EZ/OZ 3566/5
Landtagsbeschluss Nr. 1153
57. Landtagssitzung, XVII. Gesetzgebungsperiode,
Dienstag, 17.09.2019
I. Landesverfassungsgesetz vom (...], mit dem das Steiermärkische Parteienförderungs-Verfassungsgesetz geändert wird
Das beiliegende Gesetz wurde zum Beschluss erhoben.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
II. Dieser Gesetzesbeschluss wird gemäß Art. 72 Abs. 3 L-VG für dringlich erklärt.
Der Antrag auf Dringlicherklärung wurde einstimmig angenommen.
Die Übereinstimmung der Beschlussausfertigung mit der amtlichen Verhandlungsschrift wird bestätigt.
Landtagsbeschluss Nr. 1153
Übermittlung zur weiteren Veranlassung an:
- Abteilung 3 Verfassung und Inneres FA Verfassungsdienst
- Abteilung 3 - Landesgesetzblatt
Übermittlung zur gefälligen Kenntnisnahme an:
- Landesrat Anton Lang
- Landesamtsdirektion
Graz, am 17.09.2019