LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 12

EZ/OZ 2041/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Umwelt

Betreff:
Klimawandelanpassung in der Landwirtschaft

 

zu:
EZ 2041/1, Klimawandelanpassung in der Landwirtschaft (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Umwelt" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 20.03.2018 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Beschluss des Ausschusses für Umwelt vom 05.12.2017 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht, eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 2041/1, betreffend „Klimawandelanpassung in der Landwirtschaft“ abzugeben.

Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:

„Der Antrag der Abgeordneten der Grünen beschreibt zutreffend die Herausforderung der Landwirtschaft im Lichte des Klimawandels und verweist auf die ersten Empfehlungen von Joanneum Research im Rahmen der vom Land Steiermark beauftragten Studie „Klimarisikomanagement Landwirtschaft“. Die Bereitstellung von Wasser für Bewässerung und Frostberegnung kann dabei nur eine von vielen Maßnahmen darstellen um Schäden in der landwirtschaftlichen Produktion zu vermeiden bzw. zu begrenzen oder überhaupt erst eine wirtschaftlich erfolgreiche Landwirtschaft sicherzustellen. Die Tatsache, dass der Bedarf an Bewässerungswasser aber auch für Frostberegnung vor allem in jenen Regionen gegeben ist, in welchen das Wasserdargebot – insbesondere in Trockenzeiten begrenzt ist, erfordert erhöhte Anstrengungen zur Entwicklung und Umsetzung geeigneter Lösungen. Als geeignete Lösung können dabei vorrangig nur jene Maßnahmen gesehen werden, die im Einklang mit den Zielen des Gewässerschutzes unter Wahrung bestehender Rechte stehen.

Die Forderung der Landtagsabgeordneten, einen Maßnahmenplan zu erstellen und dabei die Reduzierung des Bewässerungswasserbedarfs durch verstärkte Beratung zu Klimaanpassungsmaßnahmen in der Landwirtschaft wie nachhaltiger Aufbau der Böden, verstärkte Fruchtfolge, anpassungsstarke und standortgerechte Pflanzensorten etc. sowie Verwendung wassersparender Technologien, einen schonenden Umgang mit den vorhandenen Ressourcen, den Bau von Speicherteichen sowie ein Monitoring und Management aller Wasserentnahmen zu berücksichtigen, wird in den aktuellen und in Zukunft noch zu erstellenden Strategieplanungen, Studien und Projekten zu beachten sein. So wird der Forderung zur Reduzierung des Bewässerungsbedarfs auf ein notwendiges Ausmaß durch Maßnahmen der Landwirtschaft bzw. des Pflanzenbaues sowie mit wasserschonenden Technologien Rechnung zu tragen sein. Aber auch der Bau von Speicherteichen und ein Monitoring bzw. Management von Wasserentnahmen sind Gegenstand von laufenden Planungsüberlegungen und insbesondere auch des aktuellen „Masterplan Klimarisikomanagement Landwirtschaft“ in dem die Landwirtschaftskammer bestens eingebunden ist. Eine Präsentation von ersten Umsetzungsschritten erfolgt mit 16.02.2018.

Die Festlegungen von Umsetzungsmaßnahmen - gegebenenfalls auch die Anpassung rechtlicher Regelungen - werden in den nächsten Jahren im Detail zu prüfen und - falls möglich - auszugestalten sein.“

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Umwelt zum Antrag, EZ 2041/1, „Klimawandelanpassung in der Landwirtschaft“, der Abgeordneten der Grünen wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Obfrau:
LTAbg. Gabriele Kolar