bautätigkeiten. Verbesserungen in diesen Sektoren können in der BLI nicht abgebildet werden. In Emissionskatastern ist eine Abbildung nur dann möglich, wenn entsprechende Modelle entwickelt werden, die die Emissionen beschreiben. Sekundäre Partikel werden überhaupt nicht als solche emittiert.
Daher wird für die Verursacheranalyse bei Partikel vorwiegend auf Quellenzuordnungen von gesammelten Staubproben zurückgegriffen (z.B. Aerosolquellenanalyse für 2017 Graz).
Die Überarbeitung von Emissionskatastern wird dann erfolgen können, wenn neue, belastbare Datengrundlagen zur Verfügung stehen. Dies sind im Fall der Verkehrsemissionen vollständige bzw. aktualisierte Aktivitätsdaten. Bei den Hausbrandemissionen kann sinnvoll eine Neuberechnung dann erfolgen, wenn die Heizungsdatenbank eine ausreichende Anzahl verwertbarer Datensätze (Energieverbräuche) enthält. Diese Neuberechnungen werden die gesamte Steiermark betreffen. Eine Neuerstellung eines Katasters für Graz ist nicht vorgesehen, die Daten des Steiermarkkatasters können jedoch nach Vorliegen der Ergebnisse regional ausgewertet werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Umwelt zum Antrag, EZ 2598/1, „Aktualisierung der Daten über die Luftschadstoffe Feinstaub und NO2 für den Großraum Graz“, der Abgeordneten der Grünen wird zur Kenntnis genommen.
Die Obfrau:
LTAbg. Gabriele Kolar