LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2891/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 23.11.2018, 08:53:47


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus

Betreff:
Stopp dem Asylmissbrauch: Strenge Dokumentation der An- und Abwesenheit von Asylwerbern

Die Ausgaben für das heimische Asylwesen beliefen sich im Jahr 2017 auf insgesamt 75 Millionen Euro, wie die Freiheitlichen mittels einer Anfrage (EZ/OZ: 2233/1) an SPÖ-Asyllandesrätin Doris Kampus in Erfahrung bringen konnten. Insgesamt wurden exakt 74.843.807,78 Euro für die Grundversorgung von Asylwerbern aufgewandt, was im Vergleich zu 2016 zwar weniger ist, allerdings noch immer ein Dreifaches des Wertes von 2014 und ein Vierfaches von 2011 darstellt.

Angesichts dieser Summen muss es verwundern, wie lasch die Dokumentations- und Kontrollpflichten sind, die den Betreibern von Asylheimen letztlich vom roten Regierungsmitglied über die Verträge zur Unterbringung schutz- und hilfsbedürftiger Fremder vorgegeben werden. So gibt es in der Steiermark keine durchgängige Dokumentationspflicht über den gesamten Tag, Abwesenheiten sind lediglich tagesweise auszuweisen, wobei damit offenbar auch nur die Abwesenheit über Nacht gemeint ist. Wo sich der Asylwerber die restliche Tageszeit aufhält, bleibt somit völlig offen. Erst bei einer geplanten oder tatsächlichen Abwesenheit von mehr als drei Tagen ist das Land umgehend unter Angabe des Grundes zu informieren, unmittelbare Sanktionen sind jedoch keine vorgesehen.

Diese Vorgehensweise ist natürlich der völlig falsche Weg, wenn man bedenkt, dass auf der einen Seite Quartierbetreiber für die Anwesenheit von Asylwerbern täglich Steuergelder abgreifen, obwohl die Untergebrachten den größten Teil des Tages oder der Nacht womöglich gar nicht vor Ort sind. Auf der anderen Seite nimmt die Steiermark viel Geld in die Hand, um Asylwerber zu versorgen, während diese gar nicht auf eine Unterkunft und auf die Versorgung angewiesen sind.

Zu Unrecht bezogene Leistungen aus dem Titel der Grundversorgung sind in der Steiermark deshalb keine Seltenheit. Die Summe aller offenen Forderungen aus Rückersatzverfahren betrug mit Juli 2018 rund 203.000 Euro. 2017 mussten rund 41.500 Euro als uneinbringlich abgeschrieben werden. Alleine in den Jahren 2016 und 2017 wurden rund 374.000 Euro zu Unrecht ausbezahlt. In nur zwei Jahren (2016 und 2017) wurden Verfahren in 138 Fällen gegen Asylanten eingeleitet. Der Missbrauch mit Steuergeldern im Bereich der Grundversorgung erzeugte zudem einen hohen Verwaltungsaufwand. Mit der Überprüfung der Bezugskriterien bzw. mit der Abwicklung der Verfahren waren 2017 bereits fünf Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt. Trotz dutzender Betrugsfälle war dem zuständigen Ressort der Landesregierung keine einzige Verurteilung bekannt.

In Niederösterreich hat man dieses Problem dank des FPÖ-Sicherheitslandesrats Gottfried Waldhäusl längst erkannt und vor kurzem entschlossene Schritte gesetzt, um diesem Asylmissbrauch endlich einen Riegel vorzuschieben. So dürfen Bewohner der Quartiere nicht mehr als drei Tage im Monat abwesend sein, anderenfalls werden sie von der Grundversorgung abgemeldet. Es gilt mehr oder weniger eine Anwesenheitspflicht rund um die Uhr, nur Arztbesuche, Arbeitswege, Kursbesuche oder Behördengänge sind gestattet. Die „Presse“ berichtete am 13. September 2018 wie folgt: „Sollten bei den Kontrollen Ungereimtheiten in Bezug auf die Abwesenheiten und der daraus resultierenden Rechnungslegung zutage kommen, werde im Falle zu Unrecht bezogener Geldleistungen ausnahmslos mit einer Strafanzeige vorgegangen, wurde in dem Schreiben weiter betont. […] Nicht zuletzt sei bei ungerechtfertigten Abwesenheiten ‚unverzüglich die Abmeldung bei der Koordinationsstelle für Ausländerfragen vorzunehmen‘. […] Schließlich könne und solle es ‚nicht sein, dass in den Asylquartieren Scheinwohnsitze bestehen, um die täglichen 21 Euro zu ergattern.‘ Zudem sei ‚nach dem NÖ Grundversorgungsgesetz die Hilfs- und Schutzbedürftigkeit zu prüfen, wenn die Fremden die angebotenen Leistungen nicht beanspruchen‘.“ Verwiesen wird in diesem Zusammenhang darauf, dass lediglich lange bestehende Gesetze vollzogen werden: „Auch der Zweite Landtagspräsident Gerhard Karner (ÖVP) verwies darauf, dass sich das Informationsschreiben auf eine Richtlinie beziehe, ‚die bereits elf Jahre unverändert gilt‘. Diese lege fest, ob ein Quartier und damit verbundene Leistungen benötigt würden oder nicht.“ (Quelle:  https://diepresse.com/home/innenpolitik/5495853/AsylQuartiere-in-Niederoesterreich_Nur-noch-Gaenge-zu-Arzt-Arbeit)

Diese Maßnahmen sind absolut nachzuvollziehbar, denn Sozial- und Asylmissbrauch sind kein Kavaliersdelikt, sondern streng zu ahnden. Es ist nicht hinzunehmen, dass die Asylindustrie sich für die Betreuung vermeintlicher Asylwerber fürstlich entlohnen lässt, obwohl diese womöglich nur sporadisch das Quartier in Anspruch nehmen. Zudem ist es aus Gründen der Sicherheit inakzeptabel, dass sich Personen, bei denen nicht feststeht, ob sie sich überhaupt legal im Land aufhalten und welchen persönlichen Hintergrund sie haben, völlig unkontrolliert und tagelang vom zugewiesenen Quartier entfernen.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag eine Novelle des Steiermärkischen Grundversorgungsgesetzes zur Beschlussfassung vorzulegen sowie darauf aufbauend eine entsprechende Durchführungsverordnung, angelehnt an die Richtlinien in Niederösterreich, zu erlassen, wonach zukünftig

  1. strenge An- und Abwesenheitskontrollen durchzuführen sind und eine durchgängige Anwesenheit in den Asylquartieren gewährleistet wird, wobei lediglich Arztbesuche, Arbeitswege, Kursbesuche oder Behördengänge als Ausnahmen zu definieren sind sowie

  2. bei einer Abwesenheit von maximal drei Tagen im Monat der Asylwerber umgehend aus der Grundversorgung zu streichen ist und allfällig geleistete Zahlungen sowohl vom Quartiergeber als auch vom Asylwerber rückzufordern sind.


Unterschrift(en):
LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)