EZ/OZ: 3366/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 29.05.2019, 16:02:24
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gesundheit
Regierungsmitglied(er): Landesrat Mag. Christopher Drexler
Betreff:
„Mobil vor Stationär“ in der Pflege in die Tat umsetzen
Die meisten pflegebedürftigen Menschen äußern den Wunsch, zu Hause bleiben zu können und dafür die nötige Unterstützung zu bekommen. Gesundheitslandesrat Christopher Drexler (ÖVP) hat dementsprechend als übergeordneten politischen Ziel in der Pflege die Losung „Mobil vor stationär“ ausgegeben. Erst am 21.3.2019 hat Landesrat Drexler sich gegenüber dem ORF Steiermark wieder entsprechend geäußert: „Das Leitmotiv soll mobil vor stationär sein.“
Die Realität sieht leider anders aus. Tatsächlich werden viele Menschen durch die faktischen Gegebenheiten regelrecht gezwungen, in ein Heim zu gehen. Grund sind die Kosten der mobilen Pflege und die verfehlte politische Weichenstellung. Auch die Aufrechterhaltung des Regresses für die mobile Pflege ist alles andere als förderlich.
Während es für die Zuzahlung zur stationären Einrichtung klare Richtlinien (zB den „Erlass zur Definition und Ermittlung des Einkommens für stationäre Einrichtungen“) gibt, fehlen solche nach wie vor für die Zuzahlung zur mobilen Pflege oder sind im Vergleich zur stationären Pflege nachteilig.
Für die Zuzahlung zu stationären Einrichtungen wird das monatliche Nettoeinkommen multipliziert mit 12 herangezogen – also ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung gilt zudem § 13 SHG sodass 20 Prozent des Einkommens (bzw. des Richtsatzes gem § 13 Abs 3 SHG) und der Sonderzahlungen als Taschengeld verbleiben muss.
Für die Zuzahlung zur mobilen Pflege wird hingegen das gesamte Einkommen inclusive 13. und 14. Gehalt herangezogen und durch 12 dividiert.
Bei der Berechnung der stationären Pflegekosten sind zudem nicht nur die Aufwendungen für die Pflegeleistung, sondern auch die sogenannte „Hotelkomponente“ inkludiert. Für mobil gepflegte Menschen wird der Kostenteil für das Zuhause-Wohnen, der der Hotelkomponente entspricht, dagegen nicht berücksichtigt. Im Ergebnis muss in der mobilen Pflege das gesamte Einkommen bis zur Höhe des Mindestsicherungsrichtsatzes für die Pflegeleistung aufgewendet werden. Den mobil Gepflegten wird im Vergleich zur stationären Pflege der Teil der „Hotelkomponente“ entzogen.
Im Ergebnis führt die derzeitige Situation dazu, dass Menschen, die über eine mittlere Pension verfügen, und daher keinen Anspruch auf Unterstützungsleistungen wie Wohnunterstützung, Heizkostenzuschuss, Rezeptgebührbefreiung, GIS-Befreiung, etc. haben, sich die mobile Pflege nicht leisten können. Daher sind sie gezwungen, das zu tun, was sich angeblich niemand wünscht: Sie müssen in die stationäre Pflege gehen. Dabei scheitert die Inanspruchnahme der mobilen Pflege schlussendlich an (für die öffentliche Hand) vergleichsweise geringen monatlichen Fehlbeträgen.
Durch die Einführung des neuen KundInnenbeitragsmodells NEU im Land Steiermark ist die mobile Pflege für BezieherInnen mittlerer Einkommen (ca. 1.500 Euro/Monat) sogar noch teurer geworden; insbesondere, wenn vermehrte Unterstützung erforderlich wird.
Aufgrund fehlender adäquater Bestimmungen zur Berechnung der finanziellen Unterstützung bei der mobilen Pflege, kursieren außerdem derzeit unterschiedliche Berechnungsmethoden. Das führt dazu, dass ein und denselben Personen binnen weniger Monate einmal eine Zuzahlung gewährt und dann wieder aberkannt wird.
Um das Ziel „Mobil vor stationär“ erreichen zu können, muss die mobile Pflege für die Betroffenen auch leistbarer sein als die stationäre Pflege. Es muss Rechtssicherheit gegeben sein, der Interpretationsspielraum für die Berechnung muss möglichst gering sein.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, analog zum „Erlass zur Ermittlung des Einkommens für stationäre Einrichtungen“ rechtlich verbindliche Richtlinien zur Berechnung der Zuzahlung zur mobilen Pflege zu entwickeln, um
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insbesondere die Ungleichbehandlung der Berechnung des 13. und 14.Gehalts zu beenden,
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einen angemessenen Wohnbedarf analog zur Hotelkomponente im Pflegeheim zu berücksichtigen,
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getreu dem Leitsatz „Mobil vor Stationär“ die mobile Pflege zu ermöglichen.
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und den Regress – analog zur stationären Pflege – auch für die Inanspruchnahme der mobilen Pflege abzuschaffen.
Unterschrift(en):
LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)