TOP 13
EZ/OZ 2023/2
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Kontrolle
Betreff:
Maßnahmenbericht an den Kontrollausschuss des Landtages Steiermark gemäß Art. 52 Abs. 4 L-VG zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend „Vorschreibung und Einhebung von Gebühren und Verwaltungsabgaben in den Bezirkshauptmannschaften – Folgeprüfung“ (Einl.Zahl 1518/2, Beschluss Nr. 520)
zu:
EZ 2023/1, Maßnahmenbericht an den Kontrollausschuss des Landtages Steiermark gemäß Art. 52 Abs. 4 L-VG zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend „Vorschreibung und Einhebung von Gebühren und Verwaltungsabgaben in den Bezirkshauptmannschaften – Folgeprüfung“ (Einl.Zahl 1518/2, Beschluss Nr. 520) (Maßnahmenbericht (Art 52 Abs 4 L-VG))
Der Ausschuss "Kontrolle" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 05.12.2017 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Landtagsbeschluss Nr. 520 vom 16.05.2017 wurde der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend „Vorschreibung und Einhebung von Gebühren und Verwaltungsabgaben in den Bezirkshauptmannschaften – Folgeprüfung“ zur Kenntnis genommen. Gemäß Art. 52 Abs. 4 L-VG 2010 hat die Landesregierung spätestens sechs Monate nach Behandlung des Berichtes, für den Fall, dass der Bericht des Landesrechnungshofes Beanstandungen oder Verbesserungsvorschläge enthält, dem Kontrollausschuss im Landtag zu berichten.
Zu den einzelnen Feststellungen und Empfehlungen im oa. Prüfbericht wird für den Zuständigkeitsbereich von Herrn Landeshauptmann Schützenhöfer folgende Stellungnahme abgegeben:
ad Ablauforganisation (Kapitel 3.2, S. 35f):
Zur Empfehlung des Landesrechnungshofes, auf die Aktualisierung von Vordrucken, insbesondere nach Änderungen der gesetzlichen Grundlagen, zu achten, wird mitgeteilt, dass die Behördenleitungen entsprechende Anweisungen erteilt haben.
Zur Empfehlung des Landesrechnungshofes betreffend eine vollständige und durchgängige Nutzung des Gebührenentrichtungsvermerks auf gebührenpflichtigen Dokumenten und zur Einführung eines elektronischen Gebührenentrichtungsvermerks im Zuge der ELAK-Nutzung wird mitgeteilt, dass die Abteilung 1 Organisation und Informationstechnik den Sachverhalt für einen elektronischen Gebührenentrichtungsvermerk in der im Auftrag des Landesamtsdirektors eingerichteten Arbeitsgruppe an die Abteilung 4 Finanzen zur Entscheidung herangetragen hat. Sobald die Entscheidung der Abteilung 4 Finanzen vorliegt, wird die Abteilung 1 Organisation und Informationstechnik die Dienststellen informieren.
ad Erkenntnisse aus der Vorortprüfung (Kapitel 3.4, S. 37):
Zur Empfehlung des Landesrechnungshofes, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die Vorschläge für eine Vereinfachung der Gebühren- und Verwaltungsabgabeneinhebung und für einen einheitlichen Vollzug ausarbeiten soll, wird mitgeteilt, dass der Landesamtsdirektor mit Schreiben vom 6. April 2017 den Leiter der Abteilung 4 Finanzen mit der Einrichtung der Arbeitsgruppe beauftragt hat.
Diese Arbeitsgruppe, der neben Vertretern der Finanzabteilung, Vertreter der Bezirkshauptmannschaften und Abteilungen des Amtes der Landesregierung angehören, hat sich konstituiert und ihre Arbeit im Juni 2017 aufgenommen. In einem ersten Schritt wurden alle internen Erlässe und Gebührenerledigungen zur Erstellung einer allgemeinen Handlungsanleitung für Behörden gesammelt; diese werden derzeit inhaltlich geprüft und ggf. aktualisiert bzw. überarbeitet werden.
In einem weiteren Schritt sollen aufgrund der Ergebnisse der o.a. Erhebung die gebühren- und abgabenrechtlichen Probleme in der Vollziehung erhoben und analysiert werden, um sodann zwecks Vereinfachung der gebühren- und abgabenrechtlichen Vorschriften an den Bund heranzutreten.
In den Angelegenheiten der Landesverwaltung sollen für jeden Leistungsbereich entsprechende Erlässe erarbeitet werden, um diese den vollziehenden Behörden unterstützend zur Verfügung zu stellen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Maßnahmenbericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend „Vorschreibung und Einhebung von Gebühren und Verwaltungsabgaben in den Bezirkshauptmannschaften - Folgeprüfung“ (Einl.Zahl 1518/2, Beschluss Nr. 520) wird zur Kenntnis genommen.
Der Obmann:
LTAbg. Mario Kunasek