LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2876/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 21.11.2018, 15:22:15


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang

Betreff:
Prüfung der Verwendung der Förderungsmittel der Landtagsparteien durch den Landesrechnungshof

Das bestehende Steiermärkische Parteienförderungs-Verfassungsgesetz (StPFöLVG) enthält keinerlei eigenständige Bestimmungen über die Kontrolle der Verwendung der Parteienförderung und Parteispenden, sondern verweist lediglich auf das Parteiengesetz des Bundes.

Andere Bundesländer sind einen anderen Weg gegangen und haben – wie beispielsweise das Bundesland Salzburg – dem Landesrechnungshof bei der Prüfung der Landesparteien eine wesentliche Aufgabe zugewiesen.

So prüft in Salzburg der Landesrechnungshof die Spendenlisten sowie die Einhaltung des Inserateverbots und veröffentlicht die Rechenschaftsberichte und Prüfungsberichte der Landtagsparteien.

Auch in der Steiermark sollten die Rechenschaftsberichte der Landtagsparteien der Kontrolle des Landesrechnungshofes unterzogen werden und das StPFöLVG dementsprechend geändert werden.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage auszuarbeiten um den Landesrechnungshof zu ermächtigen, die ziffernmäßige Richtigkeit und die widmungsgemäße Verwendung der Parteienförderung der steirischen Landtagsparteien zu prüfen.

 


Unterschrift(en):
LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)