LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1091/1

Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT)

eingebracht am 12.09.2016, 16:39:56


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus

Betreff:
Die Wohnunterstützung ist ein sozialpolitisches Desaster und zwingt österreichische Staatsbürger zum Sozialstriptease

Die Wohnkostenbelastung hat mittlerweile für viele Steirer ein sozial nicht mehr verträgliches Maß angenommen. Die anhaltende Flüchtlingskrise wird diese Situation weiter verschärfen, da durch die große Anzahl von Asylanträgen selbst eine nur geringe Anerkennungsquote die budgetäre Lage des Sozialressorts endgültig eskalieren lassen könnte. In diesem Zusammenhang dürfte auch der radikale Kahlschlag  bei der mit 1. September 2016 in Kraft getretenen Wohnunterstützung zu sehen sein.

Die freiheitlichen Warnungen vor einer Überschwemmung des heimischen Sozialsystems durch Personen, die noch nie einen Beitrag zu selbigem geleistet haben, wurden jedenfalls vollinhaltlich bestätigt. Obwohl die Landesregierung den Menschen seit Jahren und besonders vor Wahlen günstigen Wohnraum und Beihilfen zu diesem verspricht, herrscht nur eine geringe Motivation, die notwendigen, tiefgreifenden Änderungen auch durchzuführen. Während die dramatischen Entwicklungen am heimischen Wohnungsmarkt offensichtlich komplett ignoriert werden, plant die Steiermärkische Landesregierung eine Wohnbauoffensive für Asylanten. So sollen leer stehende Wohnungen renoviert werden, um sie Asylberechtigten als preiswerten Wohnraum zu vermieten. Die „Kleine Zeitung“ berichtete am 20. März 2016 wie folgt: „Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ), in der Steiermark für das Flüchtlingsreferat zuständig, forderte ihre Regierungskollegen auf, sie bei den bevorstehenden Herausforderungen (mehr) zu unterstützen. Daher plant Wohnbaulandesrat Hans Seitinger (ÖVP) gemeinsam mit den Gemeinden, leer stehende Wohnungen herrichten zu lassen, um sie Asylberechtigten als preiswerten Wohnraum zu vermieten.“ (Quelle: http://www.kleinezeitung.at/s/steiermark/graz/4950021/Asyl_Steiermark-feilt-an-Wohnungsangebot)

Anstatt in – zum Scheitern verurteilte – Projekte für Asylberechtigte zu investieren, brauchen wir ein klares Bekenntnis zu leistbarem Wohnraum für junge Menschen, Familien und Senioren. In diesem Zusammenhang muss auch der Zugang für Drittstaatsangehörige zur Wohnunterstützung deutlich verschärft werden. In Oberösterreich geht man längst andere Wege, denn das Regierungsprogramm der dortigen Landesregierung sieht eine Ausschüttung von Mitteln nur anhand konkreter Leistungsnachweise vor, um sicherzustellen, dass eine Unterstützung auch explizit jenen zugutekommt, die ihren Beitrag zum heimischen Sozialsystem geleistet haben. „Die Anspruchsberechtigung auf Leistungen aus dem WFG im Sinne von Förderungen und Sozialwohnungen wird für Drittstaatsangehörige neben dem Erfordernis eines mindestens fünfjährigen Hauptwohnsitzes in Österreich folgender Voraussetzung bedürfen: Sie müssen Einkünfte beziehen, die der Einkommensteuer in Österreich unterliegen, oder auf Grund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich entrichtet haben und nunmehr Leistungen aus dieser erhalten sowie innerhalb der letzten fünf Jahre 54 Monate lang oben genannte Einkünfte oder Leistungen bezogen haben.“ (Quelle: https://www.ooevp.at/fileadmin/ooevp/dateien/2016/OOE_weiter_entwickeln_OOE-Plan.pdf)

Dass die Wohnunterstützung weder treffsicher noch sozial gerecht ist und in dieser Form bei den Steirern nicht ankommen wird, kann bereits jetzt als Tatsache angesehen werden. Die Zugangsbarrieren in Form von „Eigentum“ (Bausparvertrag, PKW, Sparbuch, Immobilien usw.) und der eingeschränkte Handlungsspielraum – so muss etwa das „Vermögen“ bis 4.188,80 Euro aufgebraucht werden – sind für viele steirische Familien unfaire Hürden, vor allem im Vergleich zu Asylberechtigten, die keinerlei Beitrag zum Sozialsystem aufweisen können, aber trotzdem mit dem ersten Tag des positiven Asylbescheids Wohnunterstützung erhalten.

Wieder einmal wird bei der eigenen Bevölkerung gespart, während in anderen Bereichen, wie dem Asyl- oder Förderwesen, der Geldbeutel viel zu locker sitzt. Der von Flüchtlingslandesrätin Doris Kampus geforderte demütigende Sozialstriptease in Form der Offenlegung sämtlicher Vermögenswerte, bis hin zum Bausparvertrag, ist auf das Schärfste zu verurteilen, denn diese Schikane trifft in erster Linie heimische Bürger, während Asylanten meist ohnehin keine Vermögenswerte vorweisen können.

Es darf stark an der fachlichen Kompetenz der ausführenden Stellen gezweifelt werden, wenn man ursprünglich von einer Verwaltungsvereinfachung und einem Einsparpotential von bis zu vier Millionen Euro spricht, im Anschluss aber sogleich für die Reparatur eines sozialpolitischen Blindfluges fünf Millionen Euro zur Verfügung stellen muss. (Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5079034/Wohnunterstutzung_Kampus-kundigt-funf-Millionen-Euro-fur)

Daneben erscheint es auch einigermaßen unglaubwürdig, wenn in einer schriftlichen Anfragebeantwortung der zuständigen Landesrätin Kampus (EZ: 712/3) verlautbart wird, dass man bisher den Aufenthaltsstatus und die Staatsbürgerschaft zwar überprüft, aber nicht statistisch erhoben habe, was man in Zukunft aber machen wolle. Es ist wohl mehr als mysteriös, dass eine Behörde Staatsbürgerschaftsnachweise, Anmeldebescheinigungen bzw. Aufenthaltstitel oder Asylbescheide erhebt, diese aber in keiner Form sichert und somit eine rückwirkende Analyse verunmöglicht. Das bedeutet, dass man anhand sozialromantischer Konzepte Sozialleistungen für nichtösterreichische Staatsbürger beschließt.

Die Freiheitlichen fordern, den Zugang zur Wohnunterstützung für Asylberechtigte und Drittstaatsangehörige zu unterbinden, solange diese noch keinen Beitrag zum heimischen Sozialsystem geleistet haben, während Österreicher über Jahrzehnte ebenjenes finanziell getragen haben. Aufgrund der ständig steigenden Ausgaben im Sozialbudget sowie des ungebremsten Zustroms von Wirtschaftsflüchtlingen in Folge der hohen Attraktivität Österreichs, welche durch den überaus einfachen Zugang zu österreichischen Sozialleistungen entsteht, bedarf es hier einer dringend notwendigen Änderung im Bereich der Anspruchsvoraussetzungen für die Wohnunterstützung.


Es wird daher folgende

Dringliche Anfrage

gestellt:

  1. Auf welcher Grundlage wurde die „Vermögensgrenze“ von 4.188,80 Euro festgelegt?
  2. Wurde eine Stellungnahme der Antidiskriminierungsstelle eingeholt, ob hier eine Diskriminierung von österreichischen Staatsbürgern besteht, die oftmals und selbsterklärend ein Mehr an Vermögen als Asylberechtigte besitzen?
  3. Wenn ja, wie lautet diese?
  4. Wenn nein, warum nicht?
  5. Zieht man in Betracht, das oberösterreichische Modell zu übernehmen, da dieses auch einen Beitrag zum österreichischen Sozialsystem von Drittstaatsangehörigen verlangt?
  6. Wenn nein, warum nicht?
  7. Warum ist selbst ein Notgroschen, etwa in Form eines Bausparvertrages, offenzulegen und gegebenenfalls zu verbrauchen, um daneben eine dringend notwendige Sozialleistung zu erhalten?
  8. In welcher Form werden die Vermögenswerte wie etwa Typen- und Zulassungsscheine sowie Bausparverträge überprüft, welchen Verwaltungsaufwand wird die Überprüfung verursachen und wurde dieser budgetiert?
  9. Auf welche Höhe wird sich der gesamte Verwaltungsaufwand für das Jahr 2016 belaufen und wie hoch war dieser in den Jahren 2014 und 2015?
  10. Ist die Liste an unberücksichtigtem Einkommen endgültig, oder wird es hier noch zu Anpassungen, vor allem im Bereich des Kinderbetreuungsgeldes und der Alimentationszahlungen, sowohl bei Zahlern als auch Empfängern, kommen?
  11. Wenn nein, warum nicht?
  12. Auf welche Art und Weise wurden die Kommunen eingebunden bzw. konnten diese eine Stellungnahme abgeben?
  13. Wenn nein, warum nicht?
  14. Welche „Jugend- und Studentenvertreter“ waren Ihre sogenannten Verhandlungspartner und wie wurden diese eingebunden?
  15. Hatten diese ein offizielles Verhandlungsmandat der ÖH bzw. waren die Personen überhaupt Hochschülerschaftsmandatare oder – wie kolportiert – SPÖ-Parteifreunde aus dem von parteitreuen Personen übernommenen VSSTÖ?
  16. Werden Sie Studenten, die von ihren Eltern nicht den gesetzlichen Unterhalt einklagen wollen, trotzdem eine Wohnunterstützung zugestehen, obwohl der Verdienst der Eltern das zulässige Haushaltseinkommen überschreitet?
  17. Wenn nein, warum nicht?
  18. Inwiefern ist von einer Verwaltungsvereinfachung und einer Einsparung von vier Millionen Euro zu sprechen, wenn nun sämtliche Vermögensnachweise überprüft werden müssen und fünf Millionen Euro für Härtefälle reserviert wurden?
  19. Wurden sämtliche, in den vergangenen Jahren erhobenen, Nachweise hinsichtlich Staatsbürgerschaft, Aufenthaltsstatus und dergleichen „gelöscht“ oder entsorgt?
  20. Wenn ja, warum?
  21. Wenn nein, warum ist dann eine rückwirkende Auswertung nicht möglich?
  22. Werden Sie durch den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes überprüfen lassen, inwiefern eine Auszahlung dieser freiwilligen Sozialleistung des Landes an Asylberechtigte und Drittstaatsangehörige eingestellt werden kann?
  23. Wenn nein, warum nicht?

Unterschrift(en):
LTAbg. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)